Baron Münchhausen macht es vor: Der Versuch, sich an der Perücke aus dem Sumpf zu ziehen

Folge III: Der Kasseler Regierungspräsident versucht, seine Behörde vom Vorwurf der Kollusion* zu befreien. Das gelingt bislang nicht. Wir setzen unsere Reihe fort, heute fragen wir uns, ob das Grundwasser sauber bleibt, wenn man Abwässer einleitet.

* Kollusion (lateinisch collusio, „geheimes Einverständnis“) ist das unerlaubte Zusammenwirken mehrerer Beteiligter mit der Absicht, einen Dritten zu schädigen (Wikipedia). Als Zusammenwirkende beschuldigt sind hier Mitarbeiter, Gutachter und Rechtsanwälte der K+S AG, die hessische Umweltministerin und mehrere ihrerer Ministerialbeamte sowie die damalige Leitung und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Kassel. Geschädigte sind die Bewohner des Werrareviers sowie die Anrainer von Werra und Weser.

Zur Erinnerung: Worum geht es?

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hatte das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Genehmigungsbehörde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die K+S AG die Verpressung von Abwässern in den Untergrund einstellt. Hierfür hatte die Behörde rechtswidrig eine Genehmigung erteilt. Nach fast vier Monaten teilt uns der Behördenleiter mit, dass er diese Forderung ablehnt.

Wir zitieren im Folgenden wieder die Einlassungen des Regierungspräsidenten, sie sind unterzeichnet von dem Regierungsvizepräsidenten Dr. Wachter. Unsere Kommentare sind gekennzeichnet.

Folge III: Wissenschaftsklitterung – Der Versuch, sich an der Perücke aus dem Sumpf zu ziehen

WWA: Nachdem uns Dr. Wachter in der vorigen Folge juristisch nicht überzeugen konnte, begibt er sich wohlgemut auf das Glatteis der Naturwissenschaft, nämlich der Geologie. Ob das gut gehen kann? Gleich zu Beginn seiner Ausführungen versucht er, mit seinen Überlegungen von seinen eigentlichen Argumentationsproblem abzulenken:

Damit beruhen weder die Versenkerlaubnis 2015 noch die Versenkerlaubnis 2016 auf der Annahme, versenktes Salzabwasser verbleibe vollständig im Plattendolomit. Im Gegenteil stellen beide Entscheidungen klar, dass es zu Einträgen in den Buntsandstein kommt. Aber eine Gefährdung der Trinkwassergewinnung wird aus den folgenden Gründen verneint.“

Schreiben RP Kassel vom 13.08.2021, S. 4, 3. Absatz

WWA: Zunächst ist es völlig selbstverständlich, dass die von K+S verpressten Abwässer in das Grundwasser gelangen, auch wenn das Unternehmen K+S diesen Tatbestand über Jahrzehnte – gegen jede wissenschaftliche Erkenntnis – abzustreiten versucht hat. Darauf kommt es vor dem Hintergrund des Besorgnisgrundsatzes auch nicht an. Die entscheidende Frage ist, ob dabei „eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen“ (§ 48 WHG) ist. Auf diese Frage geht Dr. Wachter nicht ein.

WWA: Diese Frage hatte die hessische Fachbehörde, das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) nämlich bereits eindeutig beantwortet: Bei der Fortsetzung der Laugenverpressung, auch in geringem Umfang, ist eine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu besorgen; die Genehmigung zur Fortsetzung der Laugenverpressung darf nicht erteilt werden. Genau an dieser Stelle wurde später das Gutachten des HLUG verfälscht und seine Aussage auf den Kopf gestellt.

Gefälligkeitsgutachten: Die Pest der Wissenschaft

WWA: Zweites fällt auf, dass Dr. Wachter jetzt vom Grundwasserthema abweicht und sich im Folgenden auf das Trinkwasser bezieht, obwohl der § 48 WHG nur von Grundwasser spricht. Soll hier wieder einmal von einem peinlichen Thema abgelenkt werden? Tatsächlich hatte die K+S AG schon einmal versucht, auf diesem krummen Wege zu einer Genehmigung zu kommen. Die Staatsanwaltschaft Meiningen beschreibt diese Vorgänge auf S. 6, Absatz 3 ihrer Einstellungsverfügung folgendermaßen:

WWA: K+S hatte im November 2016 ein 3D-Grundwassermodell erstellt und die tatsächliche Beeinträchtigung des Trinkwassers quantifiziert. Daraus kann man schließen, dass durch die zwischen 1976 und 2015 von K+S betriebene Laugenverpressung Trinkwasservorkommen von mehreren 100 Mio. Kubikmetern versalzen wurden. Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen, das Salzwasser dehnt sich in weitere, bislang unbelastete Gebiete aus.

