Ein Flussgebiet hingegeben für einen Ministersessel – Der „Vierphasenplan“ der Umweltministerin degradiert Werra und Weser dauerhaft zu Abwasserkanälen der Kali-Industrie

Wir fordern die Hessische Umweltministerin zum Rücktritt auf

Wie konnte es eigentlich geschehen, dass die K+S AG die gewünschte Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung bekommen hat? Alle Experten waren sich doch einig, dass dies zu einer rechtswidrigen Versalzung des Trinkwassers führen würde!

Wie hat es die Hessische Landesregierung eigentlich geschafft, dass die EU-Kommission ein Verfahren wegen der Nicht-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einggestellt hat? Schließlich setzt ihr „Vierphasenplan“ die Richtlinie nicht um, sondern hebelt sie aus!

Wie das geschehen konnte? Hand in Hand, sozusagen.

Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union sollte eigentlich den Zustand der Gewässer verbessern. Bis Spätestens 2015 musste europaweit im Grundwasser und in den Oberflächengewässern ein wohldefinierter „guter Zustand“ erreicht werden.

Das gefährdet aber die Produktionsweise und die Entsorgungspraktiken der K+S AG im Werra-Fuldarevier. Diese vergeuden nämlich Wertstoffe mit den Abwässern und sie haben zu einer Versalzung des Grund- und Trinkwassers geführt. In der Werra ist die Süßwasser-Lebensgemeinschaft vernichtet und in der Weser stark geschädigt. Da das Unternehmen nicht in moderne Verfahren investieren will, müsste es eigentlich seine Produktion stlllegen.

Oder aber man leugnet, dass es bessere Verfahren für eine abstoßfreie Produktion gibt und nutzt seine guten Verbindungen zu Behörden und Politik um dies zu vertuschen. Das Ergebnis der Zusammenarbeit ist der „Vierphasenplan“ (2014), den die Hessische Umweltministerin mit der K+S AG vereinbart hat. Er setzt die Wasserrahmenrichtlinie nicht um, er tut nur so. Tatsächlich verhindert er, dass sich der Zustand von Werra und Weser verbessern kann: Selbst im Jahre 2075 (und damit lange nach Einstellung der Kaliproduktion) wird sich der Zustand der Werra nicht verbessert haben. Es ist noch nicht einmal klar, ob und wann eine qualitative Verbesserung möglich sein könnte. Schuld daran sind die Laugen der Rückstandshalden.

Es treffen sich die Interessen der Ministerin und des Kaliherstellers K+S

Die Ministerin muss die Anforderungen der Richtlinie von der K+S AG fernhalten, weil Sie sonst ihr Amt verlieren könnte. Das Unternehmen würde sicherlich der Ministerin die Schuld geben, wenn nicht genehmigungsfähige Erlaubnisse verweigert würden und es deshalb zu Betriebseinschränkungen käme. Deshalb strebt sie an, ihren Vierphasenplan zur Grundlage des Bewirtschaftungsplans für Werra und Weser zu machen und auf diesem Wege die Wasserrahmenrichtlinie auszuhebeln. Dazu muss die Werra als nicht sanierungsfähiges Gewässer eingestuft werden (1), (2), (3).

Die K+S AG ihrerseits möchte ihre besonders magnesiumhaltigen Abwässer weiterhin, mindesten bis 2021, in der Untergrund verpressen. Sie können nicht in die Werra geleitet werden, weil dann Grenzwerte überschritten würden. Allerdings war es der K+S AG nicht gelungen, die wasserrechtlichen Bedenken gegen eine weitere Verpressung auszuräumen. Jede weitere Verpressung musste zu einer Verschlechterung des Grund- und Trinkwassers führen. Das bedeutet: Die Laugenverpressung ist nicht genehmigungsfähig.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen stößt auf merkwürdige Vorgänge

Hier beziehen wir uns jetzt auf die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Meiningen.

Es beginnt eine jahrelange Zusammenarbeit vieler Akteure am gemeinsamen Interesse. Zunächst gilt es, die Bedenken gegen die Verpressung von Abfalllaugen zu beseitigen. Dazu wird ein Gutachten „angepasst“ und auf dieser Basis ein neues Rechtsgutachten konstruiert. Nach weiterer Feinarbeit an dieser Konstruktion genehmigte das RP Kassel die Fortführung der Laugenverpressung – erneut „letztmalig“ – bis zum Jahre 2021.

An der „Feinarbeit“ beteiligt waren Mitarbeiter, Rechtsanwälte(!) und Gutachter der K+S AG sowie die Leitung und Mitarbeiter des RP Kassel. Koordiniert wurde die Zusammenarbeit vom Hessischen Umweltministerium. Bewusst ausgegrenzt wurden diejenigen Behördenmitarbeiter, die durch ihre Kritik an der Entsorgungspolitik der K+S AG aufgefallen waren und die Kollusion hätten gefährden können (4), (5), (6).

Nun begann der zweite Teil der Zusammenarbeit. Bei den Beratungen für den Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser (Laufzeit 2016-2021) haben K+S und das Umweltministerium koordiniert dafür gesorgt, dass der „Vierphasenplan“ in den Bewirtschaftungsplan eingearbeitet wurde. Das heißt: Auch der Bewirtschaftungsplan opfert Werra und Weser, die als unsanierbare, „stark veränderte“ Gewässer für viele Jahrhunderte die Abwässer und Haldenlaugen der Kali-Industrie aufnehmen sollen. Auf dieser Basis hat die EU-Kommission eine Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eingestellt – es gab nichts mehr zu retten.

Damit waren für die K+S AG und für die Umweltministerin wichtige Ziele erreicht (7), (8) – allerdings auf Kosten der Anrainer. Für die Herabstufung der Werra gab es nämlich keine Grundlage. Der Fluss ist keineswegs unsanierbar. Sein schlechter Zustand im salzbelasteten Teil lässt sich fast ausschließlich auf die Abwässer der K+S AG zurück führen. Das einzige Hindernis auf dem Weg zu einem intakten Fluss: Die K+S AG will nicht in die hierfür entwickelte Technik investieren (9), (10), (11), (12), (13).

Es ist Zeit, die Konsequenzen zu ziehen

„Alles erfunden“ sagt ein K+S-Sprecher sinngemäß. Er meint damit nicht die Konstruktion einer rechtswidrigen Erlaubnis, sondern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen. Was hätte man von diesem Unternehmen auch anderes erwarten können.

Das kann so nicht stehen bleiben. Die hohngrinsende Zerlegung des Rechtsstaats gefährdet nicht nur die natürlichen Ressourcen, sie gefährdet auch unser Gemeinwesen, weil sie Vertrauenn zerstört. Es gibt nur eine Person, die in der Lage gewesen wäre, die Machenschaften ihrer Ministerialbeamten zu stoppen: die Ministerin selbst. Das hat sie unterlassen, sie muss jetzt die Konsequenzen tragen.

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat die EU-Kommission gebeten, das Vertragsverletzungsverfahren erneut aufzunehmen und die Richtlinie durchzusetzen, weil die 2016 getroffenen Entscheidungen ohne hinreichende Grundlage waren.

Das Regierungspräsidium Kassel haben wir aufgefordert, den Vollzug der rechtswidrig erwirkten Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Endnoten

(1)

(2)

https://salzblog.org/2020/01/13/nach-uns-die-sintflut-teil-ii/

(3)

(4)

(5)

(6)

(7)

(8)

(9)

(10)

(11)

(12)

(13)


Beitrag veröffentlicht

in

, ,

von

Schlagwörter: