Die WWA setzt Frist zur Beendigung der Laugenverpressung

Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V. setzt der Genehmigungs­behörde eine Frist bis zum 15.07.2021. Der Vollzug der rechtswidrig erteilten Erlaubnis zur Laugenver­pressung soll ausgesetzt werden. Auf eine erste Aufforderung vom 28.04.2021 hatte das Regierungspräsidium Kassel nicht reagiert.

In der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Meiningen (Az. 342 Js 8901/15 vom 13.04.2021) wird eine kollusive Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern, Gutachtern und Rechtsanwälten der K+S AG, der Leitung sowie Mitarbeitern des Regierungspräsidiums Kassel und Beamten des Hessischen Umweltminsteriums beschrieben, die das Ziel hatte, der K+S AG die Genehmigung zur Fortsetzung der Laugenverpressung bis zum Jahre 2021 zu erteilen. Diese Genehmigung ließ rechtliuche und fachliche Bedenken unbeachtet und sie missachtet den Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes. Sie ist deshalb rechtswidrig.

In einem ersten Schritt wurde dazu eine Genehmigung verfälscht und auf dieser Basis ein neues Rechtsgutachten konstruiert. Die Rechtsreferate des Umweltministeriums und der Genehmigungsbehörde wurden von den Beratungen ausgeschlossen. „Wir gehen deshalb davon aus, dass die Behörde schon damals auf rechtmäßigem Wege keinen Ermessensspielraum gesehen hat. Das Gleiche gilt jetzt, nach Bekanntwerden der kollusiven Vorgänge: Sie darf nicht zuwarten, bis die rechtswidrige Erlaubnis ausläuft und muss jetzt handeln – auch wenn sie selbst verwickelt gewesen ist“, so Dr. Walter Hölzel, Vorsitzender der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V..

Folgt man der Staatsanwaltschaft, dann ist das Hessische Umweltministerium die treibende Kraft hinter den kollusiven Vorgängen. „Der „Vierphasenplan“, den die Umweltministerin mit K+S vereinbart hat, verpflichtet die Behörden, rechtswidrige Genehmigungen zu erteilen. Das ist der Ursprung des Übels“, so Hölzel weiter.


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