Eine Festschrift zur Inbetriebnahme der Kainitkristallisations- und Flotationsanlage der K+S Kali GmbH
Seit mehr als hundert Jahren nutzt die Kali-Industrie im Werra-Fuldarevier die Versalzung der Flüsse und des Untergrunds als konkurrenzlos billige Entsorgungsmöglichkeit für ihre Rückstände. 2007 haben K+S und die hessische Genehmigungsbehörde festgelegt, dass diese Entsorgungsstrategie bis zur Schließung der Betriebe und weit darüber hinaus fortgesetzt wird und welche Rechtfertigungsmuster hierfür verwendet werden sollen. 2015 begann das Entsorgungskonzept der K+S Kali GmbH zu kollabieren, die Werra konnte die Produktionsrückstände nicht mehr aufnehmen und der Betrieb musste mehrfach gedrosselt werden.
Inzwischen wird die „KKF-Anlage“ als Problemlöser angepriesen. Wegen ihrer technischen Auslegung kann sie nur einen (viel zu kleinen) Beitrag leisten. Das K+S-Entsorgungsdesaster bleibt bestehen.
Das „Pilotprojekt Werra-Salzabwasser“ 2005-2007
In den Jahren 2005-2007 hat das Regierungspräsidium Kassel als zuständige Genehmigungsbehörde das „Pilotprojekt Werra-Salzabwasser“ als „Verfahren zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie“ durchgeführt, allerdings ohne die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen: die Sitzungen waren nicht öffentlich, die Teilnehmer handverlesen und die anderen Anrainerländer von Thüringen bis Bremen nicht vertreten.
Besonders intensiv hat sich das Pilotprojekt mit dem status quo der Gewässer und mit etwaigen „alternativen“ Aufbereitungs- und Vermeidungstechnologien beschäftigt. Die Auswahlkriterien für diese Verfahren sind nicht bekannt, es fällt allerdings auf, dass die meisten der diskutierten Verfahren so abseitig und so wenig erfolgversprechend waren, dass sich eine nähere Betrachtung eigentlich erübrigt hätte. Eine Sonderrolle wurde den „Eindampfverfahren“ zugedacht. Hier hat der Gutachter ein Verfahren zur Berechnung herangezogen, das besonders viel Energie verschwendet und das inzwischen kaum noch genehmigungsfähig sein dürfte. Er kommt deshalb zu dem voraussehbaren Ergebnis, dass die „Eindampfverfahren“ wirtschaftlich unzumutbar sind. Inzwischen haben sie sich als problemlösend herausgestellt und sie werden international angewendet. Hier hat K+S eine Chance vertan.
Zu den wenigen, nicht negativ beurteilten Verfahren gehört die „Fernentsorgung“ der K+S-Abwässer, damit ist ihr Abtransport mittels einer Fernleitung und ihre Verklappung in die Oberweser bzw. die Nordsee gemeint (“Oberweserpipeline“, „Nordseepipeline“).
Die Ergebnisse des Pilotprojekts finden sich in dem Abschlussbericht vom Januar 2007 (1), sie lassen sich in wenigen Punkten zusammenfassen:
- Die Werra und das Grundwasser sind in die schlechteste Qualitätsstufe nach EU-Wasserrahmenrichtlinie einzustufen. Sind so weit geschädigt, dass sie nicht mehr sanierbar sind. Die Rückflüsse vorher verpresster Abwässer und die Laugen der Rückstandshalden lassen sich nicht vermeiden, sie werden den Fluss ohnehin auf unabsehbare Zeit belasten.
- Es gibt keine technischen Verfahren, mit denen der Salzabstoß in den K+S-Werken an Werra und Fulda reduziert werden könnte. Das K+S-Entsorgungskonzept entspricht dem Stand der Technik.
- Es ist nicht möglich, die Qualitätsziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie („guter ökologischer und chemischer Zustand“) innerhalb der gesetzten Fristen zu erreichen.
Diese Annahmen zielen ganz offensichtlich darauf ab, die Ausnahmeregelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie anwenden zu können. Sie haben sich allerdings rasch als unhaltbar erwiesen, sowohl in Hinblick auf die Sanierbarkeit der Werra (2), als auch im Hinblick auf die technische Machbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit von Aufbereitungsverfahren, die sogar eine abstoßfreie Kaliproduktion ermöglichen. Die Werra-Weser-Anrainerkonferenz hat der K+S AG 2014 vorgerechnet (3), dass damit die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie sogar innerhalb der gesetzten Fristen, also bis zum Jahre 2027, erreicht werden könnten.
