Overkill – Die Gier nimmt zu

Der Weg in die Interessen-Diktatur

Eine schlechte Nachricht zuerst: Die CDU möchte das Klagerecht der Umweltverbände abschaffen. Die gute Nachricht: Die Idee soll der Bundesverkehrsminister Andi Scheuer durchsetzen – dem ist noch nie etwas gelungen. Die ganz schlechte Nachricht: Er ist mit seinen Bestrebungen nicht allein. Um ungehinderten Zugriff auf weitere Ressourcen zu bekommen, wird der Kampf gegen die Umwelt und gegen den Umwelt- und Klimaschutz auf allen Ebenen geführt.

von Walter Hölzel

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Ein probates Mittel: die Klagebefugnis der Betroffenen aushebeln

Entscheidungen der Verwaltung sind gerichtlich anfechtbar. Das betrifft auch die Genehmigungen, die es der Kali-Industrie ernöglichen, Trinkwasservorräte zu vernichten, Ökosysteme zu zerstören sowie Ewigkeitslasten zu erzeugen.

Die Betroffenen haben es aber sehr schwer, in ihren Angelegenheiten Rechtsschutz zu erhalten. Die Klagegemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer hat seit 2007 diese Erfahrung immer wieder gemacht. Die zuständigen Verwaltungerichte haben den Klägern in allen Instanzen und in jedem Einzelfall die Klagebefugnis abgesprochen. So mussten sich die Kammern nie inhaltlich mit den Klagegegenständen befassen.

Für den juristischen Laien ist es nicht nachvollziehbar, dass Kommunen, deren Gebiet mit Abwässern direkt belastet ist, nicht gegen die entsprechende Genehmigung klagen können. Damit ist aber der Rechtsschutz der Kommunen noch nicht grundsätzlich ausgehebelt, denn der Rechtsweg steht prinzipiell immer noch offen.

Den klagenden Kommunen ist aber trotzdem der Rechtsschutz ganz legal abhanden gekommen. Der Rechtsweg hat nämlich so lange gedauert, dass vor einer letztinstanzlichen Entscheidung der Klagegrund entfallen ist, weil die betreffende Genehmigung ausgelaufen ist. Die Behörden haben unverzüglich eine neue Genehmigung erteilt, die ebenso anfechtbar war die die vorangegangene. Auch hier war natürlich wieder der Rechtsweg offen, aber es war auch klar, dass die Kommunen auf diesem Wege nie zu ihrem Recht kommen würden. De facto ist ihnen das Anrecht auf effektiven Rechtsschutz genommen worden.

Bei den Naturschutzverbänden ist dieser Weg nicht gangbar. Hier ist die Klagebefugnis gesetzlich „eingebaut“. Das scheint der Bundesregierung nicht zu gefallen.

Die Bundesregierung will zusätzlich auch noch die Klagemöglichkeit der Umweltverbände abschaffen

„Die Koalition plant einen verheerenden Eingriff in die Klagerechte von Umweltverbänden. (…) Doch statt die Probleme mutig anzupacken, windet sich die Bundesregierung mit unzureichenden Maßnahmen aus ihrer Verantwortung. Flankiert ist dieses Verschleppen von Angriffen auf die Zivilgesellschaft: erst auf die Gemeinnützigkeit, nun sollen die Klagerechte (weiter) eingeschränkt werden. Mit dem „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“, das aktuell im Bundestag beraten wird, will Verkehrsminister Andreas Scheuer die Klagemöglichkeiten der Umweltverbände mit Hilfe von Maßnahmengesetzen komplett aushebeln. Klar ist: Scheuer will damit Kritik im Keim ersticken.“ schreibt Olaf Brandt für den Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) (1).

