Der BUND auf Abwegen. Was soll das?

Der Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) plant eine Demonstration an der Weser und fordert von den Anrainerländern, den Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser nicht aufzuweichen. Damit erkennt der BUND einen Plan an, der die Flüsse auf Dauer der Kali-Industrie als Abwasserrinnen zur Verfügung stellt. Dem kann die WWA nicht zustimmen.

Weitere Informationen:

https://www.bund-niedersachsen.de/themen/natur-landwirtschaft/fluesse-und-gewaesser/versalzung-von-werra-und-weser/

https://www.tah.de/newssingle/bund-fordert-ende-der-versalzung-von-weser-und-werra

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. lehnt es ab, den Vierphasenplan der Hessischen Umweltministerin zur Grundlage eines Bewirtschaftungsplans zu machen

Mit einjähriger Verspätung haben die Anrainerländer von Werra und Weser 2016 einen Bewirtschaftungsplan (BWP 2015-2021) für die Flüsse verabschiedet. Er stuft die Werra zu einem unsanierbaren „stark veränderten Gewässer“ herab und versucht so, der K+S AG eine qualitative Verbesserung des Flusses in Sinne der Wasserrahmenrichtlinie zu ersparen.

Der BWP 2015-2021 basiert auf dem „Vierphasenplan“, den die Hessische Umweltministerin 2014 mit der K+S AG vereinbart hat. Er ist Teil einer umfassenden kollusiven Zusammenarbeit zwischen der K+S AG und dem Umweltministerium und ist von diesen Akteuren in der Flussgebietgemeinschaft Weser als Grundlage des aktuellen Bewirtschaftungsplans durchgesetzt worden.

Weitere Informationen:

Der Vierphasenplan ist rechtswidrig, weil er auf der nicht zutreffenden Annahme basiert, die Werra sei nicht mehr sanierbar. Er ist auch deshalb rechtswidrig, weil er für seine Umsetzung Genehmigungen benötigt und diese Genehmigungen den zuständigen Behörden vorschreiben muss.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen geht davon aus, dass die Rechtsabteilung des Umweltministeriums hier hätte einschreiten müssen – wenn sie denn in die Beratungen einbezogen worden wäre. Das war aber nicht der Fall.

Der BUND war 2015 noch anderer Meinung, die jetzige Anerkennung des Bewirtschaftungsplans ist nicht akzeptabel

Die WWA ist irritiert, dass der BUND den Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietseinheit Weser in seiner Gesamtheit akzeptiert und nur noch Vollzugsdefizite kritisiert („Aufweichung der Grenzwerte verhindern“). Damit gibt er die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und das Erreichen ihrer Qualitätsziele in Werra und Weser auf. Die Überschrift „BUND fordert Ende der Versalzung von Weser und Werra“ ist dann irreführend.

2015 war der BUND noch anderer Meinung:

Der BUND lehnt den „Vier-Phasen-Plan“ des K+S-Vorstands und der hessischen Landesregierung zur künftigen Abwasserentsorgung des Bergbauunternehmens ab, da er den notwendigen Schutz des Grund- und Oberflächenwassers nicht gewährleistet, sondern eine vermeidbare Fortsetzung der Gewässerverunreinigung auf lange Zeit festschreibt.“

„Der Plan bedeutet keine dauerhafte Lösung der heutigen Umweltprobleme, sondern eine dauerhafte Festschreibung der Salzeinleiitungen aus dem Kalibergbau.“

„Stattdessen wird (…) die genehmigte Einleitung von Haldenwässern in die Werra sogar auf unbestimmte Zeit, d.h. mehrere tausend Jahre (!) über das Jahr 2075 festgeschrieben.“

„Der BUND fordert demgegenüber die Erreichung der ursprünglichen Süßwasserqualität (120 mg/l Cl) in der Werra, so dass die natürliche Überlebensfähigkeit von Fischeiern und Larven sowie die Rückkehr der ursprünglichen Fischfauna und aller anderen Arten wieder möglich ist.“

BUND, 30.03.2015, „Für ein Ende der Umweltverschmutzung durch den Kalibergbau im Werra-Revier. Position des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) zum „Vier-Phasen-Plan zur dauerhaften Salzwasser-Entsorgung im Werra-Kalirevier“

Diesen Positionen hätte man sich anschließen können, aber die Anerkennung des Bewirtschaftungsplans und die Herabstufung der Werra als unsanierbares, „stark verändertes Gewässer“ ist nicht akzeptabel. Die Werra kann noch saniert werden, dem steht nur die Entsorgungspraxis der K+S entgegen – und die Politik der hessischen Umweltministerin. Noch hoffen wir, dass nicht auch der BUND diese Richtung einschlägt:

Die Einstellungsverfügung der StA Meiningen kann jetzt eingesehen werden

Wenn Sie sich ein Bild von der kollusiven Zusammenarbeit zwischen der K+S AG und dem Umweltministerium machen wollen, dann haben Sie jetzt die Möglichkeit. Die Einstellungsverfügung der StA Meiningen finden Sie jetzt in einem Antrag, den die Fraktion der LINKEN im Hessischen Landtag einbringen wird. Dass der Text dort in indirekter Rede wiedergegeben ist, muss Sie nicht stören: das war der Wunsch des Landtags.
Antrag, Fraktion DIE LINKE, Grundwasserversalzung beenden – Laugenversenkung sofort stoppen, http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/5/06595.pdf


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