Ohne Speck auf Mäusefang – Der „Kasseler Umweltfrie­den“

von Walter Hölzel

Hintergrund

Die im Jahre 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) verlangt von Unternehmen und Kommunen, ab 2015 nur noch so viele Reststoffe in Grundwasser und Oberflächengewässer einzuleiten, dass dort der „gute ökologische und chemische Zustand“ als Qualitätsziel erreicht wird. Das Unternehmen K+S schien einen anderen Weg gehen zu wollen.

Im Jahr 2003 wurde auf Antrag des Unternehmens der Grenzwert für die Wasserhärte (hier: der Magnesiumgehalt) noch einmal verdoppelt. Im Pilotprojekt „Werra-Salzabwasser“ wurde 2007 deutlich, dass K+S die Ziele der EU-WRRL nicht erreichen, sondern deren Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen wollte.

Ein K+S-Maßnahmenprogramm aus dem Jahre 2008 sieht vor, die Verpressung von Abfalllaugen in den Untergrund fortzusetzen, aber den Abstoß von Salzen nicht zu verringern. Durch eine Umstellung der Produktion wurden vermehrt feste Rückstände auf Halden abgelagert und so der Anfall von flüssigen Abfällen gestreckt.

Aus dem Untergrund und von den Halden gelangen aber angeblich bereits entsorgte Rückstände wieder als „diffuse Einträge“ und „Haldenlaugen“ in die Werra. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie teilte schon 2006 mit, dass wegen dieser Rückläufe die Grenzwerte in der Werra bei Niedrigwasser überschritten werden.

Es war also klar, dass sich K+S mit seinen Entsorgungskonzept in einen Engpass manövrieren würde. Deshalb sollten „überschüssige“ Abwässer, die wegen der drohenden Überschreitung der Grenzwerte nicht in die Werra eingeleitet werden können, mit einer Rohrleitung an die Oberweser transportiert und dort verklappt werden.

Der Vorstandsvorsitzende des Kasseler Kaliherstellers K+S AG hat angekündigt, bis zum Herbst 2018 einen „Umweltfrieden“ mit den Anrainern von Werra und Weser erreichen zu wollen. Tatsächlich gibt es seit September 2017 Gespräche zwischen der K+S AG und der Werra-Weser-Anrainerkonferenz, der Klägergemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer sowie dem „Hamelner Bündnis“.

Am 25. September 2018 werden die Unterstützer der Klägergemeinschaft über ein ausgehandeltes „Eckpunktepapier“ beraten. Was ist von dem Verhandlungsergebnis zu halten?

Kurz gesagt

  • Die Angebote der K+S AG sind weitgehend unbestimmt und von Randbedingungen abhängig, die allein von der K+S AG definiert werden können. Es bleibt unklar, ob Maßnahmen umgesetzt werden, welche dies sein könnten und welche Ergebnisse zu erwarten sind. Vorteile für die Anrainer von Werra und Weser sind nicht zu erkennen.
  • Die von der K+S AG von den Klägern und deren Unterstützern geforderte Friedensregelung würde die Akteure politisch und juristisch handlungsunfähig machen.
  • Eine Einstellung der Gerichtsverfahren würde die Versuche erschweren, von der EU-Kommission die Durchsetzung Europäischer Richtlinien zu fordern.
  • Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz empfiehlt, die Verhandlungen mit der K+S AG sofort einzustellen.

Die Einschätzung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz

Für die WWA können wir festhalten, dass unsere einleitenden Gespräche mit dem Vorstandsvorsitzenden Lohr in entspannter, höflicher und sachorientierter Atmosphäre verlaufen sind. Wir hatten uns darauf verständigt, zur Klärung technischer Sachverhalte auf die Expertise von K+S-Mitarbeitern bzw. -gutachtern zu verzichten und ausschließlich auswärtige Sachverständige hinzu zu ziehen. In diesem Fall war es der Vorstandsvorsitzende der K-UTEC AG, Dr. Marx. Dieses Unternehmen hatte 2012 und 2014 den Stand der Technik für die Rohsalze im Werra-Revier definiert, der eine abstoßfreie Kaliproduktion ermöglicht. Die K-UTEC-Vorschläge hat das Umweltbundesamt 2014 in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht bestätigt und damit die vorangegangenen Einlassungen der K+S AG und ihrer Gutachter widerlegt.