Der Gesetzentwurf bezieht sich zunächst nur auf zwölf Projekte, die das Bundesverkehrsministerium offenbar schnell und ohne Kritik durchdrücken möchte. Er enthält jedoch eine Klausel, die es ermöglicht, weitere Projekte hinzuzufügen. In dem Scheuerschen „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ sehen wir den Kern eines Ermächtigungsgesetzes zur Einschränkung von Bürgerrechten. Olaf Brandt stellt dazu (a.a.O.) fest: „Künftig sähe das anders aus: Weder Umweltverbände noch Bürgerinnen und Bürger könnten Projekte umfassend von neutraler Stelle überprüfen lassen. Selbst wenn ein Projekt Immissionsgrenzwerte überschreitet oder Lebensraum von seltenen Tieren und Pflanzen rechtswidrig zerstört – der Gang vor die Verwaltungsgerichte wäre verschlossen. Ein so verheerender Eingriff in die Klagerechte verstößt nicht nur gegen die völkerrechtlich bindende Aarhus-Konvention, welche die Klagerechte für Umweltverbände gestärkt hat, sondern auch gegen das Grundgesetz.“

Die Umweltverbände haben sich allerdings vorwerfen lassen müssen, dass sie mit ihrer „eingebauten“ Klagebefugnis nicht immer verantwortungsbewusst umgegangen sind. Damit meine ich nicht die zahlreichen, sinnvollen und oft erfolgreichen Klagen, welche die Verbände erfolgreich durchgeführt haben. Ich meine die Tatsache, dass solche Klagen gelegentlich ohne öffentlich erkennbaren Grund oder gegen Geldzahlung eingestellt worden sind (2). Die Verbände sollten diese Praxis überdenken und sich wieder als vertrauenswürdige Partner darstellen. Es könnte sein, dass sie künftig auf Solidarität angewiesen sind.

Wir können uns nicht damit trösten, dass der Bundesverkehrsminister mit seinem Gesetzesvorhaben rechtlich scheitern wird, denn mit seinem Vorstoß ist eine gefährliche Richtung vorgegeben. Andi Scheuer ist nicht der Einzige, der einen rabiaten Krieg gegen die Umwelt und den Umweltschutz zu führen scheint.

Schon 2018 z.B. hatte der CDU-Bezirksverband Nordwürttemberg in einem Antrag für den CDU-Parteitag gefordert, „die Umwelthilfe künftig von der Möglichkeit zur Erhebung von Verbandsklagen im Verwaltungsprozessrecht auszuschließen“. (3)

Scheuer ist nicht allein

Andere Akteure haben diese Töne schon vor Jahren angestimmt. Dazu gehören neben der interessierten Industrie auch Ministerien (4), Parteien (5) und auch einige Gewerkschaften (6), (7). Ein aktuelles Beispiel aus der Parteienlandschaft: Noch bevor Klarheit darüber besteht, ob es dem Klimaschutz dient, mit PS-starken Elektroautos den Strombedarf weiter zu steigern, verteidigt Grünenfraktionschef Anton Hofreiter die Rodungen für den Bau einer Tesla-Fabrik in Brandenburg. Artenschutz dürfe nicht als Vorwand missbraucht werden, um Großprojekte zu verhindern, „Es ist richtig, dass gerodet wird“ (8). Das sagt ein Grüner? Parteipolitischer Nutzen scheint auch bei dieser Partei über dem Natur- und Umweltschutz zu stehen.

Die Methoden sind vielfältig, die Ziele leicht erkennbar:

Gemeinnützigkeit wird aberkannt – wegen „zu politischer Arbeit“. Das Beispiel Polens und Ungarns zeigt: Dies ist ein Angriff auf die Demokratie.

Gemeinnützige Vereine und ihre Spender genießen Steuervorteile. Spenden können steuerlich geltend gemacht werden und die Vereine müssen sie nicht versteuern. Ohne diese Sonderstellung werden viele Vereine ihre Tätigkeit einschränken oder gar aufgeben müssen.

Zu den ersten Opfern zählten ATTAC (9) und die “ Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (10), (11). Nachdem man damit gescheitert war, der Deutschen Umwelthilfe die Abmahnpraxis zu untersagen, ist nun die Gemeinnützigkeit dieser Organisation zum Angriffsziel geworden (12, 13).

