Lästiges Fachwissen, lästige Beamte oder: Wie man eine Behörde kaltstellt

Folge IV: Der Kasseler Regierungspräsident versucht, seine Behörde vom Verdacht der Kollusion* zu befreien. Wir setzen unsere Reihe fort, heute geht es um die Frage, wie man sich einer lästigen Fachbehörde entledigt.

* Kollusion (lateinisch collusio, „geheimes Einverständnis“) ist das unerlaubte Zusammenwirken mehrerer Beteiligter mit der Absicht, einen Dritten zu schädigen (Wikipedia). Als Zusammenwirkende beschuldigt sind hier Mitarbeiter, Gutachter und Rechtsanwälte der K+S AG, die hessische Umweltministerin und mehrere ihrerer Ministerialbeamte sowie die damalige Leitung und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel. Geschädigte sind die Bewohner des Werrareviers sowie die Anrainer von Werra und Weser.

Zur Erinnerung: Worum geht es?

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Genehmigungsbehörde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die K+S AG die Verpressung von Abwässern in den Untergrund einstellt. Hierfür hatte die Behörde rechtswidrig eine Genehmigung erteilt. Nach fast vier Monaten teilt uns der Behördenleiter mit, dass er diese Forderung ablehnt.

Folge IV: Lästiges Fachwissen – Die Entscheidungswege werden verkürzt

Wir haben aus den Akten der Staatsanwaltschaft Meiningen erfahren, dass die K+S AG seit 2008 zweimal versucht hat, mit wissenschaftlich mangelhaften Gutachten die Genehmigungsfähigkeit der Laugenverpressung vorzutäuschen. In beiden Fällen, 2008 und 2014, hat die hessische Fachbehörde HLUG unter Hinweis auf die Mängel der Untersuchung erklärt, dass bei einer Fortsetzung der Laugenverpressung eine negative Beeinflussung des Grund- und Trinkwassers zu besorgen sei. Auch die thüringische Fachbehörde TLUG hat sich dieser Expertise angeschlossen.

Damit war einer weiteren Genehmigung der rechtliche Boden entzogen. Die Behörde hatte keinen Ermessensspielraum: Der Antrag der K+S AG musste abgelehnt werden. Aber in beiden Fällen hat sich die Genehmigungsbehörde nicht um die Expertise der Fachbehörden gekümmert, sondern der K+S AG die gewünschten Erlaubnisse erteilt. So hätte es natürlich ewig weitergehen können, zumindest bis zur Beendigung des Kalibergbaus im Werrarevier. Alle Vorgänge waren eingeschliffen, die Ergebnisse waren vorhersehbar. (Einstellungsverfügung der StA Meiningen, 13.04.2021, S. 11, 4. Abs., S. 12, 5. Abs., S. 15, 2. Abs., S. 18, 7. Abs., S. 19, 2. Abs.)

Die kollusive Zusammenarbeit bekommt eine neue Qualität

Um das Jahr 2010 herum haben die K+S AG und das hessische Umweltministerium begonnen, eine gemeinsame Strategie zu entwickeln, um der K+S AG künftig die gewünschten Erlaubnisse erteilen zu können und die Rechtswidrigkeit dieser Genehmigungen als zumindest politisch hinnehmbar erscheinen zu lassen (StA Meiningen, 13.04.2021, S. 13, 3. Abs. ff.).

Im Juli 2010 hat ein Vorstandsmitglied der K+S AG der Leitung des Regierungspräsidiums Kassel und einem Abteilungsleiter des Umweltministeriums eröffnet, nunmehr doch die Einleitung der K+S-Abwässer in die Nordsee anhand vorher definierter Kriterien prüfen zu wollen. Dazu müsse aber bis zur Fertigstellung der Rohrleitung die Verpressung von Abwässern in den Untergrund weiter genehmigt werden. Dieser Vorschlag wurde aufgegriffen.

Rohrfernleitung zur Nordsee: Vortäuschung guten Willens

Diese, als „Rohrfernleitung“ bezeichnete Pipelinefiktion war von der Leitung des Runden Tisches „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ vorbereitet und ihre Annahme im Februar 2010 von den in diesem Gremium vertretenen Naturschutzverbänden tatkräftig unterstützt worden.

Der Leitung des Runden Tisches schien es sehr daran gelegen zu sein, dem Laiengremium die Empfehlung der „Pipelinelösung“ leicht zu machen. Die von ihr beauftragten Gutachter haben einerseits die Baukosten für die Rohrfernleitung um ca. 50% unterschätzt, andererseits die Genehmigungsfähigkeit der Abwassereinleitung in die Deutsche Bucht ohne Überprüfung als gegeben angesehen.

Aber auch unter diesen Umständen wäre der Betrieb der Abwasserpipeline teurer gewesen als die Aufarbeitung der gesamten Abwässer mit den K-UTEC-Verfahren und der untertägige Versatz der verbleibenden Rückstände – ganz abgesehen davon, dass auch die in den Abwässern noch enthaltenen 500.000 Tonnen Kaliumsulfat in der Nordsee verloren wären. Aber an einer Plausibilitätsprüfung schienen die um die K+S AG versammelten Akteure nicht interessiert zu sein.

