Selbst an den Pranger gestellt

Pressemitteilung der Werra-Weser-Anrainerkonferenz e.V.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der K+S AG, Norbert Steiner, ist mit seinem Versuch gescheitert, den Rechtsanwalt der Anrainer von Werra und Weser in seiner Arbeit zu behindern. Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft Meiningen sollten nicht zur Beurteilung der K+S-Entsorgungspraktiken verwendet werden dürfen. Seinen Antrag hat das Landgericht Meiningen abgelehnt.

Mit einer Einstweiligen Verfügung wollte Steiner erreichen, dass die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Meiningen nicht vor den Verwaltungsgerichten verwendet werden dürfen. Er hat Persönlichkeitsrechte geltend gemacht. Wir können also davon ausgehen, dass er selbst zu den 49 Personen gehört, gegen die der Staatsanwalt ermittelt hatte.

Es ist ein seltsamer Versuch, seine Pesönlichkeitsrechte zu wahren, indem man sich selbst an den Pranger stellt. Wir halten das Motiv deshalb nicht für glaubwürdig, sondern für vorgeschoben. Tatsächlich geht es um mehr, nämlich um die Glaubwürdigkeit des Konzerns und der Genehmigungsbörde.

Das Verwaltungsgericht Kassel wird sich demnächst mit der Genehmigungspraxis des Regierungspräsidiums Kassel und der Einflussnahme des Umweltministeriums beschäftigen, dabei wird die Frage der Glaubwürdigkeit eine große Rolle spielen.

Die Staatsanwaltschaft Meiningen hatte der K+S AG und dem Regierungspräsidium Kassel vorgeworfen, in gemeinsamer Arbeit und über Jahrzehnte das Erteilen rechtswidriger Erlaubnisse zugunsten der K+S AG organisiert zu haben. Dazu wurden Mitarbeiter unter Druck gesetzt und Gutachten verfälscht, um massive Verstöße gegen den Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes zu vertuschen.


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