Bündnisgrüne Ahnungslosigkeit oder politisches Kalkül?

Die K+S AG hat aktuell beantragt, die Werra noch stärker mit Abfallsalzen, Aufbereitungshilfsstoffen und Schwermetallen belasten zu dürfen, als dies bislang genehmigt ist. Was neu ist: Die Behörde versucht, diesen Änderungswunsch ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung der Öffentlichkeit durchzusetzen.

Wir erinnern uns: Das Verhältnis zwischen der K+S AG und der zuständigen Genehmigungsbehörde ist so innig, dass die Staatsanwaltschaft Meiningen von einem seit Jahrzehnten eingespielten korrupten System spricht. Nachdem diese Machenschaften öffentlich bekannt geworden sind, sollte man meinen, dass sich dieses innige Verhältnis etwas lockert und dass sich das Regierungspräsidium Kassel wenigstens scheinbar unabhängiger von der K+S AG darstellt.

Das Gegenteil schein der Fall zu sein. Vor wenigen Tagen erst hat es der Regierungspräsident abgelehnt, die von ihm rechtswidrig erteilte Genehmigung zur Fortsetzung der Laugenverpressung zu widerrufen. Jetzt folgt der zweite Liebesbeweis: Ohne eine Beteiligung der Öffentlichkeit könnte der von K+S verspätet geäusserte Wunsch zur stärkeren Belastung der Werra noch in den neuen Bewirtschaftungsplan für den Zeitraum 2022-2027 aufgenommen werden.

Da fällt der bündnisgrünen Abgeordneten Laura Wahl nichts anderes ein, als in einer Pressemitteilung zu verlangen, K+S möge den aktuellen Bewirtschaftungsplan einhalten:

https://www.gruene-thl.de/klima-energie/gruene-fraktion-gegen-zusaetzliche-einleitung-von-ks-produktionsabwaessern-die-werra

Wie bitte? Der aktuelle Bewirtschaftungsplan ist von dem Änderungswunsch nicht einmal betroffen. Aber er schreibt fest, die Werra zu einem „stark belasteten Gewässer“ herabzugestufen. Warum? Um die Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie hier nicht mehr erreichen zu müssen und um die Werra auf unbestimmte Zeit als Abwasserkanal der Kali-Industrie benutzen zu können. Dem „Vierphasenplan“ der hessischen Umweltministerin können wir entnehmen, dass auch im Jahre 2075 die Werra noch keine bessere Qualität haben soll. Es ist dort keinerlei Grenze festgesetzt.

Daran soll man sich halten?

Für diese Herabstufung gibt es noch nicht einmal eine Grundlage. Der Rhein hat sich innerhalb eines Jahres nach dem Sandoz-Unfall wieder erholt. Auch die Werra kann saniert werden, wenn die Ursache für die Vernichtung der Süßwasser-Lebensgemeinschaft beseitigt ist. Die Anrainer von Werra und Weser wollen deshalb erreichen, dass im neuen Bewirtschaftungsplan für die Jahre 2022-2027 die Sanierungsfähigkeit der Werra anerkannt und durchgesetzt wird.

Der eigentliche Skandal ist aber, dass überhaupt noch Abwässer in die Werra eingeleitet werden. Der Fluss ist nämlich in die schlechteste Qualitätsstufe „5=schlecht“ eingeordnet. In diesen Fällen verbietet die Wasserrahmenrichtlinie jede weitere Einleitung, weil sie gegen deren Verschlechterungsverbot verstößt.

Warum die hessische Genehmigungsbehörde europäische Richtlinien nicht zur Kenntnis nimmt? Wir haben da so eine Ahnung:

Sollen wir tatsächlich annehmen, dass die Abgeordnete diese Zusammenhänge nicht kennt und geglaubt hat, dem Fluss und seinen Anwohner einen Gefallen zu tun? Besser wohl nicht. Unsere Erfahrungen lehren uns etwas anderes. Wir sehen hier einen weiteren Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen und die Verstrickung der bündnisgrünen Minister in den Skandal der Werraversalzung zu vertuschen. Greenwashing.


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