Die Behörde bastelt sich einen Persilschein

Folge V: Der Kasseler Regierungspräsident versucht, seine Behörde vom Verdacht der Kollusion* zu befreien. Das geht gründlich schief. Wir setzen unsere Reihe fort, heute lernen wir, wie man sich einen Persilschein** bastelt.

* Kollusion (lateinisch collusio, „geheimes Einverständnis“) ist das unerlaubte Zusammenwirken mehrerer Beteiligter mit der Absicht, einen Dritten zu schädigen (Wikipedia). Als Zusammenwirkende beschuldigt sind hier Mitarbeiter, Gutachter und Rechtsanwälte der K+S AG, die hessische Umweltministerin und mehrere ihrerer Ministerialbeamte sowie die damalige Leitung und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel. Geschädigte sind die Bewohner des Werrareviers sowie die Anrainer von Werra und Weser.

** Einen Persilschein zu besitzen oder zu erhalten, bedeutet eine weitreichende Erlaubnis, einen Freibrief, um einem lukrativen Geschäft oder einem zuvor moralisch oder rechtlich angezweifelten Interesse nachgehen zu können. (Wikipedia)

Zur Erinnerung: Worum geht es?

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Genehmigungsbehörde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die K+S AG die Verpressung von Abwässern in den Untergrund einstellt. Hierfür hatte die Behörde rechtswidrig eine Genehmigung erteilt. Nach fast vier Monaten teilt uns der Behördenleiter mit, dass er diese Forderung ablehnt.

Wir haben gesehen, dass die Behörde die Rechtswidrigkeit der Genehmigungen zur Fortsetzung der Laugenverpressung abstreitet. Das Regierungspräsidium …

  • … geht davon aus, dass die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. nicht berechtigt ist, von ihm die Einhaltung der Gesetze zu fordern,
  • … bestreitet eine Einflussnahme auf die Beamten,
  • … begründet die Abweichung vom Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes mit einer (allerdings nicht erlassenen) Rechtsverordnung,
  • … stützt sich auf wissenschaftlich unhaltbare und angefochtene Hausgutachten der K+S AG, übergeht aber die Gutachten der Fachbehörden HLUG und TLUG. Die Arbeit des HLUG wurder sogar behindert, indem der Fachbehörde die notwendigen Datensätze vorenthalten wurden.
  • … liefert keine Erklärung für die kollusive Zusammenarbeit mit der K+S AG und für die Notwendigkeit, Gutachten der Fachbehörden zu verfälschen.

In zweifacher Hinsicht weichen die Einlassungen des Regierungspräsidiums besonders auffallend von der Rechtslage ab

  • Die vom Regierungspräsidium zitierten Gutachten – ob wissenschaftlich haltbar oder nicht – beziehen sich ausschließlich auf möglicherweise beeinflusste Trinkwasserkörper und hier auf eine mögliche Überschreitung des geltenden Grenzwerts von 250 mg Chlorid/Liter. Der Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes bezieht sich aber weder auf das Trinkwasser noch auf Grenzwerte: Die Besorgnis ist gegeben, wenn eine nachteilige Veränderung des Grundwassers nicht ausgeschlossen werden kann. Dieser Tatbestand kann viel früher vorliegen und auch bei niedrigeren Belastungen gegeben sein, als in der Chlorid-Obergrenze der Trinkwasserverordnung angegeben. Wir müssen davon ausgehen, dass mit der Nichtbeachtung des Grundwassers und dem Ausweichen auf die Trinkwasserkörper eine offenkundige Mißachtung des Besorgnisgrundsatzes vertuscht werden soll.
  • Das Regierungspräsidium mißachtet das Verschlechterungsverbot der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie). Der EuGH hat es in seinem Urteil vom 01.07.2015 folgendermaßen erläutert: Das Verschlechterungsverbot ist verletzt, wenn Abwässer in Gewässerkörper eingeleitet werden, die bereits der schlechtesten Qualitätsstufe der Richtlinie zugeordnet sind. Das trifft im Werrarevier auf das Grundwasser und auch auf zahlreiche Trinkwasserkörper zu. Auch hier hat die Behörde keinen Ermittlungsspielraum.