Wir können nicht davon ausgehen, dass die K+S AG ernsthaft beabsichtigt haben kann, eine „Abwasserfernentsorgung“ in die Nordsee zu realisieren. Allein die Transportkosten sprachen gegen eine solche Idee. Dementsprechend hat das Unternehmen den zuständigen niedersächsischen Behörden einen derart oberflächlichen und mangelhaften Antrag vorgelegt, dass die Behörde dessen Bearbeitung abgelehnt hat. Er ist nie verbessert worden, die K+S AG hat keine weiteren Anträge gestellt, die Nordseepipeline ist nie gebaut worden. Das war auch nicht nötig, denn die Pipelinefiktion hatte inzwischen ihre Aufgabe erfüllt.

Weitere Informationen:

Gisela Gerdes, Burkhard Ilschner, Salz im Getriebe, Waterkant 3-14, S.11; W. Hölzel, Nordseepipeline – eine Bestandsaufnahme, zu finden unter: https://ia601501.us.archive.org/14/items/2014-03-sonderdruck-jade/2014-03_Sonderdruck_Jade.pdf

W. Hölzel/WWA, Stellungnahme der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V., Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaftund Verbraucherschutz, 19. November 2014, https://ia601408.us.archive.org/35/items/rohstoffgewinnung-ist-sinnvoller-final/Rohstoffgewinnung%20ist%20sinnvoller%20final.pdf

Gisela Gerdes, Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU an den Landtag NRW, DRS 16/6135 vom 24.06.14: „Rohstoffgewin-
nung ist sinnvoller als der ‚Salzpipelinebau‘ zur Nordsee“, https://ia601407.us.archive.org/18/items/dr-gerdes-gisela-stellungnahme-nrw-anhorung/Dr%20Gerdes%20Gisela%20Stellungnahme%20NRW%20Anh%C3%B6rung.pdf

Die Fachbehörde wird kaltgestellt, ihr Gutachten verfälscht

Zurück zu der Situation im Sommer 2010. Ein Angestellter der K+S AG und der Abteilungsleiter XY1 des Umweltministeriums haben das angestrebte Ziel weiter konkretisiert. Eine Versenkerlaubnis über den 30.11.2011 hinaus sollte über ein neues Rechtsgutachten erreicht werden. Ein „renommierter Rechtsprofessor“ sollte die Erlaubnis für „legal erklären“ und das sollte ihm mit der Vorlage eines verfälschten geologischen Gutachten ermöglicht werden.

Dazu waren auch personelle Eingriffe notwendig. Die StA Meiningen schreibt, dass Mitarbeiter der Rechtsabteilung des RP Kassel für diese Aufgabe nicht zur Verfügung standen; sie wurden ersetzt durch ein von K+S ausgesuchtes und bezahltes Anwaltsbüro. Auch der bestellte Rechtsgutachter Prof. XY2 war von K+S ausgesucht und bezahlt. Die hessische Fachbehörde HLUG war auf Wunsch der K+S AG von den kollusiven Beratungen ausgeschlossen worden. Das HLUG beklagt auch, dass ihre Arbeit behindert wird, weil ihr die Datensätze zur Überprüfung der K+S-Gutachten vorenthalten werden. Die Endredaktion des verfälschten geologischen Gutachtens hatte die benannte K+S-Anwaltskanzlei.

Das neue Rechtsgutachten ist im August 2011 fertiggestellt worden und bestätigte wunschgemäß, dass eine neue Versenkerlaubnis rechtlich möglich sei. Als das HLUG von der Verfälschung ihres eigenen Gutachtens Kenntnis erhielt, wandte sich die Behörde mit einem richtig stellenden Schreiben vom 29.09.2011 an das Umweltministerium und zeigte die unzutreffenden geologischen Grundlagen des rechtsgutachtes auf. Dieses Schreiben wurde im Umweltministerium nicht bedrücksichtigt. Die umstrittene und rechtswidrige Erlaubnis wurde schließlich am 30.11.2011 erlassen.

Was sich bewährt hat …

Die Probleme wurden damit nicht gelöst. Nach Auslaufen der Versenkgenehmigung vom 30.11.2011 standen die Behörden wieder vor demselben Scherbenhaufen. Die K+S AG hatte nichts unternommen, um auf die Verpressung ihrer magnesiumhaltigen Abwässer ohne Betriebseinschränkungen verzichten zu können. Dem Unternehmen war aufgegeben worden, die Unbedenklichkeit der Laugenverpressung mit einem 3D-Grundwassermodell nachzuweisen, aber auch dieses Modell konnte K+S nicht vorlegen. Wieder ging es angeblich um die Existenz des Unternehmens. Auch im Jahre 2014 hat die hessische Behörde HLNUG in einem Gutachten (10.07.2014, Az. 89-0410-682/14Kr) dargelegt, dass bei Fortsetzung der Laugenverpressung eine weitere negative Beeinflussung des Trinkwassers zu besorgen sei. Dies treffe auch bei deutlich reduzierten Versenkmengen und Versenkdrücken zu.

