Kein Grund zum Optimismus

Die Weseranrainer sind vorrangig an der Frage interessiert, ob der Kalihersteller K+S noch an seinem Plan festhält, Teile seiner Ab­wässer in die Oberweser zu verklappen. Mit einer Kleinen An­frage (1) wollte der Abgeordnete Jürgen Berghahn (SPD) in Erfah­rung bringen, ob die Landesregierung in Düsseldorf noch zu ihrem „Nein“ zur Oberweserpipeline steht. Die Überprüfung der Antwort ernüchtert die Anrainer der Werra: der Zustand des Flusses soll nicht verbessert werden. Ernüchterung auch für die Anrainer der Oberweser: auch hier wird sich der biologische Zustand nicht än­dern. Und: Die Landesregierung NRW ist optimistisch, aber sie schätzt die Rahmen­bedingungen falsch ein.

von Walter Hölzel

Kurz gesagt

■ Die Landesregierung geht davon aus, dass die Abwasserbilanz der K+S-Werke in Werrarevier nur noch ei­nen „Überhang“ von 500.000 cbm/Jahr aufweist. Mit dem „Überhang“ meint sie offenbar diejenigen Abwassermengen, der nicht mehr in die Werra eingeleitet wer­den können, weil sonst die dort geltenden Grenzwerte überschritten würden. Sie hofft, dass K+S nun auf den Bau einer Abwasserleitung zur Oberwe­ser verzichten kann. Sie berück­sichtigt dabei nicht, dass die Haldenlaugen bis zur Betriebseinstellung auf ein olu­men von 3,5 bis 4,2 Mio. cbm/Jahr anwachsen werden. Deshalb wird sich bis zur Beendigung des Kali­bergbaus im Werra­revier der „Überhang“ von 0,6 Mio. cbm/Jahr (2022) auf 1,8 bis 2,5 Mio. cbm/Jahr (ca. 2045) ver­größern (Tabellen 3 bis 5). Für die­se Abwassermengen wurde bislang kein anderer Entsorgungs­weg als die „Oberweserpipeline“ benannt.

■ Die K+S AG hat angegeben, ihre Produktionsabwässer nach einer Vorbehandlung durch Einstape­lung in Grubenhohlräume des Bergwerks Springen II beseitigen zu wollen. Die Landesregierung geht davon aus, dass dieser Entsorgungsweg grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Die Genehmi­gung steht allerdings noch aus, weil das von K+S gewählte Vorbehandlungsverfahren offenbar keine hinreichend konzentrierten Salzlösungen erzeugt, die eine gefahrlose Einstapelung möglich erschei­nen ließen. Wenn dieser Entsor­gungsweg wegfiele, dann würde sich der „Überhang“ um weitere 2,2 Mio. cbm/Jahr vergrößern.

■ Die Landesregierung nimmt an, dass der Anfall von Haldenlaugen durch Abdecken der Halden er­heblich gemindert werden kann. Dafür gibt es keinen Anlass. Die technische und wirtschaftliche Machbarkeit einer Haldenabdeckung bei steilen Haldenflanken ist bislang noch nie nachgewiesen worden. Auch K+S ist damit gescheitert. Die Abdeckung soll ohnehin erst 2075 fertiggestellt sein, also ca. 30 Jahre nach Beendi­gung des Kalibergbaus. Eine standsichere und wirksame Haldenab­deckung scheint schon deshalb ausge­schlossen, weil schon die Halden selbst offenbar instabil sind. Bei mindes­tens einer der Halden sind schon auf große Ent­fernung Ab­rutschungen zu sehen (3). Die jetzt be­kannt gegebene Vergabe von Preisen an die „Gewinner“ ei­nes Wettbewerbs für „Ideen“ zur Halden­abdeckung (8) ändert an dieser Einschätzung nichts.

■ Für die Zeit nach 2022 und bis 2075 fehlt somit der Entsorgungsnachweis für bis zu 2,5 Mio. cbm Abwasser pro Jahr (Tabellen 3 und 4). Wegen des zu erwartenden Scheiterns einer wirksamen Haldenab­dec­kung wird sich dieser Zustand über das Jahr 2075 hinaus und auf unabsehbare Zeit fort­setzen. Ab ca. 2045 gibt es kein Unternehmen mehr, das man wegen seiner Abwässer in die Pflicht nehmen könn­te. Die positive Einschätzung der Landesregie­rung ist deshalb nicht nachvollzieh­bar.

Vorbemerkung

Die K+S AG muss in ihren Werken im Werra- und Fuldarevier regelmäßig die Produktion drosseln oder so­gar ein­stellen, weil Rückläufe bereits „entsorgter“ Abwässer die Aufnahmefähigkeit der Werra für Produkti­onsabwasser ein­schränken. Ursache ist ein ungeeignetes Entsorgungskonzept, an dem das Unternehmen gleich­wohl festhält. Die K+S AG hatte sogar diverse Lösungsvorschläge abgelehnt, mit denen der Abstoß von Sal­zen hätte verringert werden können. Dazu gehörte auch das Angebot der General Electric Company, die Ab­wässer in Dienstleistung aufzuarbeiten und so eine abstoßfreie Produktion zu er­möglichen. Der regel­mäßig auftretende Entsorgungsengpass ist also hausgemacht.

Stattdessen plant das Unternehmen „zur Entlastung der Werra“ (2) Abwässer in die Oberweser zu leiten und hat 2015 ein Raumordnungsverfahren (ROV) für eine Fernleitung zur Entsor­gung der Salzabwässer aus dem hes­sisch-thüringischen Kalirevier an die Oberweser („Wer­ra-Bypass“) be­an­tragt. Die regelmäßigen Be­triebsstilllegungen zeigen, dass die Werra bis zu den gel­tenden Grenzwerten ausgenutzt wird. Den Ver­zicht auf eine rechtswidrige Überschrei­tung der Grenzwerte wird man wohl kaum als „Entlastung der Werra“ anse­hen wol­len.

Es ist zweifelhaft, ob eine Genehmigung zur Einleitung von Abwässern in die Oberweser rechtlich Bestand haben könnte. Zumindest in den ersten Kilometern nach der Einleitstelle muss mit einer Verschlechterung den chemischen und biologischen Zustands der Weser gerechnet werden. Eine Ausnahme vom Verschlech-terungsverbot sieht die Wasserrahmenrichtlinie nicht vor.

Abwasserbilanzen der K+S-Werke im Werra-Fuldatal

Für das Jahr 2018 errechnet sich mit den im Anhang angegebenen Zahlen folgende Abwasserbilanz:

Produktionsabwässer 2,2
Haldenlaugen 2,3
gesamt 4,5
Entsorgung durch Versenken -1,5
Entsorgung durch Einleiten in die Werra -1,7
gesamt 3,2
Überhang“ 1,3

Tabelle 1: Abwassermengen und Abwasserbilanz 2018 in Mio. cbm/Jahr

In ihrer Antwort beruft sich die Ministerin auf eine Ökoeffizienzanalyse der Hessischen Landesre­gierung. Die­se habe ergeben, dass K+S nunmehr nur noch einen „Überhang“ von jährlich 500.000 cbm an Abwäs­sern nicht mehr über die Werra entsorgen könne. Diese Mengenangabe lässt sich mit entsprechenden An­gaben der K+S AG (4) und der K-UTEC AG (5) als ihrer Auftragnehmerin angenähert in Einklang bringen, al­lerdings erst in der Zeit ab 2022 und nur dann, wenn die Laugeneinstapelung genehmigt und umgesetzt wür­de. Der Überhang beträgt nicht 500.000, sondern 600.000 cbm/Jahr (Ta­belle 2). Außerdem muss die Werra wei­terhin bis zur Ausschöpfung der Grenzwerte als Vorfluter genutzt werden.

