Das soll unbedingt vertuscht werden

von Walter Hölzel

Das Abdecken der K+S-Rückstandshalden im Werra-Fuldarevier „bis zu 60%“ hat für K+S und die hessi­schen Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen) große Bedeutung. Diese Maßnahme ist zentraler Be­standteil des aktuellen Bewirtschaftungsplans für Werra und Weser, der K+S die zeitlich nicht begrenzte Fortsetzung der Flussgebietsversalzung ermöglichen soll. Dabei ist weltweit eine solche Haldenabdeckung noch nie gelungen. K+S hat zwar (auf ebener Fläche!) ein Probefeld engelegt, das eigentliche Problem sind aber die steilen Flanken der abzudeckenden Rückstandshalden: (W.Hölzel/WWA, Presseecho Werra-Weser-Versalzung, Mai 2015, S. 20-29)

Wieder einmal ist eine K+S-Rückstandshalde abgerutscht

Absacker nähren Zweifel an Kaliberg-Begrünung in Wathlingen. Der Streit um die Begrü­nung des Kalibergs in Wathlingen geht weiter. Nachdem die Bürgerinitiative (BI) Umwelt erheb­liche Absackungen auf dem Kaliberg in Sehnde festgestellt hat, sehen sich die Kritiker der ge­planten Abdeckung für die Salzhalde bestätigt. (…)“, http://www.cellesche-zeitung.de/S5251274/Absacker-naehren-Zweifel-an-Kaliberg-Begruenung

Bokeloh lässt grüßen – Das Abdecken der K+S-Rückstandshalden ist eine Illusion

Am so genannte Runden Tisch hatten K+S-Vertreter über Jahre hinweg beteuert, dass eine Abdeckung der Rückstandshalden im Werra-Fuldarevier wegen ihrer steilen Flanken technisch unmöglich sei.So etwas sei weltweit noch nie gelungen. Auch ein vorheriges Abflachen dieser Halden sei nicht durchführbar, weil dafür der Platz fehle. Ein Faktencheck der Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte ergeben, dass die Aussagen der K+S-Vertreter (ausnahmsweise) plausibel waren.

K+S kennt das Problem der Haldenabdeckung aus eigener Erfahrung. In Bokeloh (Niedersachsen) schien die Abdeckung und Begrünung der dortigen Rückkstandshalde zunächst gelungen zu sein. Angeblich konn­ten dort die Niederschläge zu 97% verdunstet werden.

Silvia Niessing, Begrünungsmaßnahmen auf der Rückstandshalde des Kaliwerks Sigmundshall in Bokeloh, Ökologie und Umweltsicherung 25/2005)

Aber am 01.09.2010 meldete die Presse:

In Bokeloh bei Wunstorf in der Region Hannover gab es am Morgen nach heftigen Regenfällen einen größeren Abrutsch am dortigen Kaliberg. Eine Kreisstraße wurde blockiert und ist ge­sperrt. Arbeiter bemühen sich am Morgen mit Baggern, den Abbruch zu räumen.“ http://www.n­onstopnews.de/meldung/11686 (am 01.09.2010 um 14:34 Uhr)

Das abgerutschte Abdeckmaterial hatte die Sperrriegel aus Gräben und Wällen durchschlagen und die anlie­gende Kreisstraße verschüttet. Zur Stabilisierung der Haldenabdeckung sind Rückstände aus dem Alumini­umrecycling (REKAL-Schlacken) und Flugaschen mit puzzolanischen Eigenschaften verwendet worden. Die­se Industrieabfälle sind schwermatell-, dioxin- und PCP-haltig. Mit der Verwertung der Industrieabfälle konnte K+S zwar Geld verdienen, nicht aber die Altlast der Salzrückstände und Haldenlaugen entschärfen. Vielmehr war mit dem Abdeckmaterial eine weitere Altlast hinzugekommen:

Als Ergebnis der vorliegenden Studie hat sich gezeigt, dass die Höhe der Schadstoffgehalte in den REKAL-Rückständen wie auch in den Kraftwerksaschen und Rauchgasreinigungsrückstän­den einen Einbau auf der Rückstandshalde im Sinne einer Verwertung eindeutig verbietet. Die Schwermetallgehalte in den Feststof­fen wie auch in den Eluaten überschreiten fast sämtliche Grenzwerte der relevanten Regelwerke zum Teil um Größenordnungen. Die pH-Werte der Elua­te können von extrem basisch (12) bis extrem sauer (0,25) reichen.“ ´Dr. Ralf Krupp, Kaliberg­bau und Aluminium-Recycling in der Region Hannover – Eine Studie über Missstände und Ver­besserungspotentiale, März 2004

„Die ebenen Flächen auf dem Halden-Top sind relativ klein (Siehe Luftbild, Abbildung 1). Auf eine Senke von 30 mal 30 Meter würden selbst bei den behaupteten Niederschlägen von 89 mm nur 80 Kubikmeter Niederschlag fallen, jedenfalls keine 200 bis 500 m³.

