Mit welchem Maß misst die Europäische Kommission?
von Walter Hölzel
Die EU-Kommission hat die spanische Regierung aufgefordert, von dem katalanischen Kalihersteller Iberpotash einige Millionen Euro zurück zu fordern, die dem Unternehmen als Subvention gewährt worden waren.
Was ist geschehen? Die Autonome Regierung Kataloniens hatte Iberpotash subventioniert, um eine Verminderung der Umweltauswirkungen bei Explorationsarbeiten zu erreichen. Außerdem war man dem Unternehmen entgegen gekommen, indem man die Sicherheitsleistungen für Umweltschäden auf einen Bruchteil des Schadens festgelegt hatte. Die Wettbewerbskommission der Europäischen Union sieht darin einen Verstoß gegen das Verursacherprinzip („Wer den Schaden anrichtet, der muss bezahlen“) und einen unangemessenen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerbern; sie verlangt deshalb die Rückforderung der unrechtmäßig gewährten Subventionen:
https://cronicaglobal.elespanol.com/business/iberpotash-generalitat-medio-ambiente_84377_102.html
http://www.expansion.com/empresas/industria/2017/08/31/59a80797e5fdea572d8b45bd.html
https://elpais.com/ccaa/2017/08/31/catalunya/1504182022_320631.html
http://www.eltriangle.eu/es/notices/2017/09/bruselas-pasa-la-factura-a-iberpotash-8725.php
So weit, so gut. Aber wie wäre es, wenn die unzulässigen Subventionen nicht in Euro, sondern als geldwerter Vorteil gewährt würden? Im Falle der K+S AG geht es dann nicht mehr um Millionen, sondern um Milliarden Euro:
- Die EU-Kommission hatte 2015 gefordert, der K+S Kali GmbH keine Ausnahmen bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zuzugestehen, weil die erforderlichen Voraussetzungen nicht gegeben seien. Trotzdem haben die bündnisgrünen Umweltminister im aktuellen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser das Unternehmen für unbegrenzte Zeit von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie befreit.
- Der Europäische Gerichtshof hat 2015 das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie besonders eng interpretiert. Danach sind die Laugenversenkung, das Versickernlassen von Haldenlaugen und die Einleitung von Salzlaugen in die Werra als Verletzung des Verschlechterungsverbots zu werten. Diese Entsorgungspraktiken sind rechtswidrig und müssen untersagt werden. Trotzdem darf K+S bis 2021 Abfalllaugen in den Untergrund verpressen. Trotzdem wird das Versickernlassen von Haldenlaugen nicht unterbunden und trotzdem darf K+S weiter Abfalllaugen in die Werra verklappen. Die Laugenverklappung soll sogar auf die Weser ausgedehnt werden.
- Dem spanischen Kalihersteller Iberpotash ist 2014 auf Betreiben der EU-Kommission die Salzaufhaldung untersagt worden, weil die Haldenlaugen das Grundwasser versalzen. Iberpotash muss die Salzhalden zurückbauen und die Aufstandsflächen sowie das Grundwasser sanieren. In Deutschland dagegen darf die K+S Kali GmbH ihre Rückstandshalden weiter betreiben. Sie sollen bis zur Betriebseinstellung auf das doppelte Volumen anwachsen. Gegen das Versickernlassen von Haldenlaugen wird nichts unternommen, obwohl sie eine Belastung des Grundwassers mit Salzen und Schwermetallen verursachen. Im Vergleich mit den Halden des Wettbewerbers Iberpotash ist die Umweltbelastung durch Haldenlaugen nicht nur quantitativ wesentlich größer, sondern auch qualitativ, nämlich durch Schwermetalle, gravierender. Mit diesen geldwerten Vorteilen ermöglicht man der K+S Kali GmbH, einige hundert Millionen Euro an Investitionskosten für Aufbereitungs- und Versatzanlagen zu vermeiden. Dies geht zu Lasten der Anrainer: die angerichteten Schäden bis zur Betriebseinstellung und bis zum Abregnen der Rückstandshalden dürften in der Größenordnung von hunderten Milliarden Euro liegen.
Warum also greift die Europäische Union in Spanien durch und warum bleibt sie im Falle der Versalzung von Werra und Weser tatenlos?