K+S gibt an, im Jahre 2018 1,7 Mio. cbm Abwässer in die Werra geleitet zu haben. Da auch 2018 die Pro­duktion unterbrochen werden musste, dürfte mit dieser Abwassermenge die maximale Aufnahmekapazität des Flusses er­reicht sein. Wir gehen deshalb davon aus, dass auch in den Folgejahren nicht mehr als 1,7 Mio. cbm Abwässer pro Jahr in die Werra ver­klappt werden können.

Ende 2021 läuft die Erlaubnis zur Verpressung von Abwässern in den Untergrund aus. K+S will keinen neuen Antrag stellen, dafür soll Anfang 2022 die Einstapelung aufbereiteter Produktionswässer beginnen. Damit könnte der „Überhang“ auf 600.000 cbm/Jahr reduziert werden, wie die folgende Bilanz zeigt:

Produktionsabwässer2,2
Haldenlaugen2,3
gesamt4,5
Entsorgung durch Versenken0
Entsorgung durch Einstapeln-2,2
Entsorgung durch Einleiten in die Werra-1,7
gesamt-3,9
„Überhang“0,6

Tabelle 2: Abwasserbilanz ab 2022 in Mio. cbm/Jahr

Fehlendes Entsorgungskonzept nach 2022

Unter der Voraussetzung, dass nur 500.000 cbm/Jahr an Abwässern in die Weser eingeleitet werden müss­ten, ist der Weserrat nun der Meinung, dass sich der Bau einer Abwasserpipeline dafür nicht mehr lohne. K+S ver­füge über hinreichend Möglichkeiten, für den „Überhang“ andere Entsorgungswege zu finden, z.B. die Auf­arbeitung und Einstapelung in das aufgelassene Bergwerk Springen II.

Die­se Annahme ist zu optimistisch, denn dieser Entsor­gungsweg ist schon für die Prozessabwässer vorge­sehen und damit aus­geschöpft. Die Genehmigung der Laugeneinstapelung ist ohnehin noch unsi­cher, weil K+S seine Abwässer nicht so stark aufkonzentrieren möchte, dass sie in Salz­bergwerken ein­gestapelt wer­den können, ohne dass von ihnen eine Gefahr ausgeht (6).

Darüber hinaus hat K+S selbst für Irritationen gesorgt, weil es den Antrag gestellt hat, Grubenfelder in der Nähe der Untertagedeponie Herfa-Neurode „temporär“ zur Ver­klappung von unbehandelten Abwässern nut­zen zu können (7). Die „temporäre“ Nutzung soll für zehn Jahre er­laubt werden, also weit über den Zeitpunkt hin­aus, zu dem schon die Einstapelung im Bergwerk Springen II möglich sein soll. Seitdem bestehen Zwei­fel, welche Entsorgung das Unternehmen tatsächlich anstrebt und ob nicht doch nur Zeit gewonnen werden soll.

Auch andere Überlegungen sprechen gegen den Optimismus des Weserrats. Bei einem „Überhang“ von 600.000 cbm an Abwässern pro Jahr wird es nämlich nicht bleiben. In dem Zeitraum bis zur Einstellung der Kaliproduktion, die nach K+S-Angaben etwa 2045 erfolgen soll, ändern sich die Be­din­gungen erheblich. We­gen der Ausweitung der Salz­aufhaldung wird die Menge an Haldenlaugen von 2,3 Mio. cbm/Jahr im Jahre 2018 auf 3,5 bis 4,2 Mio. cbm/Jahr bei Betriebseinstellung ansteigen. Die Schwan­kungsbreite ergibt sich aus unterschiedlichen Anga­ben des Verursachers. Für die Zeit kurz vor der Betriebsaufgabe errech­net sich fol­gende Ab­wasserbilanz:

Produktionsabwässer2,2
Haldenlaugen3,5 bis 4,2
gesamt5,7 bis 6,4
Entsorgung durch Versenken0
Entsorgung durch Einstapeln-2,2
Entsorgung durch Einleiten in die Werra.1,7
gesamt-3,9
„Überhang“1,8 bis 2,5

