In Spanien aktiv, in Deutschland blind und taub?

Die EU-Kommission treibt in Spanien die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie voran

Wie sich die Dinge gleichen: In Spanien und in Deutschland wer­den Kalisalze abgebaut und in bei­den Ländern werden durch die Bergbautätigkeit der Boden, das Grundwasser und die Flüsse ver­salzen. In beiden Ländern scheinen die Bergbauunternehmen und die zuständigen Behörden wenig geneigt, die Vorgaben europäi­scher Richtlinien ernst zu nehmen. Aber es gibt auch Unterschie­de.

von Walter Hölzel

In Spanien sind nämlich die Gerichte tätig geworden. Sie haben Manager des Unternehmens Iberpotash we­gen Umweltvergehen zu Haftstrafen verurteilt und sie haben die Behörden veranlasst, von der Iberpotash S.A. die Umsetzung europäischer Richtlinien zu verlangen und durchzusetzen.

Dass die Behörden in Spanien tätig geworden sind, ist der EU-Kommission zu verdanken. Sie hat im Jahre 2014 wegen der Salzhalden der Iberpotash S.A. ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Königreich Spa­nien eröffnet und schon in demselben Jahr mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gedroht. Dann ging alles ganz schnell.

Die Behörden haben von Iberpotash den Rückbau der Salzhalden und die Sanierung der Aufstandsflä­chen verlangt. Das Unternehmen hat seinerseits den „Plan Phoenix“ mit einer Investitionssumme von 800 Mio. Euro aufgelegt und bereits 2016 eine erste Aufbereitungsanlage für Abfallsalze fertiggestellt.

Das war der EU-Kommission offenbar nicht schnell genug. Sie droht aktuell wieder mit einer Klage und wird damit das Verfahren erneut beschleunigen können.

Ganz anders in Deutschland. Dies beginnt schon mit den Gerichten. Klageverfahren ziehen sich hin, bis der Klagegrund entfallen ist; selbst Eilverfahren wollen kein Ende nehmen. In keinem Falle hat ein deutsches Ge­richt inhaltlich über die Entsorgungspraxis der K+S AG befunden.

Auch die EU-Kommission als Hüterin der Verträge scheint bei deutschen Vertragsverletzungen zu zögern. Seit 2009 gibt es eine Beschwerde wegen der Nicht-Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in der Fluss­gebietseinheit Weser, aber erst 2012 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Die deutschen Behörden haben bis heute keinerlei Anstrengungen unternom­men, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie frist- und zielgerecht zu erreichen und trotzdem hat die Kommission bis heute keine Klage vor dem EuGH angestrebt.

Anfang 2016 haben Vertreter mehrerer Umweltministerien sogar triumphierend mitgeteilt, die Kommission habe das Vertragsverletzungsverfahren noch vor der (verspäteten) Vorlage eines Bewirtschaftungsplans ein­gestellt. Dem widerspricht die EU-Kommission, es ist aber seitdem kein Fortgang in der Sache zu erkennen.

Prou sal a l’aigua: ni a Catalunya, ni a Hessen – Kein Salz im Was­ser: Weder in Katalonien noch in Hessen

Zurück nach Spanien. An dem Widerstand gegen die Versalzung der Gewässer beteiligt sich Prou Sal! (“Schluss mit dem Salz!“) als Organisation der Flussanrainer. Auf ihrer Website hat sie einen Artikel veröf­fentlicht, der in gekürzter Fassung am 26.01.2018 auch in der Zeitschrift La Vanguardia erschienen ist. Wir übersetzen ihn zu Ihrer Information:

ICL: ein Schritt vor dem EU-Gericht

Die Generalitat ist kurz davor, wegen der Versalzung des Llobregat vor dem EU-Gerichts­hof angeklagt zu werden

In einer „Begründeten Stellungnahme“ heißt es, dass die schlechte Bewirtschaftung der Bergwerks­abfälle in Bages gegen die Richtlinien zum Schutz des Wassers verstößt

Antonio Cerrillo , Barcelona

Die Europäische Kommission steht kurz davor, Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxem­burg wegen Verstößen gegen die europäischen Richtlinien für Bergbauabfälle zu verklagen.Ein weiterer Klagegegenstand ist die von der katalonischen Provinzregierung (Gene­ralitat) festgestellt Verschmutzung des Flusses Llobregat durch den Kalibergbau. Die Kom­mission hat den Parteien eine mit Gründen verse­hene Stellungnahme (der letzte Schritt vor einer Klageerhebung) zur Erläuterung dieser Verstöße übermit­telt. Die Generalitat als zuständi­ge Verwaltungsinstanz hat jetzt zwei Monate Zeit, um eine Antwort zu geben. Die Frist kann ver­längert werden, wenn neue Informationen erforderlich sind.