Der Deutsche Kulturrat schreibt dazu (14): „Klar ist unseres Erachtens, dass Finanzämter nicht von der Politik missbraucht werden dürfen, missliebigen Organisationen den Garaus zu machen. Hier sind politische Auseinandersetzungen gefordert und nicht etwa steuerrechtliche Tricks.

Ebenso wichtig erscheint uns, die politische Dimension gemeinnütziger Körperschaften deutlicher zu betonen. Indem sie für die Allgemeinheit Aufgaben übernehmen, indem sie sich für die Gesellschaft einsetzen, engagieren sie sich oft auch politisch, geht es doch vielfach auch darum, das Gemeinwesen zu verändern. Diese politische Dimension des bürgerschaftlichen Engagements trat in den oben genannten Debatten vielfach in den Hintergrund.

Der Deutsche Juristentag hat im September 2018 festgestellt: Gemeinnützigkeit ist nicht nur ein Steuerstatus, sondern das prägende Recht für alle Non-Profit-Organisationen in Deutschland.

Die Politik muss aufhören das Gemeinnützigkeitsrecht für politische Auseinandersetzungen zu missbrauchen. Der Umgang der Regierungen in Polen und Ungarn mit Nichtregierungsorganisationen zeigt eindrücklich, wie schnell ein Schaden entstehen kann, der eine Demokratie in den Grundfesten erschüttert. Lassen wir es nicht so weit kommen.

Urteile des EuGH werden ignoriert

Im Juli 2017 hat sich der EuGH in einem richtungsweisenden Urteil mit dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenriuchtlinie beschäftigt. Er legt fest, dass gegen das Verschlechterungsverbot auch dann verstoßen wird, wenn Abwässer in Gewässer eingeleitet werden, die bereits in die schlechteste Qualitätsstufe nach der EU-WRRL eingeordnet sind. Im Werratal sind diese Voraussetzungen im Grundwasser und in der Werra gegeben.

Das bedeutet: Das Verpressen von Abwässern in den Untergrund, das Versickernlassen von Haldenlaugen und die Einleitung von Abwässern in die Werra sind als rechtswidrig anzusehen. Die hessischen Behörden haben das Urteil missachtet, als sie 2015 diese Entsorgungswege erneut genehmigt haben.

Auch die EU-Kommission hat das Urteil des EuGH missachtet, als sie 2018 das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung der EU-WRRL in der Flussgebietseinheit Weser eingestellt hat (15).

Die EU vermeidet die Durchsetzung der eigenen Richtlinien

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie:
Vertreter der K-UTEC AG, der Klagegemeinschaft und der Werra-Weser-Anrainerkonferenz vor dem Gebäude der Generaldirektion Umwelt in Brüssel, nach ihrem (vergeblichen) Versuch, die EU-Kommission zum Handeln zu veranlassen (2015)

Die oben erwähnte Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil die EU-Kommission hier eine Herabstufung der Umweltziele der EU-WRRL akzeptiert, obwohl die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen (16), (17), (18).

Bei unseren Besuchen bei der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission haben wir erfahren, dass die Kommission die Angaben der Mitgliedsstaaten zum Fortschritt bei der Umsetzung der EU-WRRL nicht kontrolliert. Die Kommission scheint aber nicht nur großes Vertrauen in die Mitgliedsstaaten zu haben. Sie scheint noch nicht einmal daran interessiert zu sein, ob diese Angaben zutreffen. Die WWA und die Klagegemeinschaft der Anrainerländer haben bei ihren Besuchen und mit ihren Stellungnahmen zum Bewirtschaftungsplan 2015-2021 für die Flussgebietseinheit Weser auf wesentliche Diskrepanzen hingewiesen, ohne dass dies bei der Kommission Beachtung gefunden hätte.

EU will Umwelt-Richtlinien verwässern

Es scheint, dass die Missachtung der EU-WRRL durch die deutschen Behörden und die Nicht-Umsetzung der Richtlinie durch die EU-Kommsion noch nicht als ausreichend angesehen werden.

