Die rechtswidrige Genehmigung zur Laugenverpressung muss sofort ausgesetzt werden!

2015 war die K+S AG wieder einmal in Schwierigkeiten: Sie hatte keine Möglichkeit mehr für die Beseitigung ihrer stark magnesiumhaltigen Abwässer. Diese Produktionsabwässer waren bisher in den Untergrund verpresst worden und hatten im Werra-Fulda-Revier zu einer Versalzung des Grundwassers und des Trinkwassers geführt.

Diesmal hatte die K+S AG nachweisen müssen, dass eine Fortsetzung der Laugenverpressung unbedenklich für die geschützten Wasserkörper sein würde. Genau das ist nicht gelungen. Vielmehr hatten alle Gutachten den Beteiligten klar gemacht, dass man bisher von falschen Voraussetzungen ausgegangen war: die Abwässer der K+S AG waren nicht im Plattendolomit verblieben, sondern in die Grundwasser- und Trinkwasserstockwerke aufgestiegen. Eine Fortsetzung der Laugenverpressung, auch in geringem Umfang, würde zu einer weiteren Verschlechterung des Grundwassers und zur Vernichtung weiterer Trinkwasservorkommen führen. Ob es der K+S AG nun passt oder nicht: das wäre rechtswidrig gewesen und nach § 48 Absatz 1 WHG (Besorgnis­grundsatz) hätte die beantragte Fortsetzung der Laugenverpressung untersagt werden müs­sen.

Ebenso war es ausgeschlossen, diese Abwässer in die Werra zu leiten, weil dort der Grenzwert für Magnesium bereits ausgeschöpft war. Weil das Unternehmen sich geweigert hatte, seine Abwässer aufzuarbeiten, drohte wieder eine Betriebsschließung.

Schon im Vorfeld dieser selbstverschuldeten Entsorgungskrise hat sich die Kasseler Genehmigungsbehörde wohl veranlasst gesehen, die gewünschte Genehmigung trotz der rechtlichen und fachlichen Widerstände zu erteilen. Wegen der zu erwartenden Klagen durfte die Rechtswidrigkeit der Genehmigung nicht sofort erkennbar sein. Dazu war die gemeinsame Anstrengung aller Beteiligten nötig; dies waren neben Mitarbeitern der K+S AG auch Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine hinzugezogene Anwaltskanzlei. Schon dies ist auffallend, denn schließlich haben die Behörden und die Ministerien ausreichende eigene juristische Kompetenz. Vielleicht wollten sich die Behördenjuristen nicht die Finger schmutzig machen.

Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Meiningen

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte seit 2015 von Amts wegen gegen Behördenmitarbeiter und Angestellte der K+S AG ermittelt, später waren Strafanzeigen eingegangen, darunter auch von der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.. Aus der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Meiningen (Az. 342 Js 8901/15 vom 13.04.2021) wissen wir, in welchem Ausmaß betrogen worden ist, um der K+S AG die gewünschte Genehmigung erteilen zu können.

Zunächst wurde von den Beteiligten ein künstlicher Sachverhalt zur Funktionsweise der Laugenversenkung konstruiert, das heisst: es wurden tatsachenwidrige Annahmen über das Verhalten der verpressten Abwässer im Untergrund getroffen.

Auf der Basis dieses konstruierten und tatsachenwidrigen Sachverhalts hat dann ein Gutachter bestätigt, dass die Fortsetzung der Laugenverpressung nicht gegen den wasserrechtlichen Besorgnissatz verstößt. Jetzt war der Weg offen für die wasserrechtswidrige Erlaubnis zur Fortsetzung der Laugenverpressung.

Die Staatsaanwaltschaft betont, dass die K+S AG schon 2008 mit einer nahezu identischen Konstruktion vergeblich (!) versucht hatte, Zusagen für weitere Versenkerlaubnisse zu erhalten. Wir können also davon ausgehen, dass die K+S AG bei den beschriebenen kollusiven Vorgängen federführend gewesen ist.

Das Land Hessen schließt die eigene Fachkompetenz aus

Auch das Land Hessen verfügt mit der Landesanstalt für Umwelt und Geologie (HLUG) über ausreichendes Fachwissen, um die Wasserrechtswidrigkeit der betreffenden Genehmigung erkennen zu können. Die HLUG hatte seit Jahren darauf hingewiesen, dass die verpressten Abwässer der K+S in geschützte Wasserkörper eindringen und dass die Genehmigungen deshalb rechtwidrig sind.