Folge V: Die Behörde bastelt sich einen Persilschein

Kurz vor Auslaufen der Genehmigung zur Laugenverpressung sehen wir uns in derselben Situation wie mehrfach in den letzten Jahrzehnten. Die K+S AG hat keinerlei Anstrengungen erkennen lassen, um den Abstoß von Abfallsalzen reduzieren zu können. Andererseits kann die von der Thüringer Landesregierung angebotene Einstapelung von Abwässern in dortigen Grubenteilen nicht wahrgenommen werden, weil K+S die erforderlichen Unterlagen noch nicht eingereicht hat. Wir gehen sogar davon aus, dass die bislang geäusserten Bedenken nicht ausgeräumt werden können.

K+S hat vor Kurzem begonnen, aufgelassene Salzgruben in Niedersachsen mit ihren Abwässern zu fluten. Die Transportkosten dürften allerdings höher sein als eine möglche Aufarbeitung der Abwässer, zumal dabei die enthaltenen Wertstoffe nicht gewonnen, sondern vernichtet werden. Im Zusammenhang mit der angeblich geplanten Verklappung der K+S-Abwässer in die Oberweser („Oberweserpipeline“) hatte das Unternehmen schon einmal die zu hohen Transportkosten nach Niedersachsen beklagt.

Es ist also nicht auszuschließen, dass K+S wieder einmal eine Fortsetzung der Laugenverpressung beantragt und dass die Genehmigungsbehörde diese „allerletzte Genehmigung“ noch einmal verlängert und zur allerallerletzten Erlaubnis macht.

Das 3D-Grundwassermodell der K+S AG war schon vorher Gegenstand kollusiver Machenschaften

Auf eine erneute Genehmigung scheint sich das Regierungspräsidium tatsächlich vorzubereiten, sie stützt sich dabei auf ein 3D-Grundwassermodell der K+S AG aus dem Jahre 2016, das sie fortgeschrieben haben will:

Um einschätzen zu können, wie sich die bis 2016 ermittelten Grundwasserwerte weiterentwickelt und inwieweit sich die Prognosen, die durch das 3D-Modell abgeschätzt wurden, bestätigen, wurde der Behördengutachter aktuell beauftragt, die jetzt vorliegenden Daten neu zu bewerten.

Nach Auswertung der bis zum Jahr 2020 vorliegenden Analysenergebnisse ist nach Aussage des Behördengutachters vom 03.08.2021 weiterhin eine Gefährdung der Trinkwassergewinnungsanlagen nicht gegeben.“

RP Kassel, 13.04.2021, S. 6

Diese Aussage muss überraschen, denn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen haben ergeben, dass dieses Modell gezielt manipuliert worden ist, um die gewünschten Ergebnisse zu liefern. Es ist deshalb fraglich, ob das das 3D-Modell überhaupt zutreffende Aussagen erlaubt und eine Fortschreibung wissenschaftlich zulässig wäre. Die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Meiningen lassen daran zweifeln.

Die Firma K+S hatte im April 2015 beantragt, die Erlaubnis zur Laugenverpressung bis 31.12.2021 zu verlängern. Das in diesem Zusammenhang von K+S vorgelegte 3D-Grundwassermodell genügte den Anforderungen nicht, insbesondere wurde ihm die Prognosefähigkeit abgesprochen.

Die Mängel des Modells basierten allerdings weniger auf grundsätzlichen technischen Schwierigkeiten, sondern entscheidend darauf, dass grundlegende geophysikalische Parameter falsch eingepflegt wurden – in einer Weise, welche die Auswirkungen der Laugenverpressung auf die Trinkwasserkörper möglichst gering erscheinen ließ.

