Kategorie: EU-Kommission
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Versalzung der Flüsse Oder, Werra und Weser durch Bergbauabwässer
Wenn die Bundesrepublik die europäische Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland nicht anwenden will, dann kann sie von den Nachbarstaaten deren Einhaltung nicht verlangen – Offener Brief an die Bundesumweltministerin Steffi Lemke
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Auch die Kali-Industrie muss für ihre Umweltschäden haften
Die Europäische Umwelthaftungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, alle Umweltschäden, die nach dem 30.04.2007 entstanden sind, an die Europäische Union zu melden. Ziel dieser Maßnahme ist die Sanierung der Schäden und die Haftbarmachung der Verursacher. Es gilt das Verursacherprinzip.
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Vom Lachsgewässer zum Abwasserkanal der Kali-Industrie – Der schlechte Zustand der Werra hat keine natürliche Ursache
Die Werra sei nicht sanierbar, weil „die natürlichen Gegebenheiten wie geogene Salzbelastungen und diffuse Eintritte von Salzwässern“ das unmöglich machen. Dreister ist in Deutschland noch keine „alternative Tatsache“ verbreitet worden.
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So wird det Ding jedreht …
Aktuell: Auch mit dem neuem Bewirtschaftungsplan haben die Anrainerländer akzeptiert, dass der schlechte Zustand der Werra sich nicht verbessern soll.
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Freie Fahrt im Dauermodus?, Teil II
Heute befassen wir uns mit der Tatsache, dass die Genehmigung die Vorgaben des aktuell gültigen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser nicht beachtet. Welche Möglichkeiten ergeben sich daraus für die Klagegemeinschaft?
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Der Angriff auf die Nichtregierungsorganisationen, Fortsetzung
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer beteiligt sich an der Ausschaltung der Naturschutzorganisationen. Man darf gespannt sein, wie sich seine Koalitionspartner positionieren.
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Aktuell: Die EU-Kommission misst mit zweierlei Maß
Griechenland muss wegen der Gewässerbelastung Zwangsgeld an die EU zahlen Griechenland hat Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern zu spät umgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb ein Zwangsgeld in Höhe von 3,5 Millionen Euro festgesetzt.
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Overkill – Die Gier nimmt zu
Der Weg in die Interessen-Diktatur Eine schlechte Nachricht zuerst: Die CDU möchte das Klagerecht der Umweltverbände abschaffen. Die gute Nachricht: Die Idee soll der Bundesverkehrsminister Andi Scheuer durchsetzen – dem ist noch nie etwas gelungen.
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Nach uns die Sintflut – Die Werra totreden, damit man nichts verbessern muss
Der Bewirtschaftungsplan 2015-2021 für Werra und Weser (BWP 2015-2021) sieht für den gesamten Verlauf der Werra vor, die Qualitätsziele der EU-WRRL herabzustufen. Für den Bereich der Mittleren Werra bis Philippsthal und darüber hinaus wird dies damit begründet, dass wegen der „natürlichen Gegebenheiten“ und wegen der „diffusen Eintritte von Salzwässern (…) aus der Versenkung“ das Qualitätsziel…
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Aktuell: Priska Hinz kommt in die Bäche
Fünf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsphase der EU-Wasserrahmenrichtlinie will Hessen nun „zahlreiche Gewässer aus ihrem Betonbett befreien“ So umreisst die hessische Umweltministerin das Ziel des Programms „100 wilde Bäche“.
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Nach uns die Sintflut – Trinkwasser, Blei, Umwelthormone, die EU-Kommission und die Abwässer der K+S AG
Von Nachhaltigkeit spricht man, wenn einem System nicht mehr Ressourcen entnommen werden, als dort auf natürliche Weise wieder nachwachsen. Das geläufige Beispiel ist die Forstwirtschaft, wo der Begriff der Nachhaltigkeit entwickelt worden ist. Diese Art von Nachhaltigkeit ist im Kalibergbau naturgemäß nicht möglich.
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Die Umweltministerin sieht sich auf dem richtigen Weg. Aber wohin? Jedenfalls sorgt sie nicht für eine bessere Gewässerqualität.
Vor einer „Verbesserung“ im Sinne der EU-WRRL kann man nach einem Urteil des EuGH nur sprechen, wenn der ökologische Zustand eines Gewässers bei mindestens einer Komponente um mindestens eine Stufe angehoben wird. Auch dies kann der „Vierphasenplan“ nicht erreichen.