Die Umweltministerin sieht sich auf dem richtigen Weg. Aber wohin? Jedenfalls sorgt sie nicht für eine bessere Gewässerqualität.

Vor einer „Verbesserung“ im Sinne der EU-WRRL kann man nach einem Urteil des EuGH nur sprechen, wenn der ökologische Zustand eines Gewässers bei mindestens einer Komponente um mindestens eine Stufe angehoben wird. Auch dies kann der „Vierphasenplan“ nicht erreichen.