Priska Hinz muss eben Prioritäten setzen
Die oberste Naturschützerin Hessens, die Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen), konnte kurz vor dem Ende ihrer Amtszeit ihren größten Erfolg verkünden: Ein neues Naturschutzgesetz ist verabschiedet.
Die Folgen für Millionen Umweltkriminelle (wenn nicht gar kriminelle Vereinigungen) sind noch gar nicht abzusehen, denn künftig dürfen keine Schöttergärten mehr angelegt werden. Bravo, Frau Ministerin, das hat Doppelwumms.
Schon zu Beginn ihrer Amtszeit hatte Priska Hinz ein Zeichen gesetzt. Ihr mit der K+S AG vereinbarter „Vierphasenplan“ legte fest, dass die von der Kali-Industrie versalzten Füsse Werra und Weser nicht saniert werden. Zur Erinnerung: In der Werra ist die Süßwasser-Lebensgemeinschaft als Folge der K+S-Abwassereinleitung seit Jahrzehnten ausgestorben, in der Weser schwer geschädigt. Bis nach Bremen können die Anrainerkommunen kein Trinkwasser mehr aus den Flüssen gewinnen.
Die Sanierung von Werra und Weser zu verhindern, war gar nicht so einfach, denn schließlich müsste die Verursacherin nur in moderne Technik investieren, um eine abstoßfreie Produktion zu ermöglichen. Erschwerend kam noch hinzu, dass auch europäische Richtlinien eine Verbesserung der Flüsse verlangen, bis hin zu einem gut definierten „guten ökologischen und chemischen Zustand“. Also musste die WasserrahmenrIchtlinie umgangen werden, dazu dient der Vierphasenplan der Ministerin.
Zunächst wurden von der Kali-Industrie verursachte Salzbelastungen als „natürlich“ definiert und die Werra damit zu einem unsanierbaren, „erheblich veränderten“ Gewässer herabgestuft. Das reicht aber immer noch nicht, um der Werra den Schutz der Wasserrahmenrichtlinie zu nehmen, es verschafft der Verursacherin allerdings mehr Zeit.
Ein von der K+S AG beauftragtes Rechtsgutachten scheint die Lücke schließen zu können: Erst wenn zusätzlich die Umsetzungsfristen der Richtlinie (bis zur Betriebseinstellung?) verschleppt werden, so der Gutachter, sei es möglich, die Werra zu einen „ökologischen Opfergebiet außerhalb des Schutzregimes der Wasserrahmenrichtlinie“ zu machen und dies dauerhaft aufrecht zu erhalten.
Das schien den Verursachern der Flussgebietsversalzung und ihrer Ministerin zu gefallen. Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen wissen wir, dass sie gemeinsam den Vierphasenplan zur Grundlage der Bewirtschaftungspläne für Werra und Weser gemacht haben. Ob damit das Schicksal der Flüsse besiegelt ist?
Die Naturschutzverbände loben übrigens die Gesetzesnovelle der Ministerin Hinz. Ein Gewässerschutz gegen die Interessen des Kaliherstellers K+S scheint ihnen nicht so wichtig zu sein.