Vorläufiges zu der Umweltpolitik der Europäischen Union

Die EU-Kommission will das „Vorsorgeprinzip“ der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik zu­gunsten des „Innovationsprinzips“ aufgeben. Es sollen dazu „innovationsfreundliche Rechtsvorschriften“ fest­gelegt werden. Das wird den Umgang mit riskanten Technologien und Chemikalien entscheidend verändern – zu­gunsten der Industrie, die dann nicht mehr nachweisen muss, dass ihre Produkte und deren Anwendung kei­ne Schäden verursachen.