Der „Aktionskreis Kali und Salz“ weist darauf hin, dass die Rückstandshalden in Deutschland zu Unrecht nach dem Bergrecht mit seinen minimalen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Umweltschutz genehmigt werden. Da es sich um Endprodukte von chemischen Umsetzungen handelt, müsse das Deponierecht angewendet werden.
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