Es gilt die Unschuldsvermutung, aber…

… die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen deuten auf ein seit Jahrzehnten eingeübtes, korruptes System zur Umgehung des Rechts und zugunsten des Kaliherstellers K+S hin. Nach unserer Einschätzung sind die Beweismittel erdrückend.

Vortrag, Fachtagung zum 30jährigen Bestehen des Vereins Business Crime Control, Samstag, den 28. August 2021

Worum geht es?

Die Staatsanwalt Meiningen schreibt, dass das Unternehmen K+S über ein informelles Netzwerk von Interessenvertretern und Informanten im Behördenapparat und in der Landesregierung verfügt. Mit deren Hilfe ist es dem Unternehmen über Jahrzehnte gelungen, rechtswidrige Genehmigungen für seine Entsorgungstätigkeit zu erhalten. Geschädigt sind die Anrainer von Werra und Weser bis Bremen. Über die Ermittlungsergebnisse berichten wir im Folgenden.

Eine Zusammenfassung der staatsanwaltlichen Ermittlungen finden Sie hier:

Weitere Informationen:

Die Staatsanwaltschaft Meiningen stellt aber auch fest, dass einzelne Behörden und Behördenmitarbeiter sich geweigert haben sollen, sich an den kriminellen Machenschaften verantwortlich beteiligen zu lassen.

Sie wurden ersetzt durch außenstehende Gutachter und Rechtsanwälte. Diese waren vom RP Kassel beauftragt und von K+S bezahlt und sollen dafür gesorgt haben, dass die Rechtswidrigkeit der Genehmigungen für den Fall einer Klage einem Gericht nicht sofort auffallen musste.

Es ist also nicht das unabwendbare Schicksal der Beamten, sich korrumpieren zu lassen. Man muss es auch wollen.

„Diesen Antrag weise ich hiermit zurück“ – Die rechtswidrige Gewässerverunreinigung wird fortgesetzt

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz war nun der Meinung, dass eine rechtswidrige Genehmigung spätestens dann widerrufen werden muss, wenn die Tatsache aufgeflogen ist. Wir haben deshalb das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Gebehmigungsbehörde aufgefordert, den Vollzug der umstrittenen Genehmigung unverzüglich auszusetzen. Die Behörde hat sich fast vier Monate Zeit gelassen, diesen Antrag abzulehnen. Die achtseitige Begründung widerspricht fundamental den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Meiningen.

Er beruft sich auf die Annahme, dass durch das Verpressen von Abwässern in das Grundwasser dort eine Verschlechterung des Wasserkörpers nicht zu besorgen sei.

Wir wissen inzwischen aus den Akten der Staatsanwaltschaft, dass dies der Tenor eines Gutachtens ist, das gezielt verfälscht worden ist, um für die Erteilung der von K+S gewünschten Erlaubnis den Anschein der Rechtmäßigkeit zu konstruieren.

Abgesehen davon gilt natürlich die Unschuldsvermutung und kein Angeklagter muss sich selbst belasten. Selbstverständlich wäre ein Widerruf der Genehmigung ein Eingeständnis in der Sache gewesen. In diesem Falle bedeutet die Einlassung des Regierungspräsidenten aber, dass er die rechtswidrige Gewässerverunreinigung fortsetzen will.

Genau das scheint der Fall zu sein. Noch in diesem Jahr muss ein neuer Bewirtschaftungsplan für Werra und Weser erstellt werden. Die K+S AG hatte hierzu verspätet neue Anträge eingebracht. Das Unternehmen will die Belastung der Werra mit Schwermetallen und Aufbereitungshilfsstoffen um das Mehrfache erhöhen. (Später dazu mehr).

Da der Antrag nur unzureichend begründet war, haben die beteiligten Beschwerdeführer um eine Fristverlängerung gebeten und eine erneute Öfffentlichkeitsbbeteiligung gefordert. Das hat die Genehmigungsbehörde abgelehnt: Die gewünschten Änderungen seien nur unbedeutend und erforderten keine erneute Offenlegung. Fristverlängerungen seien im Verfahren ohnehin nicht vorgesehen.

Mit dieser Begründung hätte die Behörde vielmehr den verspätet eingegangenen Antrag der K+S AG ablehnen müssen. Wir sind gespannt, wie weit dieser Skandal noch getrieben werden soll.

Von vorne: Die K+S AG entledigt sich ihrer Abfälle auf mehreren Wegen, sie werden aber fast ausnahmslos an die Umwelt abgestoßen und gelangen direkt oder auf Umwegen in die Werra:

