Corona macht es möglich….

… dass Sie diesmal nicht Ihren Sommerurlaub opfern müssen, um Einwendungen gegen die Versalzung von Werra und Weser durch die K+S AG zu erheben. Die aktuellen Anträge des Unternehmens können bereits jetzt eingesehen werden. Der „Kasseler Umweltfrieden“, den das Unternehmen der Klagegemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer angeboten hatte, stellt sich uns mit diesen Anträgen als „Kasseler Umweltheuchelei“ dar.

Die wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Einleitung von Halden- und Produktionsabwässern der K+S AG in die Werra laufen aus. Ausserdem muss bis Herbst 2021 ein neuer Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser aufgestellt werden. Um die FGE Weser weiterhin für die Ableitung der Abwässer nutzen zu können, hat die K+S Minerals and Agriculture GmbH, Werk Werra, als Betreiberin , neue wasserrechtliche Erlaubnisse beantragt. Die Antragsunterlagen finden Sie ab heute auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel, https://rp-kassel.hessen.de/umwelt-natur/kaliindustrie

Beantragte Grenzwerte für die Parameter Chlorid, Kalium und Magnesium

Zeitraum20212022 – 202520262027
Chlorid2.5002.2702.0501.950
Kalium200200184170
Magnesium340335300280

Ausserdem nennt die Antragstellerin „Zierwerte“ für diese Parameter. Wegen deren fehlender Rechtsverbindlichkeit gehe ich auf diese Werte nicht ein.

Die beantragten Grenzwerte lassen erkennen, …

  • dass die Antragstellerin bis zum Abschluss der Umsetzungsphase der EU-Wasserrahmenrichtlinie im Jahre 2027 keine Anstrengungen unternimmt, um deren Qualitätsziele auch nur ansatzweise anzustreben,
  • dass sich die Annahme bestätigt, der zwischen dem Hessischen Umweltministerium und der K+S AG vereinbarte „Vierphasenplan“ könne die die ökologische Situation von Werra und Weser nicht verbessern, sondern verstetige den Zusammenbruch der Süßwasserbiozönose,
  • dass die für 2027 beantragten Grenzwerte immer noch höher liegen, als die von K+S für das Jahr 2015 zugesagte „Halbierung der Salzbelastung“ mit einem damit möglichen Chloridgrenzwert von 1.250 mg/l.

Wie geht es weiter?

Zugegeben, die Erfahrungen der letzten Monate nähren nicht die Hoffnung, dass die hessische Genehmigungsbehörde diesmal die Argumente der betroffenen Anrainer berücksichtigen wird. Trotzdem möchte ich Sie bitten, auch diesmal Ihre Argumente vorzutragen. Die Behörde kommt Ihnen entgegen und hat diesmal die Antragsunterlagen nicht in der Sommerferienzeit offen gelegt….

Ich weise schon einmal darauf hin, dass ich Kenntnis von einer Dissertation habe, die geeignet erscheint, die Einlassungen der Antragstellerin zu dem Schutzgut Wasser (Tiere, biologische Vielfalt..) zu widerlegen. Ich hoffe, dass die Dissertation noch rechtzeitig veröffentlicht wird, damit wir sie zitieren können. Ich melde mich dann bei Ihnen.


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