Weitere Methoden des Greenwashing

Desinformation – Greenwashing, Alternative Fakten und Medienmanipulation Teil V

Vortrag, Klimastreik der Fridays4Future-Bewegung, Kassel 21.09.2019

von Walter Hölzel

Wer sich mit Umwelt- und Klimaschutz beschäftigt, muss sich mit wohlorganisierten Desinformationskampagnen auseinandersetzen. Die gute Nachricht: man kann deren Schwachstellen erkennen. Und: Wer sich erwischen lässt, der ist insgesamt als unglaubwürdig einzustufen…

  • Manipulation von Messeinrichtungen
  • Die Autoindustrie darf nur Autos produzieren, die beim Betrieb bestimmte Schadstoffwerte nicht überschreiten dürfen. Sie baut Einrichtungen ein, mit denen bei der Messung die Einhaltung der Schadstoffemissionen vorgetäusch wird.
  • Ein Unternehmen muss die Staubverwehungen ihrer Rückstandshalten durch Messungen langfristig überwachen. Sie stellt die Messeinrichtung unter Bäumen auf, wo die Stäube zum größten Teil vom Blätterdach aufgefangen werden.
  • Medienmanipulation
  • Die Beeinflussung der Medien geschieht in Deutschland vergleichsweise diskret, obwohl sie beim Greenwashing eine besondere Rolle spielen. Unternehmen betreiben eigene „Kommunikationsabteilungen“, in denen Texte, Fotos und Videos produziert und den Medien zur Verfügung gestellt werden. Nicht alle Zeitungen sind wirtschaftlich in der Lage, darauf verzichten und unanhängigen Journalismus betreiben zu können. Ich persönlich kenne Chemieunternehmen, die mehr Journalisten für das Greenwashing beschäftigen, als Chemiker, die ihre Verfahren verbessern könnten.
  • mit dem Rechtsstaat gegen Kritiker
  • Medienwirksame Kritiker müssen aber mir Gegenmaßnahmen rechnen. Bewährt hat sich die Einstweilige Verfügung, mit der unbequeme Aussagen schnell unterbunden werden können. Sie dient eigentlich dazu, „subjektive Rechte bei Dringlichkeit bereits vor der Entscheidung über eine Klage wirksam zu schützen“ (Wikipedia). Dabei ist es zunächst unwichtig, ob die angefochtene Meinungsäusserung zutreffend ist. Ein Richter kann ohne Überprüfung entscheiden. Manche Landgerichte sind dafür bekannt, Anträgen leicht zu entsprechen, diese Gerichte werden dann bevorzugt aufgesucht. Der Rechtsschutz für den Beklagten ist immer noch gegeben, denn gegen die Entscheidung kann geklagt werden. Wenn jedoch ein größeres Ungleichgewicht hinsichtlich der Wirtschaftskraft zwischen Kläger und Beklagtem besteht, dann kann der Rechtsschutz für den Beklagten effektiv ausgehebelt sein. Wer es sich nicht leisten kann, ein Prozessrisiko von mehreren zehntausend Euro zuzüglich der Gutachterkosten vorzufinanzieren, der muss eben auf sein Recht der freien Meinungsäusserung verzichten. Geschädigt ist dann immer auch die Öffentlichkeit, weil nämlich der Zugang zu wichtigen Informationen unterbunden ist.
  • Im Februar 2010 war im ZDF ein Dokumentarfilm zu sehen, der schon zwei Tage später aus der Mediathek genommen wurde. Das ZDF hat zugesagt, den Film nie wieder zu senden. Das in dem Film kritisierte Unternehmen musste bis heute nicht nachweisen, dass die Aussagen des Films unzutreffend sind. Trotzdem ist es gelungen – wohl mit politischer Unterstützung – , den Film de facto zu verbieten und der Öffentlichkeit damit we­sentliche Informationen zu entziehen. Wahrscheinlich würde man sogar den Hinweis zu bereuen haben, wo der Film in den Tiefen des Internets zu finden ist – falls er dort zu finden wäre.

Eine interessante Sammlung von Methoden des Greenwashing finden Sie hier dargestellt: W. Hölzel, „Zahlen und Fakten? K+S hantiert auf eigene Art mit den Tatsachen“, Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V., 26.06.2015 https://ia601501.us.archive.org/10/items/zahlenundfakten/Zahlen%20und%20Fakten.pdf

Teil VI, Was können wir tun?

erscheint in Kürze…


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