Die Oder-Katastrophe kann sich an der Werra nicht wiederholen

Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. zum Tag der deutschen Einheit 03.10.2022

Nach dem Fischsterben an der Oder besteht die Sorge, dass sich diese Katastrophe wiederholen könnte. An der Werra ist eine solche Katastrophe nicht möglich, die letzten Fischsterben haben sich bereits 1949 und 1954/55 zugetragen. Seitdem ist die Werra im salzbelasteten Teil ein „toter Fluss“, die Süßwasser-Lebensgemeinschaft ist dort vernichtet und in der Weser schwer gestört. Der Fluss ist in die schlechteste Qualitätsstufe „5=schlecht“ der Wasserrahmenrichtlinie eingeordnet.

Dabei ist die Situation an Werra und Weser viel einfacher als an der Oder. Der Verursacher ist bekannt und man muss sich nicht mit einem Nachbarstaat auseinandersetzen, um einen rechtskonforme Zustand zu erreichen. Außerdem sind Verfahren entwickelt worden, mit denen ein guter ökologischer Zustand in der Werra erreicht werden könnte.

Der schlechte Zustand der Werra kann nämlich ausschließlich auf die Einleitung von Salzabfällen der K+S AG zurückgeführt werden. Das Unternehmen ist allerdings nie veranlasst worden, seinen Salzabstoß mit geeigneten Verfahren zu verringern. Das ist rechtswidrig: die Staatsanwaltschaft Meiningen hat ermittelt, dass die stattdessen erteilten Genehmigungen seit Jahrzehnten gegen das deutsche Wasserrecht und die europäische Wasserrahmenrichtlinie verstoßen.

Die Aussichten für die Oder sind also schlecht. Es wäre eine Heuchelei, von Polen mehr Gewässerschutz zu verlangen, als Deutschland aufzuwenden bereit ist – besonders, wenn man bedenkt, dass die Werra kein Grenzfluss (mehr) ist. Seinen schlechten Zustand hat nur Deutschland zu verantworten.“, so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz.

Weitere Informationen zur Situation der Werra finden Sie unter der Adresse: https://bit.ly/3BKy0b1

Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.


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