Vorläufiges zu der Umweltpolitik der Europäischen Union
Die EU-Kommission will das „Vorsorgeprinzip“ der europäischen Umwelt- und Gesundheitspolitik zugunsten des „Innovationsprinzips“ aufgeben. Es sollen dazu „innovationsfreundliche Rechtsvorschriften“ festgelegt werden. Das wird den Umgang mit riskanten Technologien und Chemikalien entscheidend verändern – zugunsten der Industrie, die dann nicht mehr nachweisen muss, dass ihre Produkte und deren Anwendung keine Schäden verursachen.
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