Dieses Schreiben bezieht sich auf Salzrückstände des Kalibergbaus, die von der Firma Iberpo­tash ohne Ab­dichtungsarbeiten auf der Rückstandshalde vom El Cogulló in Sallent gelagert werden. Diese Praxis ist von mehreren Gerichtsurteilen untersagt worden.

Der Llobregat ist mit Haldenlaugen verschmutzt, die durch Abregnen auf den Rückstandshalden gebildet werden und die über Oberflächengewässer und das Grundwasser in den Fluss gelan­gen und dessen Belas­tung verschlimmern. Dies ist für viele Experten das größte ökologi­sche Problem in Katalonien.

Das Mahnschreiben der Europäischen Kommission steht in Zusammenhang mit der Einleitung eines Ver­tragsverletzungsverfahrens gegen Spanien (2014) wegen eines möglichen Verstoßes gegen die europäische Bergbauabfallrichtlinie. Es erfolgte nach einer Beschwerde von Se­bas­tián Estradé, einem Anwalt und Wissenschaftsautor, der als 90-Jähriger mit einer Be­schwer­de die Kampagne gegen die Verschmutzung des Llobregat initiiert hatte.

Überlegungen und Bewertungen

Die Kommission stellt fest, dass Spanien die Verpflichtungen der Abfallrichtlinie nicht einhält, „in­dem es nicht garantiert, dass die Abfälle von Bages ohne Gefährdung der menschlichen Ge­sundheit und ohne Verwen­dung umweltschädlicher Verfahren oder Methoden bewirtschaftet werden.“ Weiter heißt es, dass nicht gewährleistet sei, dass „der Betreiber der Abfallentsor­gungseinrichtungen alle erforderlichen Maßnahmen er­greift, um die nachteiligen Auswirkungen der Abfälle und ihrer Bewirtschaftung auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu ver­hindern oder zu verringern.“

Gleichermaßen wird angenommen, dass kein „Abfallwirtschaftsplan, der die gesetzlichen Anfor­derungen er­füllt“ vorliege und dass sogar „ohne Genehmigung“ gearbeitet werden dürfe. Die ka­talanische Regierung räumte in ihrer Antwort ein, dass Salzablagerungen über die Haldenalu­gen die Versalzung des Flussgebiets verursachen. Und das ist einer der Gründe, warum Llobre­gat die geforderten Qualitätsziele nicht erreichen kann.

In dem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebiete in Katalonien bis 2015 ist eine Reihe von Maßnahmen vor­gesehen, um die Salzabfälle zu reduzieren; die Kommission geht jedoch davon aus, dass bisher keine der vorgeschlagenen Maßnahmen angewandt wurde. Sie glaubt, dass es keinen „Zeitplan für die Erreichung der Qualitätsziele der betroffenen Gewässer“ gibt, dass „die Gründe für die Verlängerung der Frist zur Errei­chung dieser Ziele nicht ausreichend erklärt wurden und dass die notwendigen Maßnahmen nicht definiert sind“

Bewertung der Generalitat

Mercè Rius, Generaldirektor für Umweltqualität, erklärte, dass die Generaltat zuletzt im Novem­ber 2015 In­formationen an die EG übermittelt hat. Daher behauptet er, dass die Einschätzung „auf veralteten Daten“ be­ruhe und dass “ die Situation heute anders ist: man habe einen Bewirt­schaftungsplan übermittelt und es gebe ein Sanierungsprogramm …“ Allerdings konnte er nicht genauer erklären, warum man die EU nicht überzeugt habe, da er das Mahnschreiben nach dessen Eingang noch nicht habe auswerten können.

Weil Spanien seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, könnte es eine Vielzahl von Strafen und Sanktionen erleiden, die von rein wirtschaftlichen bis hin zu Haftungsansprüchen gegenüber Verantwortlich­keiten auf der höchsten Ebene reichen.

Iberpotash gewinnt in den Minen von Súria und Sallent Kalidünger, deren Salzrückstände im Freien auf zwei Halden abgelagert werden, die Millionen von Tonnen umfassen und nach Um­weltorganisationen ernste Um­weltschäden verursachen.

Der Cogulló, ein „Denkmal für Salzabfälle“

Die bedeutendste Rückstandshalde ist diejenige auf dem El Cogulló (Sallent). Ihre Abwässer verschlimmern die Versalzung des Llobregat. Deswegen war die Generalitat gezwungen, Millio­

nen in Wasseraufbereitungs­anlagen zu investieren. Dieses Geld wurde zu einem großen Teil von den Verbrauchern bezahlt, so dass nach Ansicht der befragten Experten das Verursacher­prinzip nicht erfüllt ist.