Fazit WA: Die Versalzung der Trinkwasservorkommen ist als Tatsache bei den Versenkerlaubnissen 2015 und 2016 nicht berücksichtigt worden und auch Dr. Wachter scheint sie übergehen zu wollen. Seine Annahme, eine Gefährdung des Trinkwassers nicht besorgen zu müssen, entbehrt der Grundlage.

WWA: Die genannten Genehmigungen beziehen sich stattdessen auf Untersuchungen der K+S AG, die schon 2008 und später, 2014, als untauglich zurückgewiesen worden waren (S. 11, 4. Abs.):

WWA: Die K+S AG hat im Mai 2008 eine sehr umfangreiche Studie zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung im Werrarevier vorgelegt. Damals waren aktive Trinkwasserbrunnen beprobt und auf das Vorhandensein von Spuren der K+S-Abwässer untersucht worden. Sie kam zu dem Ergebnis, dass eine Gefährdung des Trinkwassers nich zu besorgen sei. Sie konnte auch zu keinem anderen Ergebnis kommen, weil Brunnen, in denen K+S-Abwasser nachzuweisen war, schon vorher aus der Trinkwasserversorgung herausgenommen worden sind. Sie wären in dieser K+S-Studie nicht mmehr beprobt worden. Die genannte Studie war erkennbar darauf ausgerichtet, keine ungewünschten Ergebnisse liefern zu können.

WWA: Hätte K+S stattdessen die wegen Versalzung stillgelegten Brunnen untersucht, dann hätte man die Belege für eine nachteilige Veränderung des Trinkwassers finden müssen. Allein auf der hessischen Seite waren schon damals zahlreiche Brunnen im Bereich des nördlichen Salzhangs wegen Versalzung stillgelegt oder gedrosselt worden. Das betrifft auch Brunnen in Heringen und östlich von Philippsthal.

WWA: Die Mängel der K+S-Untersuchung waren der Behörde bekannt, weil die hessische Fachbehörde darauf hingewiesen hatte. Obwohl sie erkennbar interessensgelenkt war, hat die hessische Landesregierung sie zum Anlass genommen, von einem Widerruf der aktuell gültigen Genehmigung abzusehen. Ermutigt von diesem Erfolg, hat K+S im Jahre 2014 erneut eine Untersuchung mit nahezu identischer Vorgehensweise und mit identischem Ergebnis vorgelegt. Und wieder hat HLUG mit einer umfangreichen Stellungnahme (vom 10.07.2014) reagiert und die Defizite der K+S-Studie detailliert dargelegt (S. 12, 5. Abs. und S. 15, 2. Abs.)

In einer weiteren Stellungnahme vom 07.12.2015 des (inzwischen umbenannten) HLNUG führte die Fachbehörde aus, die Verpressung von Abwässern könne auch dann die negative Beeinflussung des Grund- und Trinkwassers vergrößern, wenn das Versenkvolumen stark reduziert würde. Dieser fachlichden Beurteilung haz sich die Thüringische Landesanstalt für Umwelt und Geologie in einer Stellungnahme vom 07.12.2015 angeschlossen (S. 18, 7. Abs, und S. 19, 2. Abs.).

Fazit WWA: Die Genehmigungen zur Fortsetzung der Laugenverpressung berufen sich spätestens seit 2011 auf Untersuchungen der K+S AG, die wegen schwerer wissenschaftlicher Mängel keine Aussagekraft haben. Sie können eine Unbedenklichkeit der Laugenverpressung Im Hinblick auf § 48 WHG nicht begründen. Das gilt auch für die Ausführungen des Regierungspräsidiums Kassel im Schreiben vom 13.08.2021.

Die kollusive Zusammenarbeit hat schon 2011 begonnen

WWA: Vor dem Hintergrund der vorliegenden Gutachten schien also die Erteilung einer Genehmigung zur Fortsetzung der Laugenverpressung ausgeschlossen. Da die K+S AG aber immer noch keine Anstrengungen unternommen hatte, um auf diesen Entsorgungsweg verzichten zu können, drohte erneut eine Betriebsunterbrechung mit der möglichen Folge, die Kaliproduktion im Werrarevier endgültig einstellen zu müssen. Inzwischen war man aber auf anderem Wege schon weiter gekommen …

In der nächsten Folge unserer Reihe befassen wir uns näher mit der den Einzelheiten der kollusiven Praxis, mit denen die Genehmigung für die Fortsetzung der Laugenverpressung vorbereitet und abgeschlossen worden ist.

Folge IV: Lästiges Fachwissen – Zusammenarbeit hinter den Kulissen

Folge V: Soll die umstrittene Genehmigung wieder verlängert werden?


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