Wir sind der Meinung, dass Dr. Lohr damit viel getan hatte, um Vertrauen zu schaffen und aussichtsreiche und sachorientierte Gespräche zu ermöglichen. Unsere Einschätzung sollte sich allerdings ändern, nachdem Anfang 2018 seine Mitarbeiter die Gespräche übernommen hatten. Dies betrifft das Abweichen von den mit Dr. Lohr getroffenen Vereinbarungen, aber auch das Gesprächsklima.

Die Interessen der K+S AG

Die Mitteilung, dass K+S einen „Umweltfrieden“ für den Herbst 2018 anstrebt, war zunächst überraschend. Wir erinnern uns allerdings, dass für den Oktober 2018 Verhandlungen zwischen der K+S AG und der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) vorgesehen sind. Sie waren vereinbart worden, weil der 2016 verabschiedete Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser die Qualitätsziele der EU-WRRL nicht anstrebt, sondern vielmehr die Anwendung von Ausnahmeregelungen für K+S voraussetzt. Dies war 2015 noch von der EU-Kommission ausgeschlossen worden, weil die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.

Die von der K+S AG inzwischen möglicherweise getroffenen Maßnahmen reichen immer noch nicht aus, um eine ziel- und fristgerechte Umsetzung der EU-WRRL zu ermöglichen. Sie sind noch nicht einmal ausreichend, um den aktuellen Produktionsstillstand wegen der geringen Wasserführung der Werra zu vermeiden. Die Verhandlungsposition des Unternehmens gegenüber der FGG Weser schätzen wir somit als schlecht ein. Es wäre deshalb plausibel, wenn das Unternehmen in dieser Situation ein Einverständnis mit den Werra-Weser-Anrainern signalisieren möchte – insbesondere im Hinblick auf das noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.

Sollte dies zutreffen, so ist zu vermuten, dass das Interesse der K+S AG an einem „Umweltfrieden“ nach Abschluss der Verhandlungen mit der FGG Weser drastisch abnimmt: was jetzt nicht verbindlich zugesagt ist, das erreichen wir in künftigen „Friedensverhandlungen“ dann keinesfalls. Ob allerdings das Unternehmen bisher verbindliche und plausible Zusagen gemacht hat, wäre noch zu bewerten.

Die Interessen der Klägergemeinschaft

Bei dem Verwaltungsgericht Kassel sind seit 2012 noch drei Klagen von verschiedenen Mitgliedern der Klägergemeinschaft anhängig. Ein Fortgang ist in diesen Verfahren nicht zu erkennen. Erst jetzt, zeitgleich mit der Aufnahme der Gespräche zwischen der K+S und der Klägergemeinschaft, drängt das Gericht darauf, nunmehr einen Verhandlungstermin anberaumen zu wollen. Es ist gewiss nicht die Absicht des Gerichts gewesen, aber die Mitglieder der Klägergemeinschaft könnten sich durchaus gedrängt fühlen, den Forderungen der K+S AG vorschnell nachzugeben. Zur Zeit ruhen die Verfahren.

Die Interessen der Unterstützer (Klagegemeinschaft)

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat in den Gesprächen folgende Mindestforderungen gestellt:

  • Einstellung der Salzaufhaldung, damit die Ewigkeitslasten nicht weiter vermehrt werden
  • Verzicht auf die Verklappung von Abwässern in die Weser
  • Reduzierung des Salzabstoßes über die Möglichkeiten der KKF-Anlage hinaus

Eine abstoßfreie Produktion an Werra und Weser nach dem Stand der Technik haben wir nicht verlangt. Wir waren allerdings auch nicht bereit, ohne verbindliche und überprüfbare Zusagen auf unsere Aktivitäten zu verzichten.

Was verlangt die K+S AG?

Die K+S AG möchte erreichen, dass die bei dem VG Kassel anhängigen Verfahren eingestellt werden und dass sich die Klägergemeinschaft und deren Unterstützer einer Friedensregelung unterwerfen (alle Zitate nach dem Eckpunktepapier vom 09.08.2018):

Die der Klägergemeinschaft angehörenden Kläger und K+S (als Beigeladene) werden auf der Basis dieses Eckpunktepapiers Anträge auf das Ruhen der beim Verwaltungsgericht Kassel anhängigen Verfahren (3 K 1216/12.KS, 3 K 1217/12.KS und 3 K 1624/12.KS) stellen.“

Es wird eine Verständigung angestrebt, mit der auch die laufenden Rechtsstreitigkeiten beendet und künftige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.“

