Ziel des Bewirtschaftungsplans für Werra und Weser ist die Aufhebung des Gewässerschutzes
Bis Ende des Jahres 2021 müssen die Anrainerländer von Werra und Weser einen neuen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser erstellen. Der jetzt noch gültige Bewirtschaftungsplan verfehlt die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und auch der Entwurf für den Zeitraum 2022 – 2027 sieht in dieser Hinsicht keine Änderung vor. Wir werden uns in den nächsten Wochen mit den Fragen beschäftigen, wie die Umgehung der Richtlinie 2000/60/EG rechtlich möglich gemacht werden soll und warum dieses Konstrukt auf tönernen Füßen steht.
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