Nach uns die Sintflut – Die Werra totreden, damit man nichts verbessern muss

Nachhaltigkeit im Kalibergbau als Frage der Generationengerechtigkeit, Teil V

von Walter Hölzel

Die Herabstufung der Umweltziele der EU-WRRL ist unbegründet

Der Bewirtschaftungsplan 2015-2021 für Werra und Weser (BWP 2015-2021) sieht für den gesamten Verlauf der Werra vor, die Qualitätsziele der EU-WRRL herabzustufen. Für den Bereich der Mittleren Werra bis Philippsthal und darüber hinaus wird dies damit begründet, dass wegen der „natürlichen Gegebenheiten“ und wegen der „diffusen Eintritte von Salzwässern (…) aus der Versenkung“ das Qualitätsziel „guter ökologischer und chemischer Zustand“ nicht erreicht werden könne. Diese Annahme ist nachweislich falsch, vielmehr sind die Schäden noch sanierbar und der „gute ökologische und chemische Zustand“ kann wieder erreicht werden.

Der BWP 2015-2021 geht weiterhin davon aus, dass „keine geeigneten Maßnahmen mit geringeren nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt (zur Verfügung stünden, Ergänzung des Autors), (um) den guten Zustand doch noch zu erreichen„. Diese Annahme ist seit der Diskussion um die Vorschläge der K-UTEC AG für eine abstoßfreie Kaliproduktion widerlegt. Der Abstoß von salzhaltigen Abfällen der Kaliproduktion kann vielmehr vollständig vermieden werden.

Für den gesamten Verlauf der Weser wird eine Fristverlängerung zum Erreichen eines „guten Zustands“ bis 2027 in Anspruch genommen. Dieser selbstdefinierte „gute Zustand“ ist nicht identisch mit dem „guten ökologischen und chemischen Zustand“, den die EU-WRRL meint. Er ist missverständlich und hat keine gesetzliche Grundlage. Er sollte deshalb vermieden werden.

Die Werra ist kein natürlicher Salzwasserfluss

Bei einer Anhörung des Landtags NRW vom 19. November 2014 hat das K+S-Vorstandsmitglied Dr. Nöcker die Ansicht vertreten, die Werra sei ein natürlicher Salzwasserfluss, um dessen Salz schon „die Germanen“ Kriege geführt hätten. Mit dem Vierphasenplan werde die Werra wieder zu ihrem Naturzustand zurückgeführt. Diese Annahme ist sowohl in historischer als auch in naturwissenschaftlicher Hinsicht unzutreffend.

Aus älteren Analysen des – bereits industriell beeinflussten – Werrawassers kann geschlossen werden, dass der natürliche Chloridgehalt der Werra im Oberlauf 25 mg/l und im Unterlauf 50 mg/l betragen hat (1). Es gibt zwar natürliche Salzwasserzuflüsse in die Werra, diese sind aber offenbar unbedeutend. Der jetzige ökologische und chemische Zustand der Werra kann fast ausschließlich der Kali-Industrie zugeschrieben werden. Er setzt dort ein, wo die Einträge von Abwässern der K+S AG beginnen:

Parameter
[Einheit]
Werra bei Barchfeld (d.h. oberhalb der Salzeinleitung)Werra bei Gerstungen (d.h. unterhalb der Salzeinleitung)Belastung erhöht sich um den Faktor:
elektr. Leitfähigkeit μS/cm 5837.68313,2
Chlorid [mg/L]382.21158,2
Magnesium
[mg/L]
1422416,0
Kalium
[mg/L]
415238,0
Gesamthärte
[Grad dH]
13705,4

Tabelle 1: Vergleich der nicht salzbelasteten Werra bei Barchfeld mit der maximal salzbelasteten Werra bei Gerstungen (1)

Der schlechte chemische Zustand der Werra beginnt also genau an der Stelle der Abwassereinleitung. Die chemischen Daten schlagen sich auch im Zustand der Flora und Fauna der Werra nieder, sie sind für den schlechten ökologischen Zustand des Flusses verantwortlich (2, S. 2+3).

Im Gegensatz zu den Annahmen des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 für Werra und Weser gibt es keine „natürlichen Gegebenheiten“, die das Erreichen der Qualitätsziele der EU-WRRL unmöglich machen. Die dort getroffene Herabstufung der Qualitätsziele der EU-WRRL lässt sich ökologisch und chemisch nicht begründen. Der Bewirtschaftungsplan geht von falschen Tatsachen aus.

Der gute ökologische und chemische Zustand der Werra kann vielmehr noch erreicht werden

Der schlechte Zustand von Werra und Weser ist noch sanierbar. Der Sandoz-Unfall am Rhein hat gezeigt, wie dynamisch Fluss-Ökosysteme sind. Innerhalb eines Jahres nach Einstellung der Salzeinleitung dürfte – wie im Rhein – auch in der Werra die Süßwasser-Biozönose wieder hergestellt sein. Problematisch sind lediglich die Rückflüsse von Salzwasser aus dem Untergrund („diffuse Einträge“) als Folge der Laugenverpressung und des Versickernlassens von Haldenlaugen. Diese Rückflüsse sind weder unvermeidlich noch natürlich.