Abschließendes Ziel der Gespräche ist eine Vereinbarung, die das Eckpunktepapier umsetzt, so dass auf dieser Grundlage die vorgenannten Gerichtsverfahren endgültig eingestellt und künftige Rechtsstreitigkeiten von vornherein vermieden werden können (Friedensregelung).“

Mit einer Einstellung der Verfahren könnten die Kläger eine erneute Niederlage vor Gericht vermeiden. Es wäre aber keine Niederlage in der Sache. Die Kasseler Gerichte haben nämlich bisher nie über die K+S-Entsorgungspraxis geurteilt, sondern den betroffenen Anrainern lediglich die Klagebefugnis abgesprochen. Auch die Hinzuziehung des Europäischen Gerichtshofs haben die Gerichte abgelehnt. Gegenüber der EU-Kommission hat die Klägergemeinschaft 2009 argumentiert, dass mit der langen Prozessdauer und der Verneinung der Klagebefugnis den Anrainern von Werra und Weser der Rechtsschutz de facto verweigert wird. Dies war ein wichtiges Argument für die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland. In den anderen Mitgliedsstaaten der EU wird Betroffenen der Zugang zu den Gerichten nicht erschwert.

Eine Einstellung der Verfahren kann also kaum im Interesse der Anrainer sein. Selbst eine Niederlage vor Gericht würde ihre Rechtsposition gegenüber der EU-Kommission eher verbessern.

Noch kritischer sehen wir die von K+S angestrebte „Friedensregelung“. K+S betont nämlich ausdrücklich, dass das Eckpunktepapier nicht nur die Kläger betreffen soll, sondern auch ihre Unterstützer. Eine Friedensregelung würde dann bei künftigen Konflikten auch den Unterstützern jede politische und juristische Bewegungsfreiheit nehmen. In der Vergangenheit haben schon mehrere Akteure eine solche „Friedensregelung“ unterschrieben und es verstärkt sich der Eindruck, dass sie sich damit erpressbar gemacht haben. Ihnen ist sicher schon aufgefallen, dass auf der Website www.wasser-in-not.de seit April 2018 keine neuen Einträge zu finden sind?

Für die WWA ist es deshalb nicht hinnehmbar, einer Friedensregelung zuzustimmen. Es ist Aufgabe der K+S AG, künftig Konflikte hinsichtlich ihrer Entsorgungspraxis zu vermeiden. Es wäre ohnehin fraglich, ob die Kläger im Namen ihrer Unterstützer eine „Friedensregelung“ vereinbaren könnten.

Die K+S AG kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das VG Kassel, wie in der Vergangenheit ausnahmslos, die anhängigen Verfahren abweist, indem sie den Klägern die Klagebefugnis abspricht. Wir vermuten deshalb, dass die angestrebte „Friedensregelung“ – neben der Spaltung der Anrainer – das eigentliche Verhandlungsziel der K+S AG ist.

Weiter möchte die K+S AG erreichen, dass sie durch einfache Erklärung die Vereinbarung oder Teile davon als vertraulich einstufen kann:

Soweit ausgetauschte Informationen von einer Seite als vertraulich bezeichnet werden, dürfen sie nicht in der Öffentlichkeit genutzt werden.“

Eine umfassende Information der Öffentlichkeit oder der Unterstützer wäre dann nicht mehr möglich.

Was bietet die K+S AG an?

Die K+S AG bietet an, den „Salzwasseranfall“ und deren Abstoß an die Umwelt zu reduzieren:

Die Klägergemeinschaft [Anmerkung K+S: Kläger und Unterstützer], das Landkreisbündnis Hamelner Erklärung e.V. und K+S haben am 01.02.2018, 08.03.2018, 26.04.2018, 19.06.2018 und 01.08.2018 Gespräche mit dem Ziel geführt, den Salzabwasseranfall in den Anlagen von K+S und den Abstoß von Salzabwässern in die Umwelt (Gewässer oder Untergrund) unter Ausrichtung am Stand der Technik und an den in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Bewirtschaftungsplanung in Zeitstufen (2021, 2027) festgelegten Umweltzielen schrittweise zu reduzieren, …“

Gleichzeitig wird dieses Zugeständnis bis zur Bedeutungslosigkeit eingeschränkt:

„… wobei die Standortbedingungen im hessisch-thüringischen Kalirevier und die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen und Einschränkungen der Produktion der Werke Werra und Neuhof-Ellers zu vermeiden sind.“

Schon in der Vergangenheit hat K+S Verfahren zur Reduzierung des Salzabstoßes – gegen die Expertise des Umweltbundesamtes – als unwirtschaftlich bezeichnet und abgelehnt. Bedenken haben wir auch, weil das Eckpunktepapier Einschränkungen der Produktion ausschließt. Zwar will niemand das Unternehmen ruinieren, aber es sollte die Verantwortung übernehmen, wenn ein ungeeignetes Entsorgungskonzept zwangsläufig zu Engpässen führt.