Der Genehmigungsbehörde war damals durchaus bewusst, welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen hatte. In einem internen Vermerk des Dezernats 31.6 vom 24.03.2014 wird die mangelnde Prognosefähigkeit des von K+S entwickelten Grundwassermodells problematisiert. Der Autor warnt:

Sobald die Kläger gegen die Versenkerlaubnis von dem Sachverhalt erfahren, ist mit Vortrag in den Klageverfahren zu rechnen, dass die Erlaubnis zum damaligen Zeitpunkt (…) nie hätte erteilt werden dürfen. (…) Darüber hinaus ist mit Anträgen zur Einstellung der Versenkung und Strafanzeige gegen die zuständigen Bediensteten des RP zu rechnen.“

Interner Vermerk Dezernat 31.6 vom 24.03.2014

In einer internen „rechtlichen Würdigung“ vom 29.07.2014, Az. 31.6-79f12-330-003 stellt die Behörde auch fest, dass die Genehmigung zur Versenkung von Salzabwässern widerrufen werden kann und widerrufen werden muss, wenn das HLUG daran festhält, dass eine negative Beeinflussung des Trinkwassers zu besorgen ist.

Inzwischen wurde der Umgangston wesentlich rauer. Zwischen September 2014 und Januar 2015 haben das RP Kassel und das Umweltministerium die Fachbehörde massiv unter Druck gesetzt. Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 14.02.2015 unter dem Titel „Und leise wandert der See“ über den Umgang der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen) mit brisanten Behördenakten zur Trinkwassergefährdung durch die Verpressung von Abwässern. Der Spiegel wirft der Ministerin vor, die Warnun­gen der Behörden nicht nur missachtet, sondern sogar vertuscht zu haben:

„Von der Gefahr für das Grundwasser erfuhr die Öffentlichkeit nichts. Im Gegenteil: im September erweckte Hessens
Umweltministerin Priska Hinz den Eindruck, die Situation wäre beherrschbar. Gemeinsam mit dem K+S-Chef präsentierte
die Grünen-Politikerin einen „Vier-Phasen-Plan“ für die Abwasserentsorgung. „Wir haben es geschafft, erstmals eine dau­erhafte Lösung für diese jahrelang ungelöste Problematik vorzulegen“, sagte die Ministerin.“

Der Spiegel 14.02.2015

Weitere Informationen:

WWA, Schönrednerei und Vertuschung eines Skandals, 26.02.2015, https://ia601007.us.archive.org/13/items/20150226wwavertuschungeinesskandals/2015-02-26%20WWA%20-%20Vertuschung%20eines%20Skandals.pdf

In dem Ergebnisprotokoll der Besprechung „Mögliche Auswirkungen der Salzwasserversenkung durch die K+S Kali GmbH auf Trinkwassergewinnungsgewinnungsanlagen des Werra-Kaligebietes“ vom 03.09.2014 (im Umweltministerium, Teilnehmer HLUG, RP Kassel und Ministerialbeamte) wird im Schlusssatz knapp festgehalten:

Die juristische Bewertung des Sachverhalts erfolgt durch das Regierungspräsidium.“

Mit anderen Worten: Das Ministerium ist damit einverstanden, wenn sich das Regierungspräsidium über die fachliche Einschätzung des HLUG hinwegsetzt. Und zur Erinnerung: Für die „juristische Bewertung“ standen die Juristen des Hauses nicht mehr zur Verfügung, das haben Rechtsanwälte erledigt, die von der K+S AG ausgesucht und bezahlt worden sind.

Das Regierungspräsidium Kassel stellt die Vorgänge heute folgendermaßen dar:

Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in Stellungnahmen der Fachbehörden der Länder Hessen und Thüringen, des HLNUG und der TLUG als auch in Gutachten des seit dem jahr 2010 für das Regierungspräsidium Kassel tätigen Gutachters, des Büros für Hydrogeologie und Umwelt GmbH (Büro HG), und in Gutachten der K+S bewertet.“

Schreiben RP Kassel vom 13.08.2021, S. 6

Zusammenfassung: Betrachtet man aber das Ergebnis der Bewertung, nämlich die Erlaubnisse zur Fortsetzung der Laugenverpressung bis 2021, dann müssen die entgegenstehenden Bewertungen des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG; z.B. vom 25.08.2015, Az. 89-0410-838/15 Kr) und der Thüringischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG; z.B. vom 26.10.2015, Az. 63-99037/5126) unbeachtet geblieben sein.

In der nächsten Folge unserer Reihe fragen wir uns, was das Regierungspäsidium Kassel wohl in diesem Jahr vorhat:

Folge V: Soll die umstrittene Genehmigung wieder verlängert werden?


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