Einstapeln der K+S-Abwässer in die Grube Springen gefährdet die Bergsicherheit

Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. im Anhörungsverfahren des Thüringer Landtags vom 19.05.2021

Am 19.05.2021 hat der Thüringer Landtag eine Anhörung zu den Folgen der Einstapelung von Abwässern der K+S AG in die Grube Springen durchgeführt.

Zusammenfassung

Wir möchten in diesem Zusammenhang auf die Anhörung des Landtags NRW „Rohstoffgewinnung ist sinnvoller als der „Salzpipelinebau“ zur Nordsee“ verweisen (1).

Damals konnten die Abgeordneten die Erkenntnis mitnehmen, dass die Rückgewinnung von Rohstoffen aus den Abwässern sinnvoller ist, als die selbstverschuldete Entsorgungskrise der K+S AG durch eine Verlagerung der Probleme an eine andere Stelle nur scheinbar zu lösen. Die Erkenntnisse der Anhörung von 2014 lassen sich auf die jetzige Situation übertragen:


„Rohstoffrückgewinnung ist sinnvoller als das Einstapeln von Abwässern“.

Damit ist ein selbstverschuldeter Entsorgungsengpass beschrieben, verursacht durch die Weigerung des Unternehmens, in wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung des Salzabstoßes zu investieren. Die Erlaubnis zur Einstapelung der Abwässer in die Grube Springen würde das Unternehmen nur kurzfristig entlasten.

Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Antragstellerin und ihrer Gutachter…

Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit der Antragstellerin und ihrer Gutachter

Die Staatsanwaltschaft Meiningen erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen Mitarbeiter, Gutachter und Rechtsanwälte der K+S AG. Sie sollen in kollusiver Zusammenarbeit mit der hessischen Genehmigungsbehörde Gutachten so verändert haben, dass sie nach weiterer Bearbeitung die Grundlage für eine Erlaubnis zu bilden schienen, die nach Lage der Gutachten aber nicht genehmigungsfähig gewesen wäre. Weiterhin geht aus den Unterlagen der Staatsanwaltschaft Meiningen hervor, dass der K+S AG und ihren Vorgängerorganisationen über Jahrzehnte und zu ihren Gunsten rechtswidrige Erlaubnisse erteilt worden sind. Auch hierbei waren Gutachter und Behördenmitarbeiter verstrickt, die sich teilweise in persönlicher Abhängigkeit oder nicht näher erläuterter „Nähe“ zu der Antragstellerin befunden haben sollen.

Die Einsicht in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den bereits jetzt angestrengten Klagen wird für weitere Klarheit sorgen.

Wir selbst haben die Erfahrung gemacht, dass die Aussagen der K+S AG und ihrer Gutachter

  • zu dem Stand der Technik in der Kali-Industrie,
  • zu dem qualitativen Zustand von Werra und Weser und des Grundwassers
  • sowie zu den Verfahrensvorschlägen der K-UTEC AG für eine abstoßfreie Kaliproduktion

regelmäßig einer Überprüfung nicht standgehalten haben.

Aus Sicherheitsüberlegungen empfehlen wir Ihnen deshalb, alle von der K+S AG vorgelegten Gutachten vor einer Entscheidung unabhängig überprüfen zu lassen.

Vorschläge für problemadäquate Fragen mit den notwendigen Antworten

Die vom Landtag vorgelegten Fragen führen in bemerkenswerter Konsequenz um die eigentlichen Probleme der Laugeneinstapelung herum und von ihnen weg. Fast könnte man den Eindruck gewinnen, dass die Fragen bestimmte Antworten erzwingen sollen, welche die Laugeneinstapelung als geeignete und risikolose Entsorgungsvariante darstellen. Dies könnte das Informationsinteresse der Abgeordneten in die Irre leiten.

Wir schlagen Ihnen deshalb vor, sich vor einer Entscheidung einige grundlegende Fragen zu stellen und zu beantworten:

Frage A: Wird sich der Zustand der Werra qualitativ verbessern, wenn die Produktionsabwässer künftig nicht mehr in den Fluss geleitet, sondern in stillgelegte Gruben eingestapelt werden?

Antwort: Nein. Eine Verbesserung der Gewässerqualität lässt sich damit nicht erreichen. Solange noch Haldenlaugen in Werra geleitet werden, ist eine qualitative Verbesserung des Flusses im Sinne der Richtlinie 2000/60/EG nicht möglich.

Die Suche nach „alternativen Entsorgungswegen“ (Nordseepipeline, Oberweserpipeline, Einstapelung) für die Produktionsabwässer hatte ohnehin nicht das Ziel, die Qualität der Werra zu verbessern. Die genannten Entsorgungsalternativen für Produktionsabwässer können allenfalls die drohende Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte vermindern.

Um auch eine qualitative Verbesserung der Werra zu erreichen, müssten zusätzlich die oberirdische Ablagerung von Salzrückständen eingestellt, die Salzhalden zurück gebaut und die Haldenlaugen aufgearbeitet werden. Für die Aufarbeitung der Haldenlaugen hatte die K-UTEC AG 2010 ein Verfahren entwickelt.

Frage B: Kann die Möglichkeit, Produktionsabwässer in stillgelegte Gruben einzustapeln, die Arbeitsplätze im Salzbergbau des Werrareviers sichern?

Antwort: Nein. Dafür gibt es mehrere Gründe:

1.) Die notwendige Energie- und Rohstoffeffizienz, die Anpassung an sich verändernde gesetzliche Normen und die Markteffizienz legen es regelmäßig nahe, die eingesetzten Verfahren weiter zu entwickeln. Nach unserer Information war die letzte technische Innovation im Werrarevier die Einführung der elektrostatische Trennung der Rohsalze in den 1970er Jahren. Sie hat mit der Aufhaldung von Salzrückständen allerdings zu neuen Problemen geführt (Einleitung der Haldenlaugen in die Werra und Versickernlassen von Haldenlaugen in das Grundwasser, mit der Folge, dass gegen das Verschlechterungsverbot der Richtlinie 2000/60/EG verstoßen wird), für die das Unternehmen keine plausible Lösung hat.

Die 2014 angekündigte und 2018 in Betrieb genommene „KKF-Anlage“ hat sich, zumindest im Vergleich mit den Verfahren der K-UTEC AG, als technisch rückständig erwiesen. Sie ist so wenig effizient, dass sie die im Herbst 2018 notwendig gewordene Betriebseinschränkung wegen drohender Überschreitung der Grenzwerte in der Werra nicht verhindern konnte.

Eine Verweigerung des technischen Fortschritts gefährdet immer die Arbeitsplätze. Genau diese Verweigerungshaltung mussten wir seit 2010 immer wieder beobachten:

  • 2010 hat die K-UTEC AG ein Verfahren zur Aufarbeitung der wertstoffärmsten Abwässer (Q-Lauge und Haldenlaugen) erarbeitet (vorgestellt am „Runden Tisch“ 2012). Das Versickernlassen in das Grundwasser und die Einleitung in die Werra wären damit vermeidbar gewesen. K+S hat abgelehnt.
  • 2013 hat die K-UTEC AG ein Verfahren für die Aufarbeitung der gesamten Abwässer vorgelegt (vorgestellt am Runden Tisch 2014). Das Verfahren hätte auch den Sulfatanteil der Abwässer nutzbar und eine abstoßfreie Produktion möglich gemacht. K+S hat abgelehnt.
  • 2014 hat die General Electric Co. gemeinsam mit der Stadtwerke Union Nordhessen vorgeschlagen, auf eigene Kosten eine Aufbereitungsanlage nach K-UTEC zu bauen und die K+S-Abwässer in Dienstleistung aufzuarbeiten. K+S hat abgelehnt.

2.) Auch wenn die Produktionsabwässer anderweitig entsorgt werden, riskiert das Unternehmen Betriebsschließungen wegen des fortwährenden Verstoßes gegen das Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Die Haldenlaugen werden nämlich durch Versickernlassen in den Untergrund und durch Einleiten in die Werra entsorgt. Die Salze gelangen damit in Wasserkörper, die bereits in die schlechteste Qualitätsstufe „5=schlecht“ eingestuft sind. Nach einem Urteil der EuGH vom 01.07.2015 verstößt eine solche Praxis gegen das Verschlechterungsverbot der Richtlinie und ist somit rechtswidrig.

3.) Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen haben weitere Strafanzeigen angestoßen. Betroffen sind sämtliche Entsorgungswege der K+S AG. Weiter gibt es eine Klage gegen die wasserrechtliche Genehmigung zur Fortführung der Abwassereinleitung in die Werra (2020). Eine Klage gegen die zu erwartende „Anschluss“genehmigung ab 2022 wird vorbereitet.

Bisher haben sich die Gerichte in keinem Fall inhaltlich mit den Entsorgungspraktiken der K+S AG und den hierfür erteilten Genehmigungen befasst. Sie haben vielmehr den Klägern pauschal die Klagebefugnis abgesprochen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgericht ist dies nicht mehr möglich.

Aus den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Meiningen lässt sich entnehmen, dass die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens wegen der Nicht-Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG nach kollusiver Täuschung der EU-Kommission erfolgt ist. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat deshalb die Kommission gebeten, das Verfahren wieder aufzunehmen. Es ist also nicht auszuschließen, dass künftig die Verwaltungsgerichte die der K+S AG erteilten Genehmigungen als rechtswidrig einstufen. Da das Unternehmen für diesen Fall keine technischen Vorkehrungen getroffen hat, würde die gerichtlich erzwungene Einstellung der rechtswidrigen Entsorgung Arbeitsplätze vernichten.