Allein die Verwendung des Wortes „Salzwasseranfall“ eröffnet der K+S AG beliebig viele Ausweichmöglichkeiten, weil mit dem „Salzwasseranfall“ weder der gesamte Salzabstoß noch die gesamte Auswirkung auf die Umwelt und auch nicht die wirtschaftlichen Interessen der Anrainer erfasst sind.

Tatsächlich zeigt die Prüfung aller Einzelfälle, dass die Angebote der K+S AG nicht plausibel, nicht überprüfbar und schon gar nicht einklagbar sind,

  • weil grundlegende Fragen nicht geklärt und notwendige Genehmigungen noch nicht einmal beantragt sind:

K+S beabsichtigt, die Salzabwässer aus der KKF-Anlage in untertägigen Grubenräumen im Bergwerksfeld Springen einzustapeln und wird die dazu erforderlichen Betriebsplanzulassun-gen möglichst noch im Jahr 2019 beantragen „

Die Verpflichtung zur untertägigen Einstapelung setzt voraus, dass die Bergsicherheit gewähr­leistet ist und die erforderlichen Betriebsplanzulassungen vorliegen.“

Nach erteilter Zulassung und Realisierung der untertägigen Einstapelung der Salzabwässer aus der KKF-Anlage wird K+S auf das Vorhaben der Oberweser-Pipeline verzichten, wenn die Rahmenbedingungen der Bewirtschaftungsplanung eine Einleitung der verbleibenden Salzab­wässer in die Werra zulassen.“

  • weil K+S unklare Begriffe verwendet und Einschränkungen macht, die das Unternehmen selbst definieren kann:

wobei die Standortbedingungen im hessisch-thüringischen Kalirevier und die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen und Einschränkungen der Produktion der Werke Werra und Neuhof-Ellers zu vermeiden sind.“

K+S wird möglichst bis Ende 2018 ein Gesamtkonzept entwickeln, um die Einleitung von Salzabwässern aus den Werken im hessisch-thüringischen Kalirevier in die Gewässer und in den Untergrund in Ausrichtung am standortbezogenen Stand der Technik und unter dessen Fortentwicklung schrittweise bis 2027 zu reduzieren.“

Falls sich aus dem nach 2.3 zu erarbeitenden Gesamtkonzept unter den Standortbedingungen des Werkes Werra nach dem Stand der Technik weitere Möglichkeiten zur Reduzierung der Einleitung anderweitiger Prozessabwässer ergeben, wird K+S diese Maßnahmen nach Möglichkeit innerhalb der angestrebten Termine umsetzen.“

„K+S wird dafür Sorge tragen, dass entsprechende Anträge bei den zuständigen Behörden rechtzeitig und mit vollständigen Unterlagen gestellt werden, so dass die erforderlichen Verwaltungsverfahren zügig betrieben und erteilte Zulassungen zügig realisiert werden können.“

„Darüber hinaus wird K+S seine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fortsetzen mit dem Ziel, den Salzabwasseranfall weiter zu verringern, und die Realisierbarkeit neu entwickelter innovativer Verfahren ermitteln. Soweit sich daraus konkrete Maßnahmen ergeben, die sich für K+S als technisch, betrieblich, wirtschaftlich und rechtlich machbar erweisen, wird K+S diese Maßnahmen zügig realisieren.“

„die Haldenabdeckungen nach Erteilung der Betriebsplanzulassungen schrittweise und in Ausrichtung an den bis 2027 zu erreichenden Umweltzielen der Wasserrahmenrichtlinie und der Bewirtschaftungsplanung umsetzen.“

  • weil K+S Zusagen auf technische Verfahren gründet, die bisher noch nie realisiert wurden oder die bestenfalls experimentellen Charakter haben:

K+S wird bis 2027 und darüber hinaus die Versuche und daraus folgenden Maßnahmen zur Abdeckung der Halden in Hattorf und Wintershall fortsetzen“

Die Einstapelung ist mit höchstmöglicher Bergsicherheit durchzuführen, indem die einzustapelnden Abwässer nach Möglichkeit und Erforderlichkeit aufkonzentriert und verfestigt werden.“


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