Kategorie: Wasserrahmenrichtlinie
-
Auch die Kali-Industrie muss für ihre Umweltschäden haften
Die Europäische Umwelthaftungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten der EU, alle Umweltschäden, die nach dem 30.04.2007 entstanden sind, an die Europäische Union zu melden. Ziel dieser Maßnahme ist die Sanierung der Schäden und die Haftbarmachung der Verursacher. Es gilt das Verursacherprinzip.
-
Vom Lachsgewässer zum Abwasserkanal der Kali-Industrie – Der schlechte Zustand der Werra hat keine natürliche Ursache
Die Werra sei nicht sanierbar, weil „die natürlichen Gegebenheiten wie geogene Salzbelastungen und diffuse Eintritte von Salzwässern“ das unmöglich machen. Dreister ist in Deutschland noch keine „alternative Tatsache“ verbreitet worden.
-
So wird det Ding jedreht …
Aktuell: Auch mit dem neuem Bewirtschaftungsplan haben die Anrainerländer akzeptiert, dass der schlechte Zustand der Werra sich nicht verbessern soll.
-
Keine freie Fahrt im Dauermodus!, Teil III
Wollen wir die EU-Wasserrahmenrichtlinie aushebeln oder wollen wir sie durchsetzen? Wollen wir Werra und Weser als Abwasserrinnen der Kali-Industrie akzeptieren oder wollen wir die Möglichkeit der Richtlinie nutzen, um die Qualität der Flüsse zu verbessern?
-
Freie Fahrt im Dauermodus, Teil I
Das Regierungspräsidium Kassel hat jetzt die wasserrechtliche Erlaubnis veröffentlicht, die es der K+S AG erlaubt, die Versalzung von Werra und Weser auf höchstem Niveau fortzusetzen. Sie missachtet den aktuellen Bewirtschaftungsplan für die Flüsse und verstößt gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie.
-
Der Angriff auf die Nichtregierungsorganisationen, Fortsetzung
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer beteiligt sich an der Ausschaltung der Naturschutzorganisationen. Man darf gespannt sein, wie sich seine Koalitionspartner positionieren.
-
Aktuell: Die EU-Kommission misst mit zweierlei Maß
Griechenland muss wegen der Gewässerbelastung Zwangsgeld an die EU zahlen Griechenland hat Maßnahmen zur Reinhaltung von Gewässern zu spät umgesetzt. Der Europäische Gerichtshof hat deshalb ein Zwangsgeld in Höhe von 3,5 Millionen Euro festgesetzt.
-
Nach uns die Sintflut – Die Werra totreden, damit man nichts verbessern muss
Der Bewirtschaftungsplan 2015-2021 für Werra und Weser (BWP 2015-2021) sieht für den gesamten Verlauf der Werra vor, die Qualitätsziele der EU-WRRL herabzustufen. Für den Bereich der Mittleren Werra bis Philippsthal und darüber hinaus wird dies damit begründet, dass wegen der „natürlichen Gegebenheiten“ und wegen der „diffusen Eintritte von Salzwässern (…) aus der Versenkung“ das Qualitätsziel…
-
Aktuell: Priska Hinz kommt in die Bäche
Fünf Jahre nach Ablauf der Umsetzungsphase der EU-Wasserrahmenrichtlinie will Hessen nun „zahlreiche Gewässer aus ihrem Betonbett befreien“ So umreisst die hessische Umweltministerin das Ziel des Programms „100 wilde Bäche“.
-
Die Werra trägt Schwarz
Im salzbelasteten Teil der Werra haben die Abwässer der Kali-Industrie die Süßwasser-Lebensgemeinschaft vernichtet. Der Fluss ist ab der Einleitstelle in die schlechteste Qualitätsstufe der EU-Wasserrahmenrichtlinie eingestuft. Das Gleiche gilt für das Grundwasser im Einflussbereich der Laugenverpressung und der versickernden Haldenlaugen. Wir verdanken es auch der hessischen Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen), dass sich daran nichts…
-
Die Umweltministerin sieht sich auf dem richtigen Weg. Aber wohin? Jedenfalls sorgt sie nicht für eine bessere Gewässerqualität.
Vor einer „Verbesserung“ im Sinne der EU-WRRL kann man nach einem Urteil des EuGH nur sprechen, wenn der ökologische Zustand eines Gewässers bei mindestens einer Komponente um mindestens eine Stufe angehoben wird. Auch dies kann der „Vierphasenplan“ nicht erreichen.
-
Hundert Jahre Werraversalzung und hundert Jahre Kaliforschung – warum sich die Qualität der betroffenen Gewässer trotzdem nicht verbessert
Die Abwässer der Salzhalden will die K+S AG weder aufarbeiten noch unter Tage einstapeln, sie sollen weiter in den Untergrund versickern und in die Werra eingeleitet werden. Angeblich enthalten sie so wenig Wertstoffe, dass sich ihre Aufarbeitung nicht lohnt. Wir wissen seit 2011, dass das falsch ist.