Ein Weihnachtsgeschenk von der Behörde – Der gewohnte zynische „Ausgleich zwischen Ökonomie und Ökologie“

Wie von uns erwartet, hat das Regierungspräsidium Kassel der K+S AG erneut erlaubt, ihre Abwässer in die Werra zu leiten. Die Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe wurden zwar geringfügig gesenkt, bleiben aber erheblich über den Festlegungen des aktuellen Bewirtschaftungsplans für Werra und Weser. Damit mißachtet die Behörde auch die EU-Kommission, die auf der Basis dieser Einschränkungen ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nicht-Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Werra und Weser vorläufig eingestellt hatte. (1)

Die Klagegemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer hatte erst kürzlich ein Vergleichsangebot der K+S AG zurückgewiesen, weil das Unternehmen nicht bereit war, auch nur geringfügige Verbesserungen in den Flüssen zu gewährleisten. Offenbar war sich der Kalihersteller ganz sicher, auch diesmal die gewünschte Genehmigung zu erhalten.

Die Klagegemeinschaft hat sich deshalb darauf vorbereitet, auch gegen diese Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht Kassel Klage zu erheben. Inzwischen sind zahlreiche Rechtsfragen in höchster Instanz geklärt (2), so dass sich die Anrainer bessere Chancen vor den zuständigen Gerichten erhoffen können.

Die Klagegemeinschaft wendet sich aktuell an die betroffenen Anrainer von Werra und Weser mit der Bitte, auch die erneute Klage gegen die Versalzung der Flüsse zu unterstützen:

„Als Anrainer von Werra und Weser und bisheriges Mitglied unserer Klagegemeinschaft ist Ihnen das Anliegen der Werra-Weser-Anrainer bekannt. Die große Mehrzahl der von der Versalzung des Grundwassers und der Flüsse durch die Abwässer des Kaliherstellers K&S betroffenen Landkreise, Kommunen, Verbände, Vereine und Genossenschaften versucht unter diesem Dach seit 2007 juristisch und öffentlich gegen die Erlaubnisse zur Einleitung der Abwässer in Flüsse und Grundwasser vorzugehen.

Gemeinsam mit anderen Akteuren haben wir zwar erreicht, dass das Unternehmen inzwischen deutlich weniger Abfallsalze in die Werra leiten darf. Die entsprechend im aktuellen Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser festgelegten Ziele reichen aber nicht aus, um die Qualität der Flüsse innerhalb der vorgegebenen Fristen auch nur um eine Qualitätsstufe zu verbessern. Daran wird sich auch dann nichts ändern, wenn K&S künftig gestattet wird, einen Teil seiner Abwässer in Bergwerke einzustapeln. Selbst die Mindestziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie werden so nicht erreicht.

Die entsprechende Produktionsumstellung vermindert zwar kurzfristig die Abwassermenge, erhöht aber ganz erheblich die festen Abfälle auf den Halden. Nach Angaben von K+S verdoppeln sich dadurch die auf den Halden entstehenden Laugen. Sie werden in die Werra geleitet oder versickern im Untergrund.

Eine Abdeckung der Halden, wie von K+S angeblich in Aussicht genommen, ist weltweit auf so steilen Haldenflanken noch nie gelungen. K+S hat auch nicht nachgewiesen, dass das Unternehmen finanziell dazu in der Lage ist, diese beträchtliche Investition zu tätigen.

Am 31.12.2020 läuft die bisherige Einleitgenehmigung für Abwässer in die Werra aus. Noch anhängige Klagen dagegen haben sich damit erledigt. Das Unternehmen hat am 23.03.2020 beantragt, die Einleitung auch nach dem 31.12.2020 fortsetzen zu dürfen. Das würde auch bedeuten, dass K+S die im Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser festgelegten Ziele nicht umsetzen muss. Zahlreiche Kommunen, Verbände usw. haben dagegen Einwendungen erhoben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die beantragte Genehmigung noch vor Ablauf des Jahres vom zuständigen Regierungspräsidium Kassel erteilt wird.

Wir stehen wieder bereit, nach entsprechender Prüfung gegen diese Genehmigung rechtlich vorzugehen und im Bedarfsfall zu klagen. Im Handlungsdruck gegen diese Umweltschädigung darf nicht nachgelassen werden. Vorbereitungen hierzu wurden in den letzten Monaten in verschiedenen Gesprächen und Konferenzen getroffen, das Vorgehen mit einem thematisch versierten Rechtsanwalt besprochen und festgelegt.

Der erste Schritt ist dieses Schreiben:

Wir benötigen zunächst eine finanzielle Basis, um die entstehenden Anlaufkosten bestreiten zu können. Wir bauen dabei wieder auf Ihre Hilfe und bitten um Fortsetzung Ihrer Unterstützung durch einen Beitrag zu den laufenden Anwalts- und späteren Prozesskosten. Die Federführung für die Abwicklung hat wieder die Stadt Witzenhausen übernommen, wodurch rechtliche und technische Sicherheit gegeben ist.

Bitte überweisen Sie einen Beitrag, wie er für die durch Sie vertretene Institution möglich ist, auf das Konto der Stadt Witzenhausen

Sparkasse Werra-Meißner, IBAN: DE06 5225 0030 0050 0000 58

mit dem Vermerk Klagegemeinschaft Werra-Weser-Anrainer.

Endnoten

(1) Handelsblatt 23.12.2020, „Kali-Konzern K+S erhält neue Erlaubnis für Salzentsorgung in Werra und Weser“ https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/kali-konzern-ks-erhaelt-neue-erlaubnis-fuer-salzentsorgung-in-werra-und-weser/26746176.html?ticket=ST-14956618-xOnglZFrepgbl1on3ZBo-ap4

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