Die Sicherung der Lebensgrundlagen …

… hat in Deutschland nicht den Schutz des Rechtsstaats

Wir hatten von der Kritik der Deutschen Umwelthilfe und der ehemaligen Bundesumweltministerin Hendricks berichtet, die beklagen, dass der Umweltschutz in Deutschland auch mit offenem Rechtsbruch ausgehebelt wird. „Der Staat verstößt immer dreister gegen Recht und Gesetz“ stellt die Deutsche Umwelthilfe fest und Barbara Hendricks ergänzt, dass die Wirtschaft immer höhere Priorität habe als der Umweltschutz: „die natürlichen Gegner der Umweltministerin (sind) der Landwirtschaftsminister, der Verkehrsminister und der Wirtschaftsminister“.

Im Falle der Versalzung von Werra und Weser durch die Abwässer der Kali-Industrie liegen die Dinge etwas anders: Die „natürlichen Gegner“ der Flüsse und ihrer Anrainer sind die bündnisgrünen Umweltministerinnen aus Thüringen und Hessen.

Die Krone aber gebührt der hessischen Umweltministerin Priska Hinz. Sicher, kein Umweltminister hat bisher die Werra geschützt, aber niemand hat so einseitig die Interessen des Gewässerverschmutzers vertreten und und so rücksichtslos dafür gesorgt, dass europäisches und deutsches Recht nicht auf die Entsorgungstätigkeit der K+S AG angewendet worden ist.

2014 hat sie in ihrem „Vierphasenplan“ vorgeschlagen, die Werra als nicht sanierungsfähigen Fluss aus dem Verbesserungsgebot der Wasserrahmenrichtlinie herauszulösen. In den Bewirtschaftungsplänen 2015-2021 und 2022-2027 für die Flussgebietseinheit Weser wurde dieser Plan umgesetzt. Wenn dieser Plan Bestand haben sollte, wird die Werra noch in hunderten von Jahren kein Fluss sein, sondern der Abwasserkanal der Kali-Industrie bleiben.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hat ermittelt, dass die Verpressung von Abwässern in den Untergrund mit Hilfe von Fälschungen und Gefälligkeitsgutachten erlaubt werden konnte und nachdem eine hessische Fachbehörde aus dem Verfahren entfernt wurde. Dies hat das Umweltministerium organisiert und die Umsetzung hat die Umweltministerin persönlich überwacht.

Wir hatten auch über das bislang gescheiterte Vorhaben der Abwassereinstapelung in die Grube Springen II berichtet. Auch hier hat sich eine Behörde, diesmal das Regierungspräsidium Kassel, geweigert, dem Wunsch der Ministerin zu folgen. Die Antragstellerin habe nicht die notwendigen Unterlagen eingereicht und es nicht vermocht, die Unbedenklichkeit der Laugeneinstapelung für die angrenzende Untertagedeponie zu belegen. Die Behörde zitiert einen Gutachter, der es nicht ausschließt, dass die Laugeneinstapelung grundsätzlich wegen Sicherheitsbedenken nicht genehmigt werden kann – auch, wenn die Antragstellerin einmal alle benötigten Unterlagen eingereicht haben sollte.

Blogposts zum Fall Hinz

Das hat die Ministerin offenbar ganz anders verstanden: nach ihrer im Landtagsplenum geäusserten Meinung hat der Gutachter keine grundsätzlichen Bedenken. Das macht uns Sorgen. Im Falle einer Havarie wäre nicht nur das Trinkwasser im Werrarevier betroffen, sondern ein ganzes Flusssystem mit den dort wohnenden Menschen. Das ist mehr als die Ministerin verantworten kann.

Wir werden uns in den nächsten Wochen näher mit dem Fall Hinz beschäftigen. dazu müssen wir etwas näher auf die Hintergründe eingehen, weil sonst unverständlich bleibt, warum die versalzung von Werra und Weser immer noch erfolgreich ungelöst ist.

Bislang sind folgende Blogposts geplant:

Teil I: Das ganze Elend – Regelmäßige Entsorgungsnotstände mit Betriebsunterbrechungen sind das wesentliche Kennzeichen der K+S-Entsorgungspraxis

Teil II: Alle Versuche der K+S AG, mit den regelmäßigen Entsorgungsnptständen umzugehen, waren technisch oder rechtlich erfolglos

Teil III: Flutung von Bergwerken – Billiger geht es nicht

Teil IV: Einstapeln von Abwässern in die Grube Springen – Das Regierungspräsidium Kassel verweigert das Einverständnis

Teil V: Legal, illegal, scheißegal – Der Fall Hinz wird zum Problem


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