Der Fall Hinz – Die Sicherung der Lebensgrundlagen hat keinen Rechtsschutz

Die hessische Umweltministerin nimmt wesentlichen Anteil daran, dass der K+S AG Genehmigungen erteilt wurden, die schwere Umweltschäden anrichten, aber auch die Arbeitsplätze im Werrarevier gefährden. Um das zu verdeutlichen, müssen wir ein wenig ausholen.

Folge I: An die Wand gefahren: Alle Entsorgungswege der K+S AG führen in die Werra, das hat Folgen.

Seit Jahrzehnten beklagt die K+S AG, dass die Arbeitsplätze im Werrarevier gefährdet seien, weil das Unternehmen seine Abfälle nicht mehr rechtssicher entsorgen könne. Dabei wird vertuscht, dass die regelmäßigen Entsorgungsnotstände hausgemacht sind. Das Unternehmen verweigert es nämlich, den Abstoß von Salzabfällen mit geeigneten Verfahren zu verringern. In der Werra stößt die K+S-Entsorgungspraxis auf gesetzliche Grenzen, die von den Verursacherländern Hessen und Thüringen nicht geändert werden können. Aber man kann sie umgehen.

Die K+S AG entledigt sich ihrer im Werrarevier anfallenden Produktionsabwässer zum Teil durch Einleiten in die Werra. Die Höhe der Einleitung wird eingeschränkt durch Grenzwerte für verschiedene Parameter, die im Jahre 1942 im Rahmen einer Notverordnung festgelegt worden sind. Sie sollte ausdrücklich nur für die Dauer des Kriegens gelten. Das ist so nicht durchgeführt worden. Vielmehr wurde 2003 der für K+S besonders kritische Grenzwert für die Wasserhärte bzw. den Gehalt an Magnesiumionen noch einmal verdoppelt. Auch damit konnten die Entsorgungsprobleme des Unternehmens nur kurzfristig überbrückt werden.

Hausgemachtes Problem: Haldenlaugen und diffuse Einträge aus dem Untergrund begrenzen die Aufnahmefähigkeit der Werra. Das ginge auch anders.

Weitere Entsorgungswege des Unternehmens sind die Anlage von Rückstandshalden und das Verpressen von Abwässern in den Untergrund.

Die Rückstandshalden sind der Witterung ausgesetzt und nur zur Hälfte mit einer wasserdichten Basisabdeckung versehen. Dort entstehen hoch salzhaltige Haldenabwässer (Haldenlaugen), die zum Teil in den Untergrund versickern und über diesen Umweg in die Werra gelangen. Der Rest der Haldenlaugen wird direkt in die Werra geleitet.

Auch die in den Untergrund verpressten Abwässer bleiben nicht am angedachten Zielort. Sie steigen durch die Grundwasser- und Trinkwasserhorizonte auf und gelangen schließlich als „diffuse Einträge“ ebenfalls in die Werra. Dies hat sich die Flussgebietsgemeinschaft Weser in ihrem Bewirtschaftungsplan 2022-2027 zunutze gemacht, um eine grundsätzliche Unsanierbarkeit der Werra vorzutäuschen und so die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu umgehen. Sie ist damit der Anregung von Priska Hinz gefolgt (siehe „Vierphasenplan“).

Es liegt auf der Hand, dass die K+S AG im Werrarevier auf regelmäßige Entsorgungsnotstände zuläuft, weil alle Abfälle – wenn auch in einigen Fällen mit zeitlicher Verzögerung – in die Werra gelangen. Die hessische Fachbehörde HLUG hat schon 2006 darauf aufmerksam gemacht, dass allein die Rückläufe von Salzwasser aus dem Untergrund bei Niedrigwasser der Werra die dort geltenden Grenzwerte ausschöpfen. Regelmäßige Entsorgungsnotstände mit Betriebsunterbrechungen sind somit das wesentliche Kennzeichen der K+S-Entsorgungspraxis.

WWA, Der provozierte Entsorgungsnotstand in der Absatzkrise – Das Unternehmen hat sich mit seiner Entsorgungstrategie in eine unhaltbare Situation gebracht, 01.08.2016 https://ia601505.us.archive.org/14/items/entsorgungsnotstandoderabsatzkrise/Entsorgungsnotstand%20oder%20Absatzkrise.pdf

In Kürze erscheint Der Fall Hinz, Folge II: „Alle Versuche der K+S AG, mit den regelmäßigen Entsorgungsnotständen umzugehen, waren technisch oder rechtlich erfolglos„.


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