Kategorie: Stellungnahme

  • Die Umweltministerin opfert die Werra

    Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie tritt in ihre zunächst letzte Phase. Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat deshalb einen Entwurf für den Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser und für den Zeitraum 2022-2027 vorgelegt

  • Einstapeln der K+S-Abwässer in die Grube Springen gefährdet die Bergsicherheit

    Einstapeln der K+S-Abwässer in die Grube Springen gefährdet die Bergsicherheit

    Am 19.05.2021 hat der Thüringer Landtag eine Anhörung zu den Folgen der Einstapelung von Abwässern der K+S AG in die Grube Springen durchgeführt. Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Anhörung des Landtags NRW „Rohstoffgewinnung ist sinnvoller als der „Salzpipelinebau“ zur Nordsee“ verweisen

  • „Rohstoffrückgewinnung ist sinnvoller als die Verlagerung der K+S-Probleme in Thüringer Gruben“

    Der Thüringer Landtag hat es der K+S AG gestattet, die Produktionsabwässer in stillgelegte Stollen von Kaligruben einzulagern (1), (2). Dies schien notwendig zu sein, weil das Unternehmen nicht in wirkungsvolle Maßnahmen investiert hatte, die den Abstoß von Abfallsalzen hätten vermindern und die Gefahr von Betriebsstilllegungen hätten vermeiden können.

  • Manipulation durch Einflussnahme – Das Hessische Umweltministerium und seine Fachbehörden

    Der Spiegel hat in seiner Ausgabe 45/2016 berichtet, dass das Hessische Umweltministerium „erheblichen Druck auf eine Fachbehörde ausgeübt (hat), um eine kritische Stellungnahme zur Salzeinleitung durch den Kalikonzern K+S zu entschärfen.“

  • Unvollständig, unbefriedigend und irreführend

    Thüringische Behörden haben im Juli 2016 in einem Bereich des hessisch-thüringischen Kalireviers die Nut- zung von Grundwasser und Oberflächenwasser untersagt, weil das Grundwasser dort mit Schwermetallen belastet ist. Die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung werden „deutlich“ und die Werte für den vorsorgen- den Gesundheitsschutz nach Medienberichten um „das Tausendfache“ überschritten.

  • Der provozierte „Entsorgungsnotstand in der Absatzkrise“

    K+S hat nach Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2000 nichts unternommen, um die Qualitätsziele der Richtlinie („guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer“) erreichen zu können. Das Unternehmen hat vielmehr auf die Anwendung der Ausnahmeartikel dieser Richtlinie gesetzt. Diese Ausnahmeartikel erlauben unter bestimmten Voraussetzungen, von den Qualitätszielen der Richtlinie abzuweichen.

  • Schönrednerei und Vertuschung eines Skandals

    Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel hat in seiner Ausgabe vom 14.02.2015 unter dem Titel „Und leise wandert der See“ über den Umgang der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen) mit brisanten Behördenakten zur Trinkwassergefährdung durch die Verpressung von Abwässern berichtet. Der Spiegel wirft der Ministerin vor, die Warnun­gen der Behörden nicht nur missachtet, sondern sogar vertuscht…