Auch die Kali-Industrie muss für ihre Umweltschäden haften

Die Europäische Umwelthaftungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, alle Umweltschäden, die nach dem 30.04.2007 entstanden sind, an die Europäische Union zu melden. Ziel dieser Maßnahme ist die Sanierung der Schäden und die Haftbarmachung der Verursacher. Es gilt das Verursacherprinzip.