Auch die EU-Kommission hat gewarnt und verlangt, der K+S Kali GmbH keine Ausnahmen zu gewähren, weil die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen (4). Der EuGH schließlich hat geurteilt, das die Einleitung von Schadstoffen in Gewässer nicht mehr zulässig ist, wenn diese der schlechtesten Qualitätsstufe zuzuordnen sind (Verschlechterungsverbot) (5).
Damit hat das im Pilotprojekt Werra-Salzabwasser festgelegte Rechtfertigungsmuster für die K+S-Entsorgungstrategie keine rechtliche Grundlage mehr. Trotzdem findet es sich nahezu deckungsgleich im Bewirtschaftungsplan 2015-2021 für die Flussgebietseinheit Weser. Die Genehmigungsbehörden scheinen nach unserer Erfahrung ohnehin keine rechtliche Grundlage zu benötigen, um der K+S Kali GmbH die verlangten Genehmigungen zu erteilen.
Der „Runde Tisch“
Nur wenige Monate nach Vorlage seines Abschlussberichts schien es den hessischen Akteuren angezeigt, die Arbeit des Pilotprojekts Werra-Salzabwasser zu erneuern. Inzwischen hatte nämlich die erste Anrainerkonferenz am 22.03.2007 in Witzenhausen stattgefunden und starkes öffentliches Interesse gefunden. Die Bildung eines Klägerbündnisses der Werra-Weser-Anrainer zeichnete sich ab.
Im Sommer 2007 hat der Landtag in Wiesbaden beschlossen, einen „Runden Tisch“ einzurichten, dem die Aufgabe zugewiesen wurde, „die Diskussion über die Verbesserung der Gewässerqualität von Werra und Weser und die Perspektiven nachhaltigen wirtschaftlichen Handelns in der Region auf eine konsolidierte sachliche Grundlage zu stellen, Vertrauen und Akzeptanz zu schaffen und tragfähige Lösungsvorschläge zu entwickeln.“ (6) (Hervorhebungen durch den Autor).
Diesem Anspruch konnte der Runde Tisch nicht genügen. Er hat weder Vertrauen noch Akzeptanz geschaffen, denn er hat mit einem Streit über seine Zusammensetzung begonnen und hat mit einer Blamage wegen des unzureichend ermittelten Standes der Technik in der Kali-Industrie geendet. Er hat auch keine sachliche Grundlage für die zu diskutierenden Fragen geschaffen, weil die angehörten Gutachter von K+S und der hessischen Landesregierung ausgesucht und von K+S bezahlt worden sind. Der „Lösungsvorschlag“ des Runden Tisches, die K+S-Abwässer mit einer Pipeline an die Nordsee oder die Oberweser zu transportieren, hat sich umgehend als nicht tragfähig erwiesen (7), (8), (9), (10), (11), (12). Die „Nordseepipeline“ ist wegen mangelnder ökologischer und ökonomischer Sinnhaftigkeit nicht weiter verfolgt worden, während die Verklappung der K+S-Abwässer in die Oberweser von den Anrainern des Flusses mit guten Gründen abgelehnt wird.
Schon die Zusammensetzung des Runden Tisches sorgte für Streit: sie wurde – mit einer Ausnahme – ausschließlich von den Landesregierungen Hessens und Thüringens bestimmt. Es gab zwar „Vertreter der Anrainerkommunen“ und einen „Vertreter der Bürgerinitiativen“, diese hatten jedoch eher eine Alibifunktion. Es sind niemals Kommunen oder Bürgerinitiativen gefragt worden, vom wem sie vertreten werden möchten. Mehr noch: nachdem es nicht gelungen war, den Bürgermeister der von der Laugenversenkung betroffenen Gemeinde Gerstungen vom Runden Tisch fernzuhalten, ist die Mitgliederschaft neu strukturiert worden. Offenbar musste die vorher sorgfältig geschaffene Mehrheit für die Interessen der Landesregierungen wieder hergestellt werden
Auch der „Runde Tisch“ hat sich ausgiebig mit dem Stand der Technik in der Kali-Industrie beschäftigt. Er hat aber lediglich diejenigen Verfahren erneut vorgestellt, die schon im Pilotprojekt Werra-Salzabwasser diskutiert worden waren (13). Da sie auch von denselben Gutachtern bewertet worden sind, war das Ergebnis voraussehbar. Den Mitgliedern des Runden Tisches ist dies offenbar nicht aufgefallen. Als ausschließlich technisch-naturwissenschaftliche Laien waren die Mitglieder des Runden Tisches ohnehin nicht in der Lage, die Relevanz der Verfahren zu beurteilen.