Ein zusätzliches Problem verursachen die Anlagen, mit denen die Haldenlaugen aufgefangen und in das Meer geleitet werden. Sie brechen häufig und verursachen damit weitere Schäden. Verschiedene soziale und private Gruppen beklagen seit Jahren, dass die Generalitat die Rück­standshalden und deren schädliche Auswirkungen geduldet hat, ohne die notwendigen Schutz­maßnahmen mit Erfolg zu erfordern.

Seit 2011 ist Iberpotash mehrfach wegen Umweltvergehen verurteilt worden, darunter auch vom Obersten Gerichtshof von Katalonien. Er hat einerseits das Unternehmen verpflichtet, einen Sanierungsplan vorzule­gen, und weiterhin die Generalitat, eine Sicherheitsleistung zu verlangen. Andere Urteile beziehen sich auf die fehlende Genehmigung für den Betrieb der Rückstandshalde auf dem El Cogulló.

Verpflichtung zu handeln

„Die Kommission bekräftigt erneut, dass Iberpotash verpflichtet sei, seine Abfälle ordnungsge­mäß zu bewirt­schaften. Die Generalitat, die ihre Tätigkeit genehmigt, sollte die Abbau- und Pru­duktionsmenge und damit die Erzeugung von Salzabfällen auf die vorhandene Kapazität zur Be­wirtschaftung dieser Salzabfälle be­grenzen „, sagt Rechtsanwalt Christian Morron, Experte für Umweltrecht. Der Anwalt betont, dass man über keine wirksame Korrekturmaßnahme ver­füge, um die durch Salzlaugen verursachte Versalzung des Llobregat zu verringern.

„Wenn wir das Gemeinschaftsrecht weiterhin ignorieren, kann ein solches Versagen dazu füh­ren, dass die Generalitat für Sanktionen zu bezahlen hat“, fasst er zusammen.

Sanierungsplan

„Wir sind gelassen; wir glauben, dass sich die Situation geändert hat, und wir sind zuversicht­lich, dass die Generalitat der EU die Daten über die Verbesserungen in der jüngsten Zeit geben wird „, sagte ein Sprecher von Iberpotash.

Das Bergbauunternehmen Iberpotash betont, dass es damit begonnen habe, das Urteil der Au­diencia de Bar­celona (2016) umzusetzen, welches die Sanierung des kontaminierten Gebiets erforderlich mache (und mit dem 2014 drei der ehemaligen Iberpotash-Führungskräfte verurteilt wurden).

Dieses Urteil verlangte, die angehäuften Abfälle zu beseitigen und mehrere kontaminierte Brun­nen in den Gemeinden (Súria, Callús, Santpedor …) zu sanieren, und es verlangte,“alle notwen­digen Sanierungsmaß­nahmen zu ergreifen, um das gestörte ökologische Gleichgewicht zu schützen und aufrechtzuerhalten“.

Ein Pakt, um das Ende der Katastrophe zwei Jahre hinauszuzögern

Vorderhand bestätigt das Unternehmen seine Bereitschaft, die Ablagerung von Salzabfällen auf dem El Co­gulló im Juni 2019 einzustellen. Ursprünglich hatte es zugesagt, die Aufhaldung schon im Juni 2017 im Zuge einer Betriebsumstrukturierung zu beenden, konnte dies aber we­gen Verzögerungen bei Bauarbeiten in Súria nicht umsetzen. Ein mit den Gericht ausgehan­del­tes Moratorium erlaubt ein Verschieben um zwei Jah­re, wobei vier Bedingungen eingehalten wer­den müssen. Als erstes muss das Unternehmen eine neue Auf­bereitungsanlage bauen und unvermeidliche Salzabfälle als Streusalz vermarkten. Außerdem hat sich Iberpotash ver­pflichtet, den Abbau von Sallent zu reduzieren und einen Teil des Abfalls in der Aufbereitungs­anlage von Súria zu Industriesalz mit hoher Qualität für die chemische Industrie zu verarbeiten. Außerdem soll das Auffangen von Haldensickerwässern verbessert werden.

Die Ursache der Versalzung beseitigen

Um die kontaminierten Gebiete in Bages zu regenerieren, wurde ein Sanierungsplan erstellt. Er sieht vor, versalzenes Grundwasser zu erfassen und dem Sammler zuzuführen. Allerdings räumt das Unternehmen ein, dass seine Geologen dies wegen „fehlender Gutachten“ zu Salz­austrittsstellen auf Privatgelände nicht immer durchführen können. Zumindest erwartet Iberpo­tash, dass ab Anfang 2019 die auf dem El Cogulló ab­gelagerte Abfallmenge verringert werden kann. Schließlich wird es notwendig sein, neue Erfassungsanlagen zu bauen, weil die bestehenden baufällig sind und häufig den Boden versalzen. Dies wird die Generalitat überneh­men und Iberpotash ist zukünftig gebührenpflichtig.


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