Bund und die Län­der fördern umweltschädliche Maßnah­men jedes Jahr mit 22 Milliarden Euro an Subventionen. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die EU-Kommission bereitet die „Fest­legung innovati­ons­freundlicher Rechts­vorschriften“ vor, die das Ausbringen von po­tentiell umweltschädlichen Chemikalien erleich­tern und den Schutz der Umwelt und der Menschen schwächen sol­len. Bewirkt wurde dies durch ein Heer von Lobbyisten, die in den Parlamenten und in Brüssel tätig sind (19).

Lobbyisten haben auch bewirkt, dass die EU-WRRL übgerarbeitet wird. In einem bis Mitte 2020 andauernden Verfahren, „Fitnesscheck“ genannt, sollen die Wünsche der Lobby eingearbeitet werden (20), (21).

Endnoten

(1) Frankfurter Rundschau 15.02.2020, „Klimaschutz: Andreas Scheuer will Fesseln für die Zivilgesellschaft“, https://www.fr.de/meinung/klimaschutz-andreas-scheuer-will-fesseln-zivilgesellschaft-13540670.html Umweltklagen

(2) W.Hölzel/WWA, „Verlorenes Vertrauen – Der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich in einer Vergleichsvereinbarung mit dem Kalihersteller K+S darauf verpflichtet, seine Klage gegen die Verpressung von Abfalllaugen in den Unter­grund zurückzuziehen. Dies nur als „faulen Kompro­miss“ anzusehen, wäre eine realitätsfremde Schönred­nerei, denn der BUND scheint nunmehr eine rechtswidrige Entsorgungspraxis zu akzeptieren“, https://salzblog.org/2017/11/17/verlorenes-vertrauen/

(3) Der Spiegel 19.11.2018, „Umwelthilfe wehrt sich gegen CDU – Die Deutsche Umwelthilfe spielt eine zentrale Rolle im Dieselskandal. Teile der CDU wollen dem Verband jetzt die Gemeinnützigkeit aberkennen – der spricht von einem „Politikum“, https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/umwelthilfe-streitet-mit-cdu-ueber-gemeinnuetzigkeit-a-1239201.html

(4) W.Hölzel/WWA, „Manipulation durch Einflussnahme – Das Hessische Umweltministerium und seine Fachbehörden“, 08.11.2016, https://salzblog.org/2016/11/08/manipulation-durch-einflussnahme-das-hessische-umweltministerium-und-seine-fachbehoerden/

(5) W.Hölzel/WWA, „An die eigene Nase fassen! Das bündnisgrüne Interesse am Zustand der Gewässer ist heuchlerisch“, 08.04.2018, https://salzblog.org/2018/04/08/an-die-eigene-nase-fassen/

(6) W.Hölzel/WWA, „Kritik an der „Dinosaurier-Gewerkschaft“ – Mitglieder von VERDI und IG Metall wenden sich gegen die rigorose Interessenspolitik der Industriegewerkschaft Berg­bau, Chemie und Energie“, 18.10.2018, https://salzblog.org/2018/10/18/kritik-an-der-dinosaurier-gewerkschaft/

(7) W.Hölzel/WWA, „Schleichende Deindustrialisierung“ – Da beklagen sich gerade die Richtigen“, 09.10.2017, https://salzblog.org/2017/10/09/schleichende-deindustrialisierung-da-beklagen-sich-gerade-die-richtigen/

(8) https://www.spiegel.de/politik/deutschland/anton-hofreiter-die-gruenen-zu-tesla-fabrik-es-ist-richtig-dass-gerodet-wird-a-00000000-0002-0001-0000-000169587500

(9) Deutschlandfunk 06.03.2019, Nach Aberkennung der Gemeinnützigkeit Attac-Urteil sorgt für Unruhe bei Organisationen und Vereinen, https://www.deutschlandfunk.de/nach-aberkennung-der-gemeinnuetzigkeit-attac-urteil-sorgt.1766.de.html?dram:article_id=442849

