Vorweggenommener Gehorsam oder Befehlsnotstand ohne Befehl? Ein deutscher Wirtschaftskrimi.

Wir fordern die Hessische Umweltministerin zum Rücktritt auf.

Seit das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Meiningen abgeschlossen ist, wissen wir, was viele vermutet haben, was aber niemand in diesem Ausmaß für möglich gehalten hätte: Über Jahrzehnte wurde systematisch das Recht gebrochen, um den Betrieben der Kali-Industrie (die jetzt unter dem Namen der K+S AG firmieren) die gewünschten Genehmigungen erteilen zu können. Tätig waren in diesem Sinne – neben Mitarbeitern des Kaliherstellers – dessen Gutachter und Rechtsanwälte sowie Mitarbeiter diverser Behörden und schließlich Beamte des hessischen Umweltministeriums. Die Ermittlungsergebnisse werden nicht ohne Folgen bleiben.

Die Akte zeichnet ein düsteres Bild deutscher Verwaltungspraxis. Gefälligkeitsgutachter haben die katastrophalen Auswirkungen der Genehmigungen vertuscht und den Stand der Technik geleugnet, gefällige Behördenmitarbeiter haben kritische Stellungnahmen in den Aktenschränken vergraben und rechtswidrige Genehmigungen erteilt, sogar Ministerialbeamte haben die EU-Kommission getäuscht, damit diese ein anhängiges Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts niederschlägt. Und das nicht nur einmal, oder zweimal oder meinetwegen noch einmal, nein: In vielen Fällen, über Jahrzehnte, systematisch und mit nur einer Begünstigten: der heutigen K+S AG. Insgesamt wurde gegen 49 Personen ermittelt.

Behördenmitarbeiter sollen in „persönlicher Abhängigkeit“ zu K+S gestanden haben. Dazu würde es ausreichen, auch nur einmal an der Erteilung einer rechtswidrigen Genehmigung beteiligt gewesen zu sein – schon könnte man erpressbar gemacht haben.

Obwohl alle Beteiligten in vollem Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gehandelt haben, ist es der Staatsanwaltschaft Meiningen angeblich nicht gelungen, einen Schuldigen zu finden, denn (und jetzt werden Sie stark an sich halten müssen): keiner der Beteiligten konnte für sich die alleinige Tatherrschaft beanspruchen, aber alle konnten davon ausgehen, dass das beschriebene Verhalten ihren jeweiligen Vorgesetzten gefallen würde. Außerdem seien die Behördenmitarbeiter so unter Druck gesetzt worden, dass sie um ihr Dienstverhältnis fürchten mussten. Einen Vorgesetzten jedoch, der auch nur einmal eine entsprechende Anweisung gegeben hätte, den konnte die Staatsanwaltschaft angeblich nicht finden.

Das ist ein mageres Ergebnis für jahrelange Ermittlungsarbeit? Ein Skandal? Haben Sie eine Ahnung! Das Verursacherland Hessen kann es noch besser. Meiningen hat sich nämlich nur mit den Erlaubnissen zur Verpressung von Kaliendlauge befasst, so weit von deren Folgen die Anrainer im Freistaat Thüringen betroffen sind. Zeitgleich sind auch bei der Staatsanwaltschaft Kassel Strafanzeigen eingegangen, wegen der rechtswidrigen Erlaubnisse für die Anlage von Rückstandshalden, das Versickernlassen von Haldenlaugen und das Einleiten von Salzabwässern in die Werra. Auch diese Staatsanwälte haben keinen Rechtsbrecher in dem einschlägig befassten Personenkreis finden können. Aber sie haben noch nicht einmal den Anschein einer Rechtswidrigkeit entdecken können. Darüber sollten Sie nachdenken.

Dass Kritiker des Unternehmens unter Druck gesetzt werden, davon können wir ein Lied singen. Zweimal hat die K+S AG versucht, die Werra-Weser-Anrainerkonferenz mit Einstweiligen Verfügungen zum Schweigen zu bringen. Dazu musste das Unternehmen noch nicht einmal den Versuch unternehmen, uns unrichtige Aussagen nachzuweisen. Das hätte auch nicht gelingen können und wir haben uns nicht zum Schweigen bringen lassen.

Ähnliche Erfahrungen hat auch das ZDF machen müssen. Nur wenige Tage war die Produktion „Abenteuer Wissen: Salz – Fluch und Segen des weißen Goldes“ in der Mediathek zu finden, nachdem sie am 17.02.2010 gesendet worden war. Der Sender musste sich sogar verpflichten, den Beitrag nie wieder zugänglich zu machen. Gab es unrichtige Tatsachendarstellungen, gegen die sich die K+S AG wehren musste? Den Nachweis hat das Unternehmen jedenfalls nicht erbracht. Es war auch nicht nötig: Politischer Druck hat ausgereicht, das ZDF einknicken zu lassen. Die Pressefreiheit scheint spätestens dort zu enden, wo öffentlich wirksame Kritik an der K+S AG geübt wird.

Wenn Verwaltungsbeamten schon der vermutete Willen ihrer Vorgesetzten ausreicht, um geltendes Recht zu brechen, und wenn das auch noch straflos bleibt, dann ist es schlecht bestellt um unser Gemeinwesen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen dürfen deshalb nicht ohne Folgen bleiben. Zunächst haben wir gegen die Einstellung der Ermittlungsverfahrens Beschwerde erhoben. Bei der Staatsanwaltschaft Kassel haben wir Strafanzeigen wegen unerlaubter Gewässerverschmutzung in besonders schweren Fällen erstattet.

Das Regierungspräsidium Kassel haben wir aufgefordert, die unter kollusiver Zusammenarbeit bewirkte Erlaubnis zur Verpressung von Abfällen in den Untergrund mit sofortiger Wirkung außer Vollzug zu setzen. Die Besorgnis, dass Grundwasser und Trinkwasser weiter versalzen werden, lässt nach § 48 Wasserhaushaltsgesetz keinen Verzug zu.

Der Europäischen Kommission haben wir nahe gelegt, das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG in Werra und Weser wieder aufzunehmen. Davon ist der aktuelle Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser ebenso betroffen wie dessen Fortsetzung für den Zeitraum 2022-2024.

Wir setzen die Berichterstattung über die Machenschaften im Zusammenhang mit den Entsorgungspraktiken der K+S AG fort. Sie werden sich wundern – es sei denn, dass Sie sich schon lange über nichts mehr wundern können.


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