Viel Staub aufgewirbelt

Wie geht man mit den Rückstandshalden der Kali-Industrie um?

Verwehung von Salzstäuben an einer Kali-Reststoffhalde

Teil II – Niedersachsen aktuell – Die Bestrebungen der Kali-Industrie, ihre Rückstandshalden zu erweitern, neue Halden anzulegen und bestehende Halden als Deponiefläche für belastete Industrieabfälle zu verwenden, haben viel Staub aufgewirbelt. Betroffene Anrainer und Verbände in Niedersachsen haben sich im September zum „Aktionskreis Kali und Salz“ zusammen geschlossen.

von Walter Hölzel

Der Aktionskreis fordert, die Produktion so umzustellen, dass keine Rückstandshalden mehr angelegt, die Salzaufhaldung eingestellt und die bestehenden Halden durch Versatz beseitigt werden (1), (2).

Keinesfalls sollen die bestehenden Halden benutzt werden können, um unter dem Vorwand ihrer „Abdeckung“ als Deponieflächen zur Entsorgung von Industrieabfällen benutzt zu werden.

Bei der Produktion sollen die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie erreicht und bei bestehenden Schäden das Verursacherprinzip angewendet werden. Boden und Gewässer sind auf Kosten des Verursachers zu sanieren.

Der Aktionskreis Kali und Salz weist darauf hin, dass die Rückstandshalden in Deutschland zu Unrecht nach dem Bergrecht mit seinen minimalen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltschutz genehmigt werden. Da es sich um Endprodukte von chemischen Umsetzungen handelt, müsse das Deponierecht angewendet werden.

Die WWA e.V. unterstützt die Forderungen des Aktionskreises

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz ist darüber hinaus der Ansicht, dass schon das Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit einem Urteil des EuGH die Ablagerung von Salzrückständen ausschließt (3), (4).

Die Forderungen des Aktionskreises würden das Aus bedeuten für eine Kali-Industrie mit maximaler Inanspruchnahme der Umweltressourcen. Sie wären aber nicht das Ende der Kaliproduktion. Sie würden vielmehr die Möglichkeit eröffnen, in moderne und wirksame Verfahren für eine abstoßfreie Produktion zu investieren. Die Aufarbeitung der Abwässer nach K-UTEC (2012-2014) würde die Gewinnung zusätzlicher Wertstoffe ermöglichen.

Umwelt- und Klimaschutz lassen sich gemeinsam erreichen

Jede Tonne der zusätzlich gewonnenen Wertstoffe würde die Förderung und Aufarbeitung von vier Tonnen Rohsalz unnötig machen. Die abstoßfreie Produktion schont nicht nur die Umwelt, sie erhöht auch die Produktivität und vermindert den Energiebedarf pro Tonne Wertstoff.

Kali-Fusion hat mindestens 1,15 Mrd. Euro gekostet – was gibt K+S zurück?

Für die umstrittene Fusion der ost- und westdeutschen Kali-Industrie Anfang der 1990er Jahre haben allein die Treuhandanstalt und ihre Nachfolgegesellschaft mehr als 1,15 Milliarden Euro ausgegeben. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Von der Summe entfielen danach mehr als 111 Millionen Euro auf Umweltschäden aus der Vergangenheit. Es handele sich bei dem Gesamtbetrag nicht ausschließlich um Zahlungen, die an die Kali und Salz GmbH beziehungsweise die K+S AG (Kassel) geleistet wurden, teilte die parlamentarische Staatssekretärin Bettina Hagedorn mit. Über eine Gesamtübersicht aller Mittel des Bundes und der Treuhandanstalt beziehungsweise ihrer Nachfolgerin verfüge die Bundesregierung nicht, heißt es in der Antwort.(5)

Das Geld ist aufgewendet worden für die Abwicklung der mitteldeutschen Kali-Industrie und – wenn auch „nicht ausschließlich“ – für die Förderung der K+S AG. Das Unternehmen hat deshalb in Deutschland keine nennenswerten Konkurrenten mehr. Die Sanierung von Umweltschäden wurde dem Unternehmen nicht zugemutet, das ist staatliche Aufgabe.

Eine moderne Kaliproduktion ist natürlich nicht zum Nulltarif zu haben. Aber die aufzuwendenden 800 Mio. Euro würden sich schon innerhalb von 8 Jahren amortisieren. Danach rechnet K-UTEC mit einem Jahresgewinn von 100 Mio. Euro, nur aus der Aufbereitung der Abwässer im Werratal. So viel Verantwortlichkeit sollte man der K+S AG schon zumuten dürfen.

Anmerkungen

(1) https://ia601402.us.archive.org/29/items/2019positionspapierakks/2019%20Positionspapier%20AK%20K%2BS.pdf

(2) https://ia601502.us.archive.org/29/items/2019positionspapierakkshintergrundinformationen/2019%20Positionspapier%20AK%20K%2BS_Hintergrundinformationen.pdf

(3) hier: „Stoffe dürfen nur so gelagert oder abgelagert werden, dass eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist.“, §48(2) WHG

(4) Urteil vom 01.07.2015 – C 461/13. Im Wesentlichen hat der EuGH darüber entschieden, dass das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie nicht nur eine allgemeine Zielvorgabe ist, sondern bei jedem Einzelprojekt durch die Genehmigungsbehörden zu beachten ist, hier: „Der betreffende Mitgliedstaat ist folglich verpflichtet, die Genehmigung eines Vorhabens zu versagen, wenn es geeignet ist, den Zustand des fraglichen Wasserkörpers zu verschlechtern oder die Erreichung eines guten Zustands der Oberflächenwasserkörper zu gefährden, es sei denn, das Vorhaben fällt unter eine der in Art. 4 Abs. 7 der Richtlinie vorgesehenen Ausnahmen.“ und: „Ist jedoch die betreffende Qualitätskomponente im Sinne von Anhang V bereits in der niedrigsten Klasse eingeordnet, stellt jede Verschlechterung dieser Komponente eine „Verschlechterung des Zustands“ eines Oberflächenwasserkörpers im Sinne von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i dar.“ und darf deshalb nicht genehmigt werden.

(5) https://www.volksstimme.de/sachsenanhalt/kali-fusion-kostete-milliardenbetrag/1570951832000


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