(10) RBB 22.11.2019, Gemeinnützigkeit aberkannt Antifaschistischer Verein aus Berlin fürchtet um Existenz – Gegründet von KZ-Überlebenden nach dem Zweiten Weltkrieg, hat sich die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes dem Kampf gegen Faschismus verschrieben. Nun steht der Verein vor dem Aus – wegen einer Entscheidung des Berliner Finanzamtes, https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/11/vereinigung-der-nazi-verfolgten-verliert-gemeinnuetzigkeit-finanzamt-berlin.html

(11) Frankfurter Rundschau 23.11.2019, Bundesverband der Naziverfolgten – Finanzamt Berlin entzieht Antifaschisten Gemeinnützigkeit, https://www.fr.de/politik/berlin-finanzamt-entzieht-antifaschisten-gemeinnuetzigkeit-13241350.html

(12) Tagesspiegel 28.02.2019, Staatssekretär stellt Gemeinnützigkeit der Umwelthilfe in Frage, https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-attac-urteil-staatssekretaer-stellt-gemeinnuetzigkeit-der-umwelthilfe-in-frage/24048858.html

(13) Tagesschau 01.04.2019, CDU nimmt Umwelthilfe unter Beschuss, https://www.tagesschau.de/inland/cdu-umwelthilfe-101.html

(14) Deutscher Kulturrat, 26.04.2019, Gemeinnützigkeitsrecht nicht für politische Auseinandersetzungen missbrauchen – Diskussion über die Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe, von attac und Campact sind Alarmzeichen, https://www.kulturrat.de/themen/texte-zur-kulturpolitik/gemeinnuetzigkeitsrecht-nicht-fuer-politische-auseinandersetzungen-missbrauchen/view-all/

(15) W.Hölzel/WWA, Nach uns die Sintflut – Die EU-Wasserrahmenrichtlinie wird unterlaufen, 27.01.2020, https://salzblog.org/2020/01/27/die-eu-wasserrahmenrichtlinie-wird-unterlaufen-die-werra-als-stark-veraendertes-gewaesser/

(16) W.Hölzel/WWA, Verursacherprinzip und Wettbewerbsverzerrung – Mit welchem Maß misst die Europäische Kommission?, 05.01.2017, https://salzblog.org/2017/09/05/verursacherprinzip-und-wettbewerbsverzerrung/

(17) W.Hölzel/WWA, Danke für die Klatsche! Der EuGH zeigt: die EU-Kommission ist fehlbar. Und: sie ist korrigierbar, 20.06.2019, https://salzblog.org/2019/06/20/danke-fuer-die-klatsche/

(18) W.Hölzel/WWA, Aktuell: Priska Hinz kommt in die Bäche, 24.01.2020, https://salzblog.org/2020/01/24/aktuell-priska-hinz-kommt-in-die-baeche/

(19) W.Hölzel/WWA, Ein Feldzug gegen die Umwelt, 01.05.2019, https://salzblog.org/2019/05/01/ein-feldzug-gegen-die-umwelt/

(20) W.Hölzel/WWA, Revision der EU-Wasserrahmenrichtlinie – „Wunschliste des Grauens“ – Die EU-Kommission will die EU-Wasserrahmenrichtlinie einem „Fit­nesscheck“ unterziehen; bis Mitte 2020 soll über die Zukunft der Gewässer in den Mitgliedsstaaten entschieden werden. Anlass ist massiver Druck von In­dustrie und Landwirtschaft, 13.07.2019, https://salzblog.org/2019/07/13/revision-der-eu-wasserrahmenrichtlinie/

(21) W.Hölzel/WWA, Vorläufiges zu der Umweltpolitik der Europäischen Union – Gewässerschutz und Wirtschaftsinteresse, 07.08.2019, https://salzblog.org/2019/08/07/vorlaeufiges-zu-der-umweltpolitik-der-europaeischen-union/