Die Umweltministerin opfert die Werra

Der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. nimmt Stellung –

zum Entwurf des Bewirtschaftungsplan 2022-2027 für die Flussgebietseinheit Weser

Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie tritt in ihre zunächst letzte Phase. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat deshalb einen Entwurf für den Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser und für den Zeitraum 2022-2027 vorgelegt. Er befindet sich in der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, diese endet am 22.06.2021.

Der Entwurf basiert ebenso wie sein Vorgänger für den Zeitraum 2015-2021 auf dem Vierphasenplan der Umweltministerin Hinz. Das bedeutet: Der schlechte qualitative Zustand der Werra und des Grundwassers wird als „status quo“ akzeptiert. Eine qualitative Verbesserung wird nicht mehr angestrebt, die Flüsse Werra und Weser und das Grund- und Trinkwasser im Werra-Fuldarevier und in den Flussauen werden der Entsorgungstätigkeit der K+S AG geopfert. Wie wir aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen wissen, ist dies das Ergebnis einer rechtswidrigen Zusammenarbeit zwischen der K+S AG, dem Hessischen Umweltministerium und der Genehmigungsbehörde in Kassel.

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz nimmt deshalb folgendermaßen Stellung:

„Der Entwurf des Bewirtschaftungsplans 2022-2027 für die Flussgebietseinheit Weser enthält zahl­reiche unzutreffende Annahmen und fachliche Fehler. Sie betreffen vorwiegend Annahmen über den natürlichen Zustand des Grundwassers und der Flüsse Werra und Weser und die Möglichkeit ihrer Sanierung. Der Entwurf basiert weiterhin auf falschen Annahmen zu dem Stand der Technik in der Kali-Industrie und zu der Möglichkeit, eine qualitative Verbesserung in den genannten Wasser­körpern durch Anwendung moderner Aufbereitungsverfahren zu erreichen.“

„Andererseits werden angebliche „Anstrengungen“ des Verursachers „zum Gewässerschutz“ hin­sichtlich ihrer Wirksamkeit grob überschätzt bzw. ihre Unwirksamkeit nicht erkannt. Dabei wird so­gar die Tatsache übersehen, dass keine der angeblichen „Anstrengungen“ auch nur die geringste qualitative Verbesserung im Grundwasser und in den Flüssen erreicht hat.“

„Das Gegenteil ist der Fall. Durch die Fortsetzung der Laugenverpressung und das Versickernlassen von Haldenlaugen dehnt sich die unterirdische Salzwasserblase aus und verursacht in weiteren Be­reichen des Grundwassers den „schlechten Zustand“ im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG. Diese Verletzung des Verschlechterungsverbots der Richtlinie wird nicht zur Kenntnis genommen.“

„Gegen diese fachlichen Fehler hatte die Werra-Weser-Anrainerkonferenz bereits im Zusammen­hang mit dem Bewirtschaftungsplan 2015-2021 Einwendungen erhoben.“

„Die angesprochenen Fehler und Falscheinschätzungen sind keineswegs zufällig. Sie scheinen viel­mehr ausdrücklich dafür ausgelegt zu sein, der K+S AG als Verursacherin keine besseren Produkti­onsverfahren und keine Sanierung der angerichteten Schäden auferlegen zu müssen. Sie sind offenbar ohne Prüfung in den neuen Planentwurf übernommen worden. Wir stellen diese Einschätzung in einen Zusammenhang mit den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Mei­ningen.

„Die Staatsanwaltschaft Meiningen beschreibt in Ihrer Einstellungsverfügung vom 13.04.2021 (Az. 342 Js 8901/15) ein kollusives Geschäft der K+S AG mit dem Hessischen Umweltministerium auf Gegenseitigkeit: Die K+S AG erhält die gewünschte, obwohl rechtswidrige Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung bis 2021 und unterstützt das hessi­sche Umweltministerium bei seinem Wunsch, seinen Vierphasenplan zur Grundlage des Bewirt­schaftungsplans 2015-2021 zu machen und auf dieser Basis die Beendigung des Vertragsverletzungsverfahrens anzustreben. Die juristi­sche Expertise des Umweltministeriums und des Regierungspräsidiums Kassel wurden dabei eben­so ausgegrenzt wie die hessische Fachbehörde HLUG. Stattdessen haben von der K+S AG beauftragte Rechtsanwälte und Gutachter an der Konstruktion einer vorgeblich rechtskonformen Genehmigung mitgewirkt.“

„Diese kollusiven Machenschaften könnten immerhin die falschen, aber doch effektiv zielgerichte­ten Tatsachenannahmen des BWP 2015-2021 erklä­ren. In der Einstellungsverfügung der Staatsan­walttschaft Meiningen ist detailliert beschrieben, auf welchen Fälschungen und gezielten Fehldeutungen die erwähnten Fehler des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 beruhen. Sie finden sich im Entwurf des BWP 2022-2027 unverändert wieder.“

„Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte deswegen bereits Einwendungen erhoben (Einwendun­gen der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. zum Entwurf des BWP 2015-2021 vom 08.08.2015). Wir können nicht erkennen, dass unsere Einwendungen berücksichtigt worden sind. Wir machen sie deshalb erneut zum Bestandteil der hier vorgelegten Einwendungen. Sie sind weiterhin aktu­ell und befinden sich in den Unterlagen der FGG Weser.

Weiterhin beantragen wir, die Akten der Staatsanwaltschaft Meiningen als Teil unserer Einwen­dungen in die Beratungen für den Bewirtschaftungsplans 2022-2027 einzubeziehen. Dies dürfte es wesentlich erleichtern, den Entwurf von den durch kollusive Tätigkeit eingebrachten falschen Tatsachenbehauptungen und zielgerichtetet Fehldeutungen zu bereinigen.

„Vor dem Hintergrund ihrer kollusiven Erstellung sehen wir den BWP 2015-2021 und den Entwurf des BWP 2022-2027 in der jetzigen Fassung als nicht geeignet an, um in ein rechtsstaatliches Ver­fahren eingebracht zu werden.“

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