  • Direkteinleitung von Produktionsabwässern in die Werra (ca. 7 Mio. Kubikmeter/Jahr, Salzfracht 2,5 Mio. Tonnen)
  • Verpressen von Produktionsabwässern in den Untergrund (z.Zt. bis 1,5 Mio. Kubikmeter/Jahr, Salzfracht ca. 0,5 Mio. Tonnen; Genehmigung läuft 2021 aus). Im Werrarevier sind mehr als eine Milliarde Kubikmeter Salzlaugen in den Untergrund verpresst worden (Salzfracht ca. 350 Mio. Tonnen), davon ist noch ein Drittel nachweisbar, der Rest ist in die Grund- und Trinkwasserstockwerke aufgestiegen und hat weitreichend Trinkwasser vernichtet. Die Salzabwässer gelangen schließlich als „diffuse Einträge“ in die Werra und tragen zu deren Versalzung bei.
  • Anlage von Rückstandshalden. Gesamtmenge z.Zt. mehr als 600 Mio. Tonnen, soll sich bis zur Einstellung des Salzbergbaus noch einmal verdoppeln. Haldenerweiterungen werden regelmäßig beantragt und genehmigt. Die Halden sollen nicht wieder abgebaut werden, sondern als Altlasten noch über Jahrhunderte Grundwasser und Flüsse versalzen.
  • Einleitung von Haldenlaugen in die Werra. Auf den offen liegenden Rückstandshalden entstehen Haldenabwässer, die zum größeren Teil in die Werra eingeleitet werden (ca. 2 Mio. Kubikmeter/Jahr, Salzfracht ca. 600.000 Tonnen). Bis zur Betriebseinstellung wird sich die Menge an Haldenlaugen noch einmal verdoppeln (nach Angaben der K+S AG 4,2 Mio. Kubikmeter/Jahr, Salzfracht 1,2 Mio. Tonnen).
  • Versickernlassen von Haldenlaugen. Ein Teil der Haldenlaugen versickert in den Untergrund, er versalzt das Grundwasser und führt zu einer Belastung der Grundwasserkörper mit Schwermetallen und Aufbereitungshlfsstoffen.

Die Auswirkung der K+S-Entsorgungstätigkeit auf unsere Schutzgüter ist erheblich:

Im salzbelasteten Teil der Werra ist die Süßwasser-Biozönose zerstört, in der Weser schwer geschädigt.

Im Werrarevier und in den Flussauen bis Bremen sind Trinkwasservorkommen vernichtet. Das Grundwasser ist mit Abfallsalzen, Schwermetallen und Aufbereitungshilfsstoffen verunreinigt.

Die Rückstandshalden der K+S AG werden als Altlast dafür verantwortlich sein, dass die beschriebenen Schädigungen sich in den nachfolgenden Jahrhunderten fortsetzen. Die Werra wird sich dann nicht erholen können.

Der Abstoß von Abfällen der Kali-Industrie an die Umwelt ist unnötig, weil …

  • … durch Aufarbeitung der Abwässer und Versatz der Rückstände eine abstoßfreie Produktion möglich ist,
  • … eine Anlage von oberirdischen Rückstandshalden durch den Versatz der festen Abfälle in die untertägigen Abbauhohlräume vermieden werden kann:

Dazu weitere Informationen:

Die K+S AG hat die Möglichkeit alternativer und schonender Produktionsverfahren regelmäßig bestritten und die Genehmigungsbehörde hat es versäumt, die Vorschläge der K-UTEC AG und das Angebot der General Electric Co. unabhängig überprüfen zu lassen. Die K+S AG darf immer noch mit Verfahren produzieren, die Energie und Rohstoffe vernichten und die Umwelt belasten. Das ist für uns ohne Korruption nicht denkbar.

Dazu weitere Informationen:

Die Entsorgungsaktivitäten der K+S AG sind durchwegs rechtswidrig, weil …

  • … seit Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Einleitung von Abfällen in das Grundwasser grundsätzlich nicht mehr möglich ist. In diesen weitgehend abgeschlossenen Wasserkörpern würde eine Einleitung von Abwässern immer zu einer nachteiligen Veränderung führen und damit gegen den Grundsatz nach §48 WGH („Besorgnisgrundsatz“) verstoßen. Hier hat die Genehmigungsbehörde keinen Ermessensspielraum. Dies ist der Anlass dafür gewesen, dass der Verstoß gegen den Besorgnisgrundsatz durch rechtswidrige Machenschaften vertuscht werden sollte.
  • … das Grundwasser im Werrarevier und die Werra selbst bereits in die schlechteste Qualitätsstufe „5=schlecht“ im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie eingeordnet ist. Deshalb ist jede weitere Einleitung als Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der Richtlinie 2000/60/EG („EU-Wasserrahmenrichtlinie“) zu werten. Auch hier hat die Genehmigungsbehörde keinen Ermessensspielraum. Aber auch hier hat man einen Ausweg gesucht, nämlich das Herabstufen der Werra zu einem irreparabel geschädigten Gewässer. Dafür fehlt aber naturwissenschaftlich jede Grundlage.
  • Das Verpressen und das Versickernlassen von Abwässern sowie ihre Einleitung in die Werra sind also rechtswidrig.