Tabelle 3: Abwasserbilanz kurz vor Beendigung der Kaliproduktion in Mio. cbm/Jahr

Mit der Betriebseinstellung fallen dann jährlich 2,2 Mio. cbm Produktionsabwässer weg, es müssen nur noch die Haldenlaugen entsorgt werden. Davon können jährlich nur 1,7 Mio. cbm in die Werra geleitet werden, so dass wei­terhin ein „Überhang“ von 1,8 bis 2,5 Mio. cbm/Jahr verbleibt, für den es keinen Entsorgungsnach­weis gibt:

Produktionsabwässer0
Haldenlaugen3,5 bis 4,2
gesamt3,5 bis 4,2
Entsorgung durch Versenken0
Entsorgung durch Einstapeln0
Entsorgung durch Einleiten in die Werra-1,7
gesamt-1,7
„Überhang“1,8 bis 2,5

Tabelle 3: Abwasserbilanz kurz vor Beendigung der Kaliproduktion in Mio. cbm/Jahr

Mit der Betriebseinstellung fallen dann jährlich 2,2 Mio. cbm Produktionsabwässer weg, es müssen nur noch die Haldenlaugen entsorgt werden. Davon können jährlich nur 1,7 Mio. cbm in die Werra geleitet werden, so dass wei­terhin ein „Überhang“ von 1,8 bis 2,5 Mio. cbm/Jahr verbleibt, für den es keinen Entsorgungsnach­weis gibt:

Produktionsabwässer0
Haldenlaugen3,5 bis 4,2
gesamt3,5 bis 4,2
Entsorgen durch Versenken0
Entsorgen durch Einstapeln0
Entsorgen durch Einleiten in die Werra-1,7
gesamt-1,7
„Überhang“1,8 bis 2,5

Tabelle 4: Abwasserbilanz nach Einstellung der Produktion in Mio. cbm/Jahr

Aus den Angaben lässt sich leicht errechnen, welche Salzwassermengen im Verlauf des Vierphasenplans der hessischen Umweltministerin Priska Hinz (B’90/Die Grünen), also von 2015 bis 2075, an die Umwelt ab­gestoßen werden sollen (10):

20156
20184,5
20222,3
20403,5 bis 4,2
20503,5 bis 4,2
20753,5 bis 4,2

Tabelle 5: Abwasserabstoß an die Umwelt in Mio. cbm/Jahr

Die Tabelle zeigt, dass der Abwasserabstoß an die Umwelt bis 2022 deutlich reduziert wird (9). Eine Verbes­serung des biologischen Zustands in der Werra ist damit aber noch nicht zu erwarten. Nach 2022 nimmt der Salzwasseranfall zu, bis etwa 2045 der Abstoß das Ausmaß des Jahres 2018 annähernd wieder er­reicht. Bislang ist unklar, wie die Abwässer nach Betriebseinstellung entsorgt werden sollen und wer dafür verant­wortlich wäre.

Anmerkungen

(1) Kleine Anfrage 2530 vom 15.05.2019, Drs. 17/6284 „Weserversalzung – Steht die Landesregierung zu ihrem „Nein“ zum Bypass der Werra?“, Antwort der Landesregierung vom 17.06.2019, Drs. 17/6540