Ausgewählten Themen aus dem Fragenkatalog des Landtags

Einige Fragen aus den vorgelegten Katalog scheinen besonders auffällig in die Irre zu führen. Zu ihnen möchten wir gesondert Stellung beziehen:

Zu 4: „Es gilt als gesichert, dass das Einstapeln angereicherter Lauge in die Grube Springen zu Löseerscheinungen an den Sicherheits- und Abbaupfeilern führen wird. Unterschiedliche Interpretationen gibt es jedoch bezüglich des Umfangs der Löseprozesse. Während Gutachten von K+S zu dem Schluss kommen, dass die Ablösung lediglich etwa lm des Kieserits im Laufe von 100 Jahren beträgt und dann zu einem Ende kommt, geht der Geochemiker Ralf E. Krupp davon aus, dass die Umlösereaktionen im Hartsalz so lange stattfinden, bis alles Wasser aus einer eingestapelten Salzlösung verbraucht ist.“

Antwort:
Die obige Feststellung ist unrichtig: sie täuscht darüber hinweg, dass nicht „Löseerscheinungen“, sondern chemische Reaktionen des eingeleiteten Wassers das eigentliche Problem verursachen. Ob sich ein Lösungsgleichgewicht einstellen wird, ist deshalb unerheblich.

Tatsächlich beschreibt Krupp, dass es zu chemischen Reaktionen des Wassers mit Bestandteilen der Lagerstätte kommt. Da die Reaktionsprodukte ein größeres Volumen haben als das Ausgangsgemenge, wird die Oberfläche der Stöße abgesprengt. Auch wenn nur etwa 10% der Lagerstätte in der beschriebenen Weise reaktionsfähig sind, so ist doch die Grenzfläche zu 100% betroffen, denn das Kristallgefüge wird gestört und verliert seine Tragfähigkeit insgesamt.

Der beschriebene Mechanismus wird dadurch verschärft, dass das eingeleitete Wasser nicht nur an der Oberfläche reagiert, sondern auch tief in die Sicherheits- und Abbaupfeiler eindringen kann. Unter dem Bergdruck werden die Pfeiler gestaucht und an der Oberfläche platzen Salzschichten ab („natürliche“ Konversion). Dies wird eingeleitet durch Störungen im Kristallgefüge und die Bildung von Kapillarrissen. Kapillarkräfte transportieren nun das Wasser tief in die Stöße und durch die nachfolgende chemische Reaktion im Salzgestein wird die narürliche Konversion beschleunigt.

Auch ein chemisches Gleichgewicht wird sich nicht einstellen, weil das System, wie oben beschrieben, durch Abplatzen der Oberfläche und Freilegen weiterer reaktiver Bereiche ständig gestört wird. Das bedeutet, dass, wie von Krupp beschrieben, die chemische Reaktion ablaufen wird, bis das eingebrachte Wasser vollständig aufgebraucht ist.

Zu 5: „Das Einstapeln von konfektionierten Prozessabwässern in stillgelegte Gruben ist ein alternativer Entsorgungsweg zum Verpressen in den Boden und zum Einleiten in Fließgewässer.“

Antwort:
Das Einstapeln von Produktionsabwässern ist keine Alternative zur der Einleitung in die Werra, weil die wasserrechtlichen Probleme nicht gelöst, gleichzeitig aber neue Probleme geschaffen werden
.

Wenn die Produktionsabwässer nicht mehr in die Werra geleitet werden, dann reicht dies nicht aus, um im Fluss ein Qualitätsziel der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Das Verbesserungsgebot ist also nicht umzusetzen. Gleichzeitig wird in der Grube Springen die Bergsicherheit gefährdet, weil das eingeleitete Wasser wegen chemischer Umsetzungen mit Bestandteilen des Salzgesteins die Tragfestigkeit der Pfeiler reduziert.

Zu 7.: „Einer der Gründe für das Einstapeln ist die notwendige Reduzierung der Salzbelastung der Werra.“

Antwort:
Diese Feststellung geht an den Tatsachen vorbei. „Notwendig“ ist eine Reduzierung der Salzbelastung der Werra im Sinne der hier zuständigen EU-Wasserrahmenrichtlinie nur dann, wenn sie zu einer qualitativen Verbesserung führt. Das ist hier nicht der Fall, weil allein der Eintrag von Haldenlaugen eine qualitative Verbesserung verhindert. Die Werra bleibt ohne oder mit Einstapelung der Produktionsabwässer in der Qualitätsstufe „5=schlecht“.

Ohnehin wäre eine weitere Einleitung der Produktionsabwässer in die Werra nicht mehr genehmigungsfähig. Wegen der zunehmenden Mengen an Haldenlaugen, in Verbindung mit den „diffusen Einträgen“ und der im Sommer zu geringen Wasserführung der Werra würde sie regelmäßig zur Überschreitung der Grenzwerte führen und Betriebsschließungen notwendig machen.

Endnoten

(1) https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMA16-733.pdf

(2) R. Krupp, Offener Brief an die FGG Weser, 30.07.2019, https://ia802802.us.archive.org/1/items/kruppoffenerbrieffggweser2/Krupp_Offener_Brief_FGG_Weser_2.pdf


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