Beauftragte der K+S AG haben deshalb darum gebeten, die HLUG von den beschriebenen kollusiven Vorgängen auszuschließen. So ist es auch geschehen und nur die Landesregierung hätte dies anordnen können. Als das HLUG im Nachhinein Kenntnis von der rechtswidrigen Konstruktion erhielt, hat die Behörde sich am 29.09.2011 an das hessische Umweltministerium gewandt und auf die unzutreffenden geiwissenschaftlichen Grundlegen der Gutachten hingewiesen. Das Schreiben blieb jedoch unbeachtet, stattdessen wurden Mitarbeiter des HLUG massiv unter Druck gesetzt (Manipulation durch Einflussnahme – Das Hessische Umweltministerium und seine Fachbehörden, Stellungnahme der WWA, 08. November 2016, https://salzblog.org/2016/11/08/manipulation-durch-einflussnahme-das-hessische-umweltministerium-und-seine-fachbehoerden/)

Aggressive und ehrenrührige Angriffe

Die K+S AG hat den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft inhaltlich nichts entgegenzusetzen gewusst. Das Unternehmen, dem man in der Vergangenheit schon vorgeworfen hatte, Kritiker und Gutachter unter Druck zu setzen, versucht es jetzt mit pauschalen Diffamierungen und macht noch nicht einmal vor dem ermittelnden Staatsanwalt Halt: „Die Unterstellungen sind aus der Luft gegriffen und in keiner Weise durch Fakten gedeckt.“ (…) Sie „entspringen ausschließlich der Phantasie des ermittelnden Staatsanwaltes“ (PM der K+S AG vom 03.05.2021).

„Am lautesten“ schreiende Kritiker würden „abwegigste Behauptungen“ aufstellen, weil sie sich nicht von ihren „Emotionen“ lösen, oder aber sie handeln aus „anderen Beweggründen„. „Verschwörungstheoretiker oder unternehmenskritische Personen versuchen, diese (Tatsachen) in der Öffentlichkeit umzudeuten.

https://salzblog.org/2021/05/28/so-einfach-geht-das-nicht-herr-lohr-2/.

Der Vollzug der Genehmigung muss ausgesetzt werden

Da nach Behördengutachten jede weitere Verpressung von Abfalllaugen zu einer Verschlech­terung des Grundwassers führt, muss der Vollzug der wasserrechtswidrigen Genehmigung unverzüglich ausgesetzt werden. Keinesfalls darf bis zum Auslaufen der Genehmigung zugewartet werden. Schaden erleidet ja nicht nur das Grundwasser, sondern auch das Vertrauen der Bürger in die Rechtsstaatlichkeit.

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat von dem Regierungspräsidium Kassel eingefordert, den Vollzug der rechtswidrig erteilten Genehmigung mit sofortiger Wirkung auszusetzen.

Bislang hat die Behörde keine Eile erkennen lassen, unserer Forderung nachzukommen. Wie sieht es denn hier mit der Strafbarkeit aus?

„Der Amtsträger könnte das jeweilige Umweltdelikt wegen der Nichtrücknahme einer fehlerhaften Genehmigung durch Unterlassen verwirklichen, wenn dadurch die Fortsetzung des straftatbestandmäßigen Verhaltens des Genehmigungsinhabers bewirkt wurde. (…) Die Unterlassensstrafbarkeit setzt (…) stets das Vorliegen einer Garantenstellung voraus. (…) Die wohl überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur bejaht eine Verpflichtung des zuständigen Amtsträgers der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden, Schäden gegenüber der Umwelt abzuwenden, sieht ihn also als Beschützergaranten.“

R. Hüting, W. Hopp, „Strafbarkeit von Amtsträgern in Umweltüberwachungsbehörden“, Verwaltungsrechts-Zeitschrift, 8/14, S. 340

Presse

Eingestelltes Verfahren gegen K+S und Behörden – Versenkerlaubnis für Salzlauge von K+S: Staatsanwalt erhebt schwere Vorwürfe, https://www.hna.de/lokales/witzenhausen/witzenhausen-ort44473/staatsanwalt-erhebt-schwere-vorwuerfe-90504571.html

Werra-Versalzung: Ein Krimi aus der Hand eines Staatsanwalts, https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/werra-versalzung-ein-krimi-aus-der-hand-eines-staatsanwalts-90496574.html

Druck, Einschüchterung und falsche Studien – Jahrzehntelang hat die Kali und Salz AG Salzlauge in den Boden verpresst und so das Grundwasser gefährdet. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ermittelt. https://www.echo-online.de/politik/hessen/druck-einschuchterung-und-falsche-studien_23628784

Grundwasser versalzen – Staatsanwalt: Erlaubnis des Landes für K+S rechtswidrig / Ermittlungen trotzdem eingestellt, https://www.fr.de/rhein-main/grundwasser-versalzen-90484777.html


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