Frohe Weihnachten! – Die EU-Kommission will erreichen, dass Umweltkriminalität schärfer verfolgt wird.

Nach Drogenhandel, Menschenhandel und Fälschung ist Umweltkriminalität die viertgrößte kriminelle Aktivität weltweit, teilt Interpol mit. Sie wächst mit jährlich 3 bis 5 % zwei- bis dreimal so schnell wie die globale Wirtschaft. Die EU-Kommission stellt fest, dass in den Mitgliedsstaaten der EU die Zahl der verfolgten Umweltstraftaten zu gering und die Sanktionen nicht abschreckend genug seien. Sie will die Mitgliedsstaaten verpflichten, mit strengeren Maßnahmen gegen Umweltkriminalität vorzugehen.

Umweltkriminalität verursacht irreversible und langfristige Schäden für die Gesundheit der Menschen und die Umwelt. Sie sind jedoch schwer zu untersuchen und vor Gericht zu bringen, während die Sanktionen in der Regel schwach sind. Deshalb müssen wir unser Umweltstrafrecht stärken.“

sagte der Umweltkommissar in einer Pressemitteilung vom 15. Dezember.

Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass juristische Personen (Unternehmen) für einen Mangel an Aufsicht und Kontrolle, der die Begehung einer Straftat durch eine Person zugunsten der juristischen Person ermöglicht hat, zur Rechenschaft gezogen werden können.

Nach der Initiative gegen Einschüchterungsklagen („Slapping“) kann auch die Verschärfung der Umweltstrafrechts den Umweltschutz stärken.

In Deutschland muss sich wohl zuerst einmal die Einsicht durchsetzen, dass Umweltstraftaten keine „Gentlemendelikte“ sind, an denen sich auch Verwaltung und Ministerien ungestraft beteiligen können.

Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen wissen wir, dass die Unternehmen der Kalihersteller im Werrarevier sich ein „informelles Netzwerk“ geschaffen haben, mit dessen Hilfe sie sich über Jahrzehnte umweltvernichtende Abfallbeseitigungstätigkeiten haben genehmigen lassen. Niemand scheint dabei so weit gegangen zu sein, wie die jetzige Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen).

Hohe Beamte des Umweltministeriums haben der Leitung und Mitarbeitern des Regierungspräsidiums sowie Mitarbeitern der K+S AG dabei geholfen, das Verpressen von Abfalllaugen in den Untergrund legal erscheinen zu lassen. Dazu wurden widersprechende Gutachten verfälscht, Gefälligkeitsgutachten in Auftrag gegeben und Fachbehörden unter Druck gesetzt.

Das Umweltministerium hat auch der K+S AG dabei geholfen, den „Vierphasenplan“ der Ministerin zur Grundlage der Bewirtschaftungspläne für Werra und Weser zu machen. Das ist gelungen, seit 2015 stufen die Bewirtschaftungspläne die Werra zu einem unsanierbaren Gewässer herab.


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