Das betraf z.B. unzulässige Annahmen über die Porosität des Plattendolomits, die eine größere Aufnahmefähigkeit für Abwässer und damit einen geringeren Übertritt un das Grundwasser vortäuschte. Andererseits war die Durchlässigkeit vom Plattendolomit zum Buntsandstein um den Faktor 10 zu niedrig angesetzt, was ebenfalls zu einem systematischen Fehler zugunsten der Antragstellerin führen musste (StA Meinigen, 13.04.2021, S. 17).

Um das Ausmaß dieses systematischen Fehlers erkennen zu können, verweisen wir auf offenkundige Widersprüche zu vorliegenden Messwerten. Das Modell errechnet für den gesamten Vorfluter Breitzbach und Solz einen jährlichen Chloridaustrag von 703 Tonnen, während tatsächlich allein an der bestens dokumentierten Quelle Breitzbachsmühle ein Chloridaustrag von 20.000 Tonnen gemessen wird.

Die Gutachten entlarven die Genehmigungsbehörde

Nicht nur deshalb betont der Staatsanwalt, dass dem Regierungspräsidium die grundsätzlichen Mangelhaftigkeit des 3D-Modells bekannt gewesen sein muss, bis hin zu der Erkenntnis, dass das Modell nicht kalibrierbar und damit nicht prognosefähig war. Dann hätte allerdings die Genehmigung nicht erteilt werden dürfen. Die vom Regierungspräsidium beauftragten Gutachter haben stattdessen in der Folge die grundsätzliche Kalibrierungsfähigkeit des 3D-Modells betont, die erkannten substanziellen Mängel jedoch unterschlagen. Der Fachbehörde HLNUG wurde zusätzlich die Arbeit erschwert. Die Behörde beklagt, dass ihr der Zugang zu den für eine Überprüfung notwendigen Datensätzen verweigert wurde.

Damals hatte sich das Regierungspräsidium Kassel entschlossen, die Versenkgenehmigung nicht gänzlich zu verweigern, sondern nur die Versenkmenge zu reduzieren. Aus Stellungnahmen des HLNUG war dem Regierungspräsidium jedoch bekannt, dass auch dies zu einem weiteren Eintrag von Salzen in die Trinkwasserkörper führen musste, wenn auch in geringerem Umfang. Auch die thüringer Fachbehörde TLUG sowie der vom Regierungspräsidium Kassel beauftragte Behördengutachter haben sich diesen Bedenken angeschlossen.

Hier ist das Eingreifen eines Rechtsanwaltskanzlei dokumentiert, die von K+S ausgesucht und bezahlt, aber von der Genehmigungsbehörde beauftragt war. Auf deren Anraten hat der Behördengutachter die anstößige „Besorgnis“ aus seinem Gutachten gestrichen. Damit war für das RP Kassel der Weg frei, der K+S AG die gewünschte Versenkgenehmigung zu erteilen – allerdings auf rechtswidrige Weise (StA Meiningen, 13.04.2021, S. 18).

Als das HLNUG mit Gutachten vom 09.02.2017 nachweisen konnte, dass das 3D-Modell wegen seiner unzutreffenden Annahmen und wegen der eingepflegten falschen Daten systematisch eine Genehmigungsfähigkeit vortäuscht, da war es zu spät: Die Genehmigung war bereits erteilt (StA Meiningen, 13.04.2021, S. 17). Sie hätte aber wegen Täuschung der Behörde sofort widerrufen werden können und sie hätte widerrufen werden müssen. Das hat das Regierungspräsidium Kassel im Jahre 2017 ebenso unterlassen wie 2021. Zumindest in diesen Zusammenhängen haben sich die Beteiligten strafbar gemacht.

Können Sie sich vorstellen, dass sich die Genehmigungsbehörde im Jahre 2021 auf eben dieses systematiisch verfälschte 3D-Grundwassermodell beruft, um uns zu erklären, das Modell bestätige die Annahme aus dem Jahre 2015 und es sei deshalb keine negative Beeinflussung des Grundwassers zu besorgen? Wenn das Modell diese Aussage zuließe, dann hätte man es sich nicht verfälschen müssen. Das Regierungspräsidium kann uns auch jetzt nicht davon überzeugen, dass seine Beamten rechtmäßig gehandelt haben.


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