Rosstäuscher oder Ahnungslose?

Der „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)“ preist sich selbst: Man habe in einem Vergleich mit der Verursacherin der Werra-Weser-Versalzung eine „Verbesserung für eine gesunde Flussökologie“ erreicht und sei dem „guten ökologischen Zustand einen Schritt näher“ gekommen. Was für ein Unsinn.

Der BUND hatte gegen Genehmigungen geklagt, die der K+S AG erlauben, ihre Abwässer in die Werra zu leiten, weil sie die „Zielwerte“ des gültigen Bewirtschaftungsplans nicht beachten. Die K+S AG habe nun zugesagt, die „Zielwerte“ nur noch an höchstens 18 Tagen im Jahr zu überschreiten.

Falsche Begriffe, falsch verwendet

In Wirklichkeit strebt der „Bewirtschaftungsplan für das Flussgebiet Weser“ den guten ökologischen Zustand als Ziel der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) überhaupt nicht an. Dort wird vielmehr versucht, die Richtlinie zu umgehen, um so die Ziele der Richtlinie nicht erreichen zu müssen. Man kann dem „guten ökologischen Zustand“ der Flüsse keineswegs näher kommen, wenn man einen Bewirtschaftungsplan strikt einhält, der genau das verhindern will.

Der „Vierphasenplan“ schließt eine ökologische Verbesserung der Flüsse Werra und Weser aus

Der gültige Bewirtschaftungsplan für das Flussgebiet Weser setzt nämlich den „Vierphasenplan“ um, den die damalige hessische Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen) mit der K+S AG vereinbart hatte. Um die Qualitätsziele der WRRL nicht erreichen zu müssen, wird die Werra dort zugunsten der Verschmutzerin zu einem unsanierbaren Gewässer herabgestuft.

Diese Möglichkeit, nämlich ein „stark verändertes Gewässer“ von den Verpflichtungen der WRRL (weitgehend) zu befreien, bietet die Richtlinie in ihren Ausnahmebestimmungen durchaus, aber nur dann, wenn der angetroffene schlechte Zustand eine natürliche Ursache hat. Das trifft für die Werra nicht zu, ihre schlechte ökologische Qualität in ihrem salzbelasteten Teil lässt sich fast ausschließlich auf die Abwässer der K+S AG zurückführen.

Der aktuelle Bewirtschaftungsplan für das Flussgebiet Weser stuft die Werra zu einem unsanierbaren Gewässer herab, obwohl die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen, er ist deshalb rechtswidrig.

Warum hat BUND nicht gegen den Bewirtschaftungsplan geklagt?

Anstatt wegen der Einhaltung eines grundsätzlich rechtswidrigen Bewirtschaftungsplans eine Klage anzustrengen, hätte der BUND auch gegen diesen Plan rechtlich vorgehen können. Das ist unterblieben. Das hessische Umweltministerium und die K+S AG hätte das wohl auch verärgert, weil es ihre Pläne empfindlich hätte stören können. Man muss sich fragen, warum der BUND diesen merkwürdigen Weg gegangen ist, dessen „Erfolg“ doch so schwer zu vermitteln ist? Diese Frage haben wir uns schon stellen müssen, als Vertreter der Umweltverbände am sogenannten „Runden Tisch Werraversalzung“ ernsthaft vorgeschlagen haben, die Abwässer des Unternehmens K+S über eine Pipeline an die Nordseeküste zu transportieren und dort in das Wattenmeer zu leiten. Eine Umweltorganisation, die Aktivität und Erfolg nur vortäuscht, wäre überflüssig.


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