Organisiertes Behördenversagen – Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten

19.07.2021 – Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat Strafanzeige gegen den Regierungspräsidenten in Kassel, Hermann-Josef Klüber erstattet, weil er die rechtswidrige Verpressung von K+S-Abfalllaugen in den Untergrund nicht unterbunden hat. Damit hat er die Verschmutzung des Grundwassers und der Werra weiter verschlimmert.

Das Unternehmen K+S entledigt sich seiner Abwässer, die einen besonders hohem Magnesiumgehalt haben, durch Verpressen in den Untergrund. Dieser Entsorgungsweg ist nicht erlaubnisfähig, weil die Abwässer in das Grund- und Trinkwasser eindringen und es verschmutzen:

Der Betriebsleiter der Eigenbetriebe der Gemeinde Gerstungen, Ulf Frank, zeigt an einem Modell, wie die in den Untergrund verpressten Abwässer der K+S AG in die Trinkwasserstockwerke und die Werra gelangen. Er widerlegt damit die Behauptungen der K+S AG und der Genehmigungsbehörde, dass die Abwässer im Plattendolomit verbleiben. Diese sachlich falsche Darstellung war vorgetragen worden, um die Rechtswidrigkeit dieses Entsorgungsweges zu vertuschen. Der Aufstieg der Abwässer ist dagegen wissenschaftlich gesichert, die chemische Signatur der K+S-Abwässer ist sowohl oberhalb als auch unterhalb des Plattendolomits nachgewiesen worden.

Die Behörde hat keinen Ermessensspielraum und muss handeln

Aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Meiningen wissen wir, dass die K+S AG als Antragstellerin und die Genehmigungsbehörde die Rechtswidrigkeit der Laugenverpressung als Problem erkannt hatten. Statt den Antrag zurückzunehmen oder die Genehmigung zu verweigern, haben sie die wissenschaftlichen Erkenntnisse verfälscht. Die Genehmigung zur Fortführung der Laugenverpressung bis 2021 ist schließlich in kollusiver, rechtswidriger Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten und gemeinsam mit dem Umweltministerium organisiert worden.

Nachdem dies im April 2021 auch öffentlich bekannt geworden ist, haben wir den Regierungspräsidenten zweimal, am 28. April und am 15.06.2021 aufgefordert, den Vollzug der rechtswidrigen Genehmigung auszusetzen. Unsere Frist ist am 15.07.2021 abgelaufen. Die Behörde hat uns zu diesem Datum lediglich mitgeteilt, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.

Wir verstehen nicht, was es noch zu prüfen geben könnte. Der Regierungspräsident hat jetzt zwölf Wochen Zeit gehabt, weitere Gewässerverunreinigungen zu unterbinden. Die Behörde kennt die beklagten rechtswidrigen Vorgänge seit 2015 und sogar besser als wir, denn sie war selbst beteiligt. Die letzten Verhöre sind Ende 2020 abgeschlossen worden, sie dürften dem Regierungspräsidium noch gut in Erinnerung sein. Wir haben uns deshalb entschlossen, die interne Prüfung mit einer Strafanzeige zu unterstützen“, so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz.


Beitrag veröffentlicht

in

von

Schlagwörter: