Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Erlaubnissen, die es der K+S AG ermöglicht haben, sich ihrer Abwässer durch Versickernlassen in das Grundwasser und durch Einleitung in die Werra zu entledigen

Die Frage der Rechtmäßigkeit der K+S-Entsorgungspraxis konnte in den von der Klagegemeinschaft der Werra-Weser-Anrainer angestrengten Prozessen nicht geklärt werden. Die zuständigen Verwaltungsgerichte haben es nämlich vermieden, sich inhaltlich mit den offenen Rechtsfragen zu befassen.