Der BWP 2015-2021 geht in allen vorgeschlagenen Maßnahmeszenarien davon aus, dass der Rückgang dieser diffusen Einträge sehr langsam erfolgt und dass frühestens ab dem Jahr 2021 eine Reduzierung von 100% auf 80% erfolgt. Auch diese Annahmen werden von den Messwerten nicht bestätigt. Der Gewässerkundler Prof. Braukmann (UNIK) hat schon 2007 festgestellt:

Das chemische Regenerationspotenzial der Werra und ihrer Aue mit den dortigen Grundwasser-Baggerseen ist wegen der leichten Löslichkeit der eingeleiteten Salze sehr hoch. Altlasten gibt es hier kaum, außer durch die diffusen Austritte aus dem Plattendolomit und die möglicherweise hierdurch verursachten längerfristigen Salzbelastungen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass bei Einstellung der Versenkung der salzreichen Abwässer in den Plattendolomit dieKontamination der oberen Grundwasserhorizonte durch aufsteigendes Salz rasch zurückgehen wird. Insofern wäre mit einer zügigen Erholung der Werra und des angrenzenden Grundwassers in der Aue zu rechnen, wenn die derzeitigen immer noch extrem überhöhten Grenzwerte für alle ökologisch relevanten Salzkomponenten Chlorid, Natrium, vor allem aber Magnesium und Kalium, besser noch deren Einleitung, sofern keine Grenzwerte vorhanden sind, deutlich reduziert würden.(2)

Im Zeitraum 2008 bis 2009 hat das Werk Werra der K+S Kali GmbH wegen der Wirtschaftskrise die Produktion vorübergehend eingestellt und keine Abwässer in die Werra eingeleitet oder in den Untergrund verpresst. Dies entspricht dem Zustand, der ab 2021 erreicht sein soll: Einstellung der Laugenverpressung und keine Einleitung von Produktionsabwässern in die Werra.

Der versatzlose Bergbau im Werratal mit seinen Kali-Rückstandshalden ist das einige verbleibende und entscheidende Hindernis für die ziel- und zeitgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

In der Zeit der Betriebsstillegung von Dezember 2008 bis Oktober 2009 geht die Chloridkonzentration des Werrawassers am Pegel Gerstungen von durchschnittlich 2.500 mg/Liter auf 600 bis 800 mg/Liter zurück. Die Schwankung der Chloridkonzentration korreliert mit der schwankenden Durchflussmenge. Diese verbleibende Chloridkonzentration ergibt sich allein aus den diffusen Einträgen aus dem Untergrund sowie von Haldenlaugen in die Werra:

Tabelle 2: Rückgang der Chloridbelastung der Werra bei der Produktionseinstellung 2008/2009

Der von der Laugenversenkung verursachte Anteil der diffusen Einträge wird nach Einstellung der Laugenverpressung exponentiell zurückgehen. Spätestens 2027, wenn die EU-WRRL umgesetzt sein soll, wird er so gering sein, dass das Ziele der Richtlinie erreicht werden kann. Diese Frist könnte wird allerdings verlängern, aber nur, weil die Laugenverpressung 2015 für weitere sechs Jahre erlaubt worden ist.

Mit diesen Messwerten begründet die Werra-Weser-Anrainerkonferenz die Sofortmaßnahmen des „3-Stufen-Plans zur fristgerechten Umsetzung der EU-WRRL“: sofortige Einstellung der Laugenversenkung, Beendigung des versatzlosen Bergbaus und Rückbau der Rückstandshalden. Dieses sind die Voraussetzungen für die Zielerreichung.

Die K+S-Rückstandshalden erzeugen Ewigkeitslasten und stehen einer Zielerreichnung entgegen

Das entscheidende Hindernis für die fristgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind die Haldenlaugen von den großen Rückstandshalden im Werra- und Fuldarevier. Ihre Menge soll sich bis zur Betriebseinstellung auf über 4 Mio. cbm/Jahr verdoppeln und sie sollen nicht durch Einstapeln in aufgelassene Bergwerke beseitigt werden. Die Einstapelung müsste dann auch mehr als 2000 Jahre fortgesetzt werden. Allein die Menge der Haldenlaugen macht es unmöglich, dass sich der ökologische Zustand der Werra zielgerecht verbessert.

Das Problem der Haldenlaugen ist nur durch Beendigung des versatzlosen Bergbaus und durch Rückbau der Halden zu lösen, nicht durch deren „Teilabdeckung“. Der K+S AG in Deutschland soll diese Maßnahme nicht vorgeschrieben werden. Im Gegensatz dazu haben In Nordspanien Gerichte und die EU-Kommission erwirkt, dass die dortigen Halden bis zur Betriebseinstellung zurück gebaut und die Flächen saniert werden. Offenbar kann die Einhaltung der EU-WRRL den Kaliherstellern durchaus zugemutet werden.

Endnoten

(1) G. Hübner, „Ökologisch-faunistische Fließgewässerbewertung am Beispiel der salzbelasteten unteren Werra und ausgewählter Zuflüsse“, Ökologie und Umweltsicherung 27/2007, Ss. 24 ff.

(2) Zweite Werra-Weser-Anrainer Konferenz, Informationsveranstaltung zur Einleitung von Salzlaugen in die Werra Gerstungen, 29. November 2007, Salzbelastung der Werra und ihrer Aue, Kurzfassung, Prof. Dr. Ulrich Braukmann, Universität Kassel, 29.11.2007: https://ia601503.us.archive.org/6/items/kurzfassungbraukmanndruck/Kurzfassung%20Braukmann-Druck.pdf


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