Tatsächlich brauchbare Lösungsvorschläge zur Verminderung des Salzabstoßes hat der Leiter des Runden Tisches sorgfältig umgangen. Dass die von der WWA ermittelten Aufbereitungsverfahren der K-UTEC-AG im Herbst 2012 doch noch dem Runden Tisch vorgestellt werden konnten, war nicht sein Verdienst, er hat sich erst durch die eindringliche Empfehlung einer Landesregierung überzeugen lassen (müssen). Dafür hat er den damaligen Beschluss seines Gremiums, nämlich die K-UTEC-Vorschläge weiter untersuchen zu lassen, ignoriert und nicht umgesetzt. Es hat wohl niemand damit gerechnet, dass die K-UTEC AG die noch notwendigen Untersuchungen auf eigene Kosten durchführen würde.
Stattdessen hat sich die Leitung des Runden Tisches im Jahre 2013 darum bemüht, die von der K-UTEC AG vorgeschlagenen Verfahren zu diskreditieren und ihre technische Machbarkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit infrage zu stellen. Es wurden mehrere „Expertensitzungen“ durchgeführt, die so geheim waren, dass noch nicht einmal die Mitglieder des Runden Tisches eingeladen waren. Die Bemühungen gipfelten im Januar 2014 in dem Versuch, die K-UTEC-Vorschläge von den Mitgliedern des Runden Tisches als untauglich zurückweisen zu lassen. Grundlage dieses Beschlusses sollten von der hessischen Landesregierung und der K+S AG vorgelegte Stellungnahmen (14) sein; der K-UTEC AG war es demgegenüber nicht gestattet worden, ihre neuesten Ergebnisse vorzutragen (15), (16).
Der Vorsitzende des Runden Tisches schien aber sein Vertrauen verspielt zu haben, die Mitglieder waren nicht bereit, seinem Beschlussvorschlag zu folgen. Auf eine Abstimmung wurde deshalb ganz verzichtet und damit war der Runde Tisch an seinem Ende angekommen. Er hat sich danach nur noch mit sich selbst beschäftigt. Längst ist seine im Januar 2014 vorgelegte Expertise von der technischen Entwicklung überholt worden und das Umweltbundesamt hat im Herbst 2014 deren Energie- und Kostenberechnung zurückgewiesen (17). Niemand bezweifelt mehr, dass die von der K-UTEC AG entwickelten Verfahren die Entsorgungsprobleme der K+S AG lösen könnten.
Die Naturschutzverbände und die „Oberweserpipeline“
Die Naturschutzverbände haben sowohl am „Pilotprojekt Werra-Salzabwasser“ als auch am „Runden Tisch“ teilnehmen dürfen. Ihr Anteil an der Auseinandersetzung um die Versalzung der Flüsse und des Grundwassers war allerdings undurchsichtig und nicht hilfreich, jedenfalls nicht im Interesse der Betroffenen. Sie haben sich darauf beschränkt, eine „Nordseepipeline“ als Entsorgungsmittel zu fordern. Damit war gemeint, die K+S-Abwässer mit einer Rohrleitung an die Nordsee zu transportieren und dort zu verklappen. Dieser Vorschlag ist sehr populär geworden, allerdings wurde er von K+S immer abgelehnt. Warum sollte auch ein Unternehmen, das nicht in wirksame Aufbereitungstechnik investieren will, etwa eine Milliarde Euro für eine Rohrleitung ausgeben und diese dann noch mehrere hundert Jahre betreiben?
Die Leitung des Runden Tisches schien trotzdem Gefallen an der „Nordseepipeline“ gefunden zu haben – möglicherweise, um über diesen Umweg zu einer für K+S viel billigeren „Pipelinelösung“ zu kommen. Die „Oberweserpipeline“, den Naturschutzverbänden als „erster Schritt“ zur „Nordseepipeline“ schmackhaft gemacht, findet sich dann auch in den Empfehlungen des Runden Tisches vom Januar 2010 wieder. Sie wird jetzt von K+S in einem Raumordnungsverfahren mit Nachdruck vorangetrieben. Von der Nordseepipeline redet niemand mehr, die Leitung des Runden Tisches hatte es auch versäumt, die wichtigste Frage zu klären: ob nämlich die Einleitung der K+S-Abwässer in die Nordsee überhaupt genehmigungsfähig sein könnte.