  1. Auch die Landesregierung NRW bedient sich dieser Sprachregelung: Antwort auf die Kleine An­ frage der Abgeordneten Christina Wenig und Angela Lück (SPD) „Die Weser gehört zu Nordrhein- Westfalen: Was tut die Landesregierung gegen die fortdauernde Versalzung der Weser?“, Drs. 17/6540
  2. W.Hölzel/WWA, Salzblog 34, „Vertraut unseren Plänen, wir bauen auf Sand“, 06. Mai 2019
  3. K+S Gruppe, Status quo – Einstapelung von Salzlösungen in Grubenhohlräume der Werke Werra, Neuhof, 26.04.2019
  4. K-UTEC AG, Treffen von K+S und Klägergemeinschaft im Rathaus Witzenhausen, 08.03.2019
  5. W.Hölzel/WWA, Salzblog 37 „Zurück auf Start – kommt die Oberweserpipeline doch?“
  6. W.Hölzel/WWA, Salzblog 35 „Das hat (K+S-)Methode…“, 25.05.2019
  7. https://youtu.be/AwwcwAsO3Dk
  8. Die Verringerung des Salzwasserabstoßes ist keineswegs verbunden mit einer entsprechenden Verminderung des Salzabstoßes. Genau hier liegt das Problem.
  9. Dabei haben wir die Einstapelung von Abwässern in Bergwerke als realisierbar an­genommen. Sie können leicht auf die für die Grubensicherheit notwendige Konzentration gebracht werden, auch wenn K+S dies bislang nicht umsetzen möchte. Für unrealisierbar halten wir dagegen eine stand­ feste und wirksame Haldenabdeckung; nur auf der Basis einer vagen Zusicherung möchten wir ein Ent­sorgungs­konzept nicht diskutieren. Wir erinnern an die Zusage der K+S AG, die Salzbelas­tung der Werra bis zum Jahre 2015 halbieren zu können/zu wollen: daraus ist auch nichts ge­wor­den. Damals hatte sich der so ge­nannte „Runde Tisch Werraversalzung“ in die Irre führen lassen.

Anhang

  • Bei den Verhandlungen zwischen der Klägergemeinschaft und der K+S AG hat das Unternehmen mitgeteilt, dass nur die Prozessabwässer ab dem 01.01.2022 aufgearbeitet im Bergwerk Springen II eingestapelt werden sollen. Die Verfahren werden von der K-UTEC AG entwickelt. ( Angaben nach: K+S Gruppe, „Status quo – Einstapelung von Salzlösungen in
    Grubenhohlräume der Werke Werra, Neuhof“, 28.04.2018, Folie 9)

Das bedeutet, dass die Haldenlaugen weiter über die Werra abgestoßen werden.

  • Bei den Mengenangaben für Prozessabwässer/Haldenlaugen unterscheiden sich die K+S AG und ihre Auftragsnehmerin erheblich:

K+S AG:

Abwassermenge in Mio, cbm/JahrBezeichnung
3,2Prozessabwasser der KKF-Anlage

Angaben nach: K+S Gruppe, „Status quo – Einstapelung von Salzlösungen in
Grubenhohlräume der Werke Werra, Neuhof“, 28.04.2018, Folie 13

Abwassermenge in Mio. cbm/JahrBezeichnung
1,5 Prozessabwasser KKF-Anlage
0,35Kieseritdeckwasser Hattorf
0,35Kieseritdeckwasser Wintershall
2,2Summe Prozessabwässer
0,65Haldenlauge Neuhof
0,81Haldenlauge Hattorf
0,81Haldenlauge Wintershall
2,3Summe Haldenlauge
4,5insgesamt abgestoßene Abwassermenge

Angaben nach: K-UTEC AG, „Treffen von K+S und Klägergemeinschaft im Rathaus Witzenhausen“, 08.03.2018, Folien 8 und 9

Die obige Mengenangabe der K+S AG ist unplausibel, weil sie den früheren Angaben zu der KKF- Anlage widerspricht. Es hieß seinerzeit, die Anlage solle 3 Mio. cbm Abwässer pro Jahr verarbeiten und sie könne „bis zu 1,5 Mio. cbm Abwässer pro Jahr einsparen“. Damit ließe sich eine Abwassermenge von 3,2 Mio. cbm/Jahr nicht erklären. Mit derart inkonsistenten Zahlenangaben haben wir uns schon häufiger beschäftigen müssen. Wir haben bei unseren Berechnungen deshalb die Angaben der K- UTEC AG berücksichtigt.


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