Dazu weitere Informationen:

Die K+S AG kann sich bei ihrer Entsorgungstätigkeit (noch) auf rechtswirksame Erlaubnisse berufen, aber…

  • … diese Genehmigungen sind auf rechtswidrige, kollusive Weise zustandegekommen und an diesen Machenschaften war die K+S AG selbst beteiligt.
  • … im Zusammenhang mit der Verpressung von Abwässern hat die Staatswaltschaft Meinigen eine über Jahrzehnte betriebene Korruption ermittelt. Mitarbeiter, Gutachter und Rechtsanwälte der K+S AG, Beamte des Umweltministeriums sowie die Leitung und Beamte der Genehmigungsbehörde haben zusammen gearbeitet, um die Rechtswidrigkeit der von K+S gewünschten Genehmigungen zu vertuschen. Die Rechtsabteilungen der Ministeriums und des RP Kassel wurden ebenso ausgegrenzt wie die zuständige hessische Fachbehörde HLUG. Es wurden weiter Gutachten verfälscht, Gefälligkeitsgutachten beauftragt und schließlich Genehmigungen erteilt, die den Besorgnisgrundsatz des WHG und das Verschlechterungsverbot der Richtlinie 2000/60/EG missachten.
  • … die Einstellung des Vertragverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission ist auf der Basis einer kollusiv betriebenen Täuschung der Kommission erfolgt ist. Die Kommission wurde hinsichtlich der angeblichen Pläne der K+S AG („Pipeline zur Nordsee“), hinsichtlich der dem Unternehmen zu erteilenden Auflagen und im Hinblick auf die angebliche Unsanierbarkeit der Werra (Einstufung als „erheblich verändertes Gewässer“) falsch informiert.

Dazu weitere Informationen:

Die K+S AG will seit 2008 angeblich mehr als 800 Mio. Euro in den Gewässerschutz und den Umweltschutz investiert haben, aber …

  • … diese Investitionen sind nicht überprüfbar nachgewiesen und sie wären auch unwirksam geblieben, weil sich der Abstoß von Salzen seit 2008 nur geringfügig verringert hat. Nachgewiesen ist nur eine Umleitung der Abfallströme: weniger Abwasser, dafür mehr feste Abfälle. Wir müssen deshalb davon ausgehen, dass die Angaben über angebliche Investitionen nicht den Tatsachen entsprechen.

Dazu weitere Informationen:

Die K+S AG will künftig einen Teil ihrer Abwässer durch Einstapeln in aufgelassene Bergwerksteile entsorgen. Damit gefährdet sie die Bergsicherheit zusätzlich, weil …

  • … der für die Einstapelung vorgesehene Bereich bereits durch Wassereinbrüche bedroht ist. Es ist weltweit in keinem Salzbergwerk gelungen, Wassereinbrüche zu stoppen (Siehe Asse II!).
  • … das enthaltene Wasser mit Bestandteilen des Salzlagers chemisch reagiert und damit die Stützpfeiler schwächt.
  • … ein hierdurch verursachter Bergschlag Auswirkungen bis zu der Untertagedeponie Herfa-Neurode haben kann.

Dazu weitere Informationen:

Die K+S AG betreibt die weltweit größte Untertagedeponie für besonders überwachungsbedürftige Abfälle. An der notwendigen Zuverlässigkeit sowohl der Betreiberin als auch der Aufsichtsbehörde muss gezweifelt werden, weil …

  • … diese Untertagedeponie genehmigt worden ist, ohne dass ein Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist. Diese Vorgehensweise war damals wegen geschickter Durchführung noch rechtmäßig. Sie zeigt aber, dass die Genehmigungsbehörde eine öffentliche Auseindersetzung mit dem Gefahrenpotential der Deponie umgangen hat. Dieses Gefahrenpotential ist wegen der eingelagerten giftigen und reaktiven Industrieabfälle besonders hoch. Das gilt vor allem bei Kontakt mit Wasser.

Dazu weitere Informationen:

  • … eine durchgängige Verbindung von der Untertagedeponie zu den Wassereinbrüchen in der Grube Springen besteht und auch zu den Bereichen, in denen K+S mehrere Millionen Kubikmeter Abwasser einstapeln will. Die hessische Genehmigungsbehörde geht davon aus, dass im Katastrophenfall diese Zugänge verschlossen werden können. Die Erfahrung mit nassen Salzgruben spricht dagegen. Es ist weltweit noch nie gelungen, in einem Salzbergwerk Wassereinbrüche einzudämmen.

Dazu weitere Informationen:

Giftmüll: Deutschlands schmutziges Geheimnis, 16.09.2020, https://www.ardmediathek.de/ard/video/die-story/giftmuell-deutschlands-geheimnis/wdr-fernsehen/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWM5ZjJmZTgwLTQxYzgtNGFiZS04MWEyLTdmYTgzODkwOTZhNg/

  • … weil das Unternehmen K+S und auch die zuständige Behörde wegen der zweifelhaften Genehmigung der Deponie und wegen ihrer Beteiligung an den beschriebenen kollusiven Vorgängen jeden Anschein der Zuverlässigkeit verfehlen.
  • … es in der Untertagedeponie Herfa-Neurode bereits mehrfach gebrannt hat. Um solche Unfälle grundsätzlich auszuschließen, müssen Sicherheitsvorschriften eingehalten und diese Einhaltung behördlich überprüft werden. Daran hat es offenbar gemangelt.

Dazu weitere Informationen:


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