Ziel des Bewirtschaftungsplans für Werra und Weser ist die Aufhebung des Gewässerschutzes

Wie die Anrainerländer von Werra und Weser mit ihren Bewirtschaftungsplänen die Flüsse zu „Opfergebieten außerhalb des Schutzregimes der Wasserrahmenrichtlinie“ machen wollen, Teil 1

Bis Ende des Jahres 2021 müssen die Anrainerländer von Werra und Weser einen neuen Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser erstellen. Der jetzt noch gültige Bewirtschaftungsplan verfehlt die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und auch der Entwurf für den Zeitraum 2022 – 2027 sieht in dieser Hinsicht keine Änderung vor. Wir werden uns in den nächsten Wochen mit den Fragen beschäftigen, wie die Umgehung der Richtlinie 2000/60/EG rechtlich möglich gemacht werden soll und warum dieses Konstrukt auf tönernen Füßen steht.

Der Verursacherin der Werra-Weser-Versalzung, der K+S AG, und der Hessischen Landesregierung schien es sehr wichtig zu sein, den zwischen ihnen vereinbarten „Vierphasenplan“ zur bestimmenden Grundlage der Bewirtschaftungspläne für die Flussgebietseinheit Weser zu machen. Aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Meiningen wissen wir, wie dies in kollusiver Zusammenarbeit der Akteure gelungen ist. Es wurde ein Gutachten gezielt verfälscht, ein auf der Fälschung beruhendes Gefälligkeitsgutachten beauftragt und schließlich die Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung rechtswidrig erteilt. Parallel dazu wurden Behördenmitarbeiter unter Druck gesetzt und von den Vorbereitungen für eine rechtswidrige Genehmigung ausgegrenzt. Mit einjähriger Verspätung (2016) haben sich dann die Anrainerländer bereit gefunden, die Vorgaben des „Vierphasenplans“ zur Grundlage des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 zu machen.

Was ist der Bewirtschaftungsplan? Ein Etikettenschwindel!

Wie der Entwurf für den Bewirtschaftungsplan 2022-2027 zeigt, soll auch künftig die Werra als angeblich unsanierbares, „stark verändertes“ Gewässer von der ziel- und fristgerechten Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ausgenommen werden. Dabei wird vergessen, dass allein die Kaliindustrie für die „starke Veränderung“ (d.i. der Zusammenbruch der Süßwasser-Lebensgemeinschaft in der Werra) verantwortlich ist und dass sich der Fluss wieder erholen kann, wenn der rücksichtslose Abstoß der Kali-Rückstände an die Umwelt beendet ist.

Statt des in der Wasserrahmenrichtlinie als Qualitätsziel vorgesehenen „guten ökologischen Zustands“ sollen nur ein „gutes ökologischen Potential“ bzw. die „Süßwasserqualität“ angestrebt werden. Diese undefinierten Begriffe könnten es der K+S AG ermöglichen, den schlechten Zustand der Werra nicht etwa zu verbessern, sondern lediglich mit einem täuschenden Etikett die Tatsachen zu verdecken.

Selbst im Jahre 2075 werden die zu erwartenden Einträge der Haldenlaugen in das Grundwasser und in die Werra verhindern, dass eine qualitative Verbesserung möglich ist.

Die K+S AG gibt zwar an, der Anfall an Haldenlaugen könne durch „Teilabdeckung“ des Haldenkörper hinreichend vermindert werden, es fehlt aber der Nachweis, dass das Unternehmen dazu technisch und/oder wirtschaftlich in der Lage sein wird. Gegen diese Annahme sprechen bereits die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die bekannte Instabilität der Halden im Werrarevier, aber auch die Tatsache, dass es weltweit nicht gelungen ist, bei vergleichbaren Halden eine standsichere und ausreichend wirksame Abdeckung zu realisieren.

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