Abbildung 1 – Luftbild der Kalihalde Sigmundshall wenige Tage vor der Schlamm-Lawine. Man erkennt, dass auf dem Halden-Top kaum Platz für größere Pfützen vorhanden ist.“ BUND, Kreisgruppe Region Hannover, Dokumentation zur Giftschlamm-Lawine vom 27.08.2010, Kali­halde Sigmundshall, ohne Datumsangabe

K+S hat später versucht, ein Scheitern der Haldenabdeckung in Bokeloh in Abrede zu stellen. Grund für das Abrutschen der Haldenflanke sei ein See aus Haldenlaugen, der sich auf dem Gipfelplateau der Halde gebil­det habe. Vom BUND veröffentlichte Luftaufnahmen zeigen aber, dass die betroffene Halde so spitz zuläuft, dass sich dort kein See in der von K+S behaupteten Größenordnung gebildet haben kann:

Unwissenheit schützt vor Schaden nicht

Auch die hessische Umweltministerin möchte das Scheitern der Haldenabdeckung offenbar nicht zur Kennt­nis nehmen. Auf die Frage nach einem Beispiel einer gelungenen Haldenabdeckung verweist die Ministerin ausgerechnet auf die Halde in Bokeloh:

Am Standort Sigmundshall der K+S Kali GmbH bei Bokeloh in Niedersachsen wurde eine ver­gleichbare Rückstandshalde bereits teilweise über die gesamte Flankenlänge im so genannten Dünnschichtverfahren abgedeckt und begrünt. Dieses Verfahren ist grundsätzlich auch für die hessischen Standorte an der Werra vorgesehen. Die Halde Sigmundshall ist allerdings von ge­ringerer Höhe als die Halden an den hessischen Standorten.“, Priska Hinz, Antwort der Landes­regierung auf die Große Anfrage der Abg. Schott (Linke) und Fraktion betreffend Schwermetall­verseuchung durch die K+S-Rückstandshalde Hattorf, 12.04.2017, Drucksache 19/4778, Frage 6, Seite 9

Die Ministerin nimmt ein Urteil des EuGH nicht zur Kenntnis

In derselben Antwort äußert sich die Ministerin zunächst zutreffend über den Zustand des Grundwassers im Bereich der Salzhalden und dessen Verursacher:

„Der detaillierte Bewirtschaftungsplan Salz 2015-2021 weist die im Bereich der Halde Hattorf lie­genden Grundwasserkörper im schlechten Zustand aus.“

und fügt hinzu:

Ob die Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit im Umfeld der Halde Hattorf infolge des Haldenbetriebs eine Verschlechterung des Grundwasserkörpers im Sinne des § 47 WHG dar­stellt, ist noch nicht abschließend bewertet. Dabei ist anzumerken, dass sich die angesproche­ne Entscheidung des EuGH mit der Verschlechterung des ökologischen Zustandes eines Ober­flächenwasserkörpers befasst. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der diese Rechtsfrage im Hinblick auf den chemischen Zustand von Grundwasserkörpern behandelt, ist dem Regierungspräsidium Kassel nicht bekannt.“ Priska Hinz, a.a.O., S. 11

Diese Rechtsinterpretation muss erstaunen und befremden. Zwar hat der EuGH in dem angesprochenen Ur­teil tatsächlich zu einer Verschmutzung eines Oberflächenwasserkörpers geurteilt. In einem Abschnitt des Urteils befasst sich der EuGH allerdings mit der Interpretation des Verschlechterungsverbot der EU-Wasser­rahmenrichtlinie, die er verwirft und seinerseits besonders eng fasst. Er vertritt die Rechtsauffassung, dass bei Einordnung eines Wasserkörpers in die schlechteste Qualitätsstufe jede weitere Einleitung als Verletzung des Verschlechterungsverbots zu werten ist. Der EuGH unterscheidet hier nicht zwischen Oberflächen- und Grundwasser, denn auch die EU-Wasserrahmenrichtlinie kennt keine unterschiedlichen „Verschlechterungs­verbote“ für die verschiedenen Wasserkörper.


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