Die Produktionsabfälle der K+S AG: Interesse vor Tatsachen.
Fast überall in Deutschland sind Kalisalze abgebaut worden und überall dort findet man die Folgen der rücksichtslosen Abfallentsorgung: versalzenes Grundwasser, vernichtete Trinkwasservorkommen, vernichtete oder beeinrächtigte Ökosysteme soowie Bergsenkungen. Am sichtbarsten sind die Rückstandshalden der Kali-Industrie. Sie bestehen aus Abraum und den Resten unzureichender Aufbereitungsverfahren und sie enthalten neben Natriumchlorid noch erhebliche Mengen anderer Industriesalze, Schwermetalle und Aufbereitungshilfstoffe.
Eigentlich dürfte es diese Rückstandshalden nicht geben, denn das Bergrecht hat den Versatz der Rückstände verpflichtend vorgeschrieben. Offenbar sind den Unternehmen regelmäßig Ausnahmegenehmigungen erteilt worden. Jetzt, mehr als hundert Jahr nach Beginn der Aufhaldungen, stellen wir fest, dass die K+S AG nicht die Absicht hat, diese Altlasten zu beseitigen. Behörden und (Landes-)Politik unterstützen das Unternehmen sogar dabei, die Umweltschäden noch zu vergrößern. Das wird aber immer schwieriger, denn die Anrainer wehren sich und sie haben inzwischen eine beachtliche Fachkompetenz entwickelt.
Desinformation: Erste Methode der Wahl
Die „Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen“ berichtet in einem „Offenen Brief an die Minister Lies (Wirtschaft) und Meyer (Umwelt)“, welchen Versuchen der Desinformation die BI im Laufe der Zeit ausgesetzt war. (Bürgerinitiative Umwelt Wathlingen, „Kalihaldenabdeckung – Landesbergamt täuscht und trickst – Offener Brief an die Minister Lies (Wirtschaft) und Meyer (Umwelt)„, https://bit.ly/3Pn8DTA), Dabei ging es zunächst um die Frage, ob die salzbelasteten Haldenwässer der K+S-Rückstandshalde Wathlingen in das bereits versalzene Grundwasser eindringen. Das wäre nach einem Urteil der EuGH vom Juli 2015 ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der Wasserrahmenrichtlinie und somit rechtswidrig.
Zunächst wurde behauptet, die Versalzung des Grundwassers sei nicht durch die Rückstandshalde, sondern durch den Salzstock verursacht, habe also einen natürlichen Ursprung. Natürlich war aber vielmehr, dass diese fachlich hanebüchene Feststellung nicht zu beweisen war.
Haldenabdeckung: Der Altlast wird eine weitere Altlast hinzugefügt
Inzwischen hatten sich aber die Interessen der Verursacherin verändert. Man hatte wohl erkannt, dass der Rückbau der Halde mit anschließendem Versatz vorteilhafter mit einer Abdeckung der Rückstandshalde zu vermeiden war. Die Vorteile für das Unternehmen: Mit einer Haldenabdeckung lässt sich Geld verdienen, wenn man zur Abdeckung Industrieabfälle oder belastete Bauabfälle oder Erden verwendet. Das verbleibende Risiko lässt sich dabei auf eine GmbH abwälzen, die ohnehin finanziell nicht in der Lage wäre, das Abfallrisiko für die beiden Altlasten zu übernehmen.
Für die Anrainer wäre damit ein Schaden nicht abgewendet gewesen. Man kann nämlich davon ausgehen, dass sich die Halde mit ihrem Gewicht in das hoch anstehende Grundwasser eingedrückt hat. Der rechtswidrige Eintrag von Salzen in das Grundwasser wäre dann sogar durch eine wirksame Abdeckung nicht zu verhindern. Ob die Halde direkten Kontakt mit dem Grundwasser hat, ließe sich durch eine Probebohrung leicht ermitteln. Sogar der Minister Ließ hatte dies noch 2021 gefordert. Inzwischen ist davon nicht mehr die Rede, stattdessen hat sich die zuständige Behörde hilfreich (für die Verursacherin!) gezeigt.
Im anstehenden Planfeststellungsverfahren hat das Landesbergamt eine „Kurzdokumentation“ angefertigt. Sie beruft sich dabei auf ein unbewiesenes Eigengutachten der K+S AG und auf eine angenommene Geländehöhe, die nach Aussage der BI Wathlingen allerdings falsch ist. So will die Behörde nachweisen, dass das Grundwasser ausschließlich durch versalzenes Regenwasser beeinträchtigt wird und dass die Abdeckung der Halde dies verhindern könne.
Solche Verfahren sind auch den Anrainern von Werra und Weser bekannt. Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte ermittelt, dass Beamte des Regierungspräsidiums Kassel und Mitarbeiter der K+S AG 2014 ein geologisches Gutachten verfälscht und auf dieser Basis ein juristisches Gutachten beauftragt haben, um so die Rechtmäßigkeit einer von der K+S AG gewünschten Erlaubnis vorzutäuschen.