Monat: Dezember 2020
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Ein Weihnachtsgeschenk von der Behörde – Der gewohnte zynische „Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie“
Wie von uns erwartet, hat das Regierungspräsidium Kassel der K+S AG erneut erlaubt, ihre Abwässer in die Werra zu leiten. Die Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe wurden zwar geringfügig gesenkt, bleiben aber erheblich über den Festlegungen des aktuellen Bewirtschaftungsplans für Werra und Weser.
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Eigenlob stinkt, ist aber nützlich
Der Bergbaukonzern K+S hat sich „freiwillig“ verpflichtet, nunmehr die Kalihalde des ehemaligen Kalibergwerks in Buggingen abzudecken. Es gibt aber keinen Anlass, sich selbst zu loben, denn das Unternehmen war schon 2008 verurteilt worden, die Halde zu sanieren.
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Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Erlaubnissen, die es der K+S AG ermöglicht haben, sich ihrer Abwässer durch Versickernlassen in das Grundwasser und durch Einleitung in die Werra zu entledigen
Die Frage der Rechtmäßigkeit der K+S-Entsorgungspraxis konnte in den von der Klagegemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer angestrengten Prozessen nicht geklärt werden. Die zuständigen Verwaltungsgerichte haben es nämlich vermieden, sich inhaltlich mit den offenen Rechtsfragen zu befassen.