Die Abwehr war teuer
Wir hatten schon früh den Eindruck gewonnen, dass K+S alles unternehmen würde, um nicht in wirksame Aufbereitungsanlagen nach dem Stand der Technik investieren zu müssen. Aber dieser Widerstand gegen die technische Entwicklung war nicht umsonst zu haben. Er wurde sogar sehr teuer, nachdem sich bereits 2007 der Kollaps des Entsorgungskonzepts abzuzeichnen begann. Damals musste die Laugenverpressung im Fuldarevier eingestellt werden, weil die Auswirkungen auf das Grundwasser nicht mehr hinnehmbar waren. Weil keine Aufbereitungstechnik zur Verfügung stand und weil die Laugentransporte an die Werra enorm teuer waren, musste für 60 Mio. Euro eine Pipeline aus dem Fuldarevier an die Werra gebaut werden, um jährlich 300.000 cbm an Haldenlaugen dort verklappen zu können.
Dieser Notstand sollte sich im Jahr 2015 wiederholen. Damals musste der Betrieb gedrosselt werden, weil zunehmende Mengen bereits einmal „entsorgter“ Salze aus dem Untergrund und von den Rückstandshalden unkontrollierbar in die Werra gelangen und deren Aufnahmefähigkeit für Produktionsabwässer einschränken. Auch die über eine Pipeline herangeschafften Haldenlaugen aus dem Fuldarevier verschärfen das Problem. Da K+S die Zwischenzeit nicht genutzt hatte, um den Abstoß von Salzen drosseln zu können, handelt es sich hier um einen selbstverschuldeten Entsorgungsnotstand.
Um Betriebsschließungen zu vermeiden und zum Schutz der Arbeitsplätze haben die Länder Thüringen und Niedersachsen dem Unternehmen die Möglichkeit eröffnet, Abwässer in dortige stillgelegte Salzbergwerke zu verklappen. Aber diesmal sind die Transportkosten für Abwässer wegen der längeren Wege noch wesentlich höher. Weil die Werra nicht mehr stärker in Anspruch genommen werden darf, treibt K+S jetzt die Vorbereitungen für die „Oberweserpipeline“ voran und will dafür weitere 200 Mio. Euro aufwenden.
Die größte Summe sollte für das „360-Mio.-Euro Maßnahmenpaket zum Gewässerschutz“ aufgebracht werden, mit dem K+S die Belastung der Werra bis 2015 „halbieren“ zu können vorgab. Dieses Ziel ist noch nicht einmal im Ansatz erreicht worden. Die Genehmigungsbehörde in Kassel musste 2015 die voreilig verfügte Senkung der Grenzwerte in der Werra wieder zurücknehmen. Der ökologische Zustand der Werra hat sich nicht verbessert. Das Maßnahmenpaket hat auch den Entsorgungskollaps 2015/2016 nicht verhindern können. Es stellt sich uns im Hinblick auf den Gewässerschutz als 360 Mio. Euro teure Fehlinvestition dar. Das muss man sich erst einmal leisten können.
Die „KKF-Anlage“ – Ist das schon alles?
Zu den Fehlinvestitionen muss man auch die neue Kainit-Kristallisation-Flotationsanlageanlage rechnen. K+S hat ihren Bau 2014 angekündigt und will sie am 17. Januar 2018 in Betrieb nehmen. Sie soll 160 bis 200 Mio. Euro gekostet haben.
Angeblich ist sie von K+S selbst entwickelt worden. Mit ihr setzt K+S in Teilen diejenige Technik ein, die 2012 von der K-UTEC AG vorgeschlagen worden war und die das Unternehmen K+S bisher als technisch nicht machbar und wirtschaftlich unzumutbar bezeichnet hat: das fraktionierende Eindampfen von Salzlösungen, um die darin enthaltenen Wertstoffe abzutrennen und zu gewinnen.
Aber auch hier verfehlt K+S wieder den technischen Standard (18), (19). Die Anlage kann nämlich nur einen Teil der im Abwasser enthaltenen Wertstoffe gewinnen und deshalb den Salzabstoß insgesamt nur um etwa 5 % verringern. Das reicht nicht aus, um den Entsorgungsnotstand zu entschärfen und die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen.
Anmerkungen
- RP Kassel, Pilotprojekt Werra-Salzabwasser Endbericht, Januar 2007
- Einwendungen der WWA zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans/Maßnahmenprogramms 2015-2021 für die FGE Weser, 08.08.2015, S. 5
- W. Hölzel, Flüsse und Umwelt schonen, Arbeitsplätze im Kalirevier sichern und die Region entwickeln – Dreistufenplan zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in der FGE Weser, 05.11.2014
- W. Hölzel, Stellungnahme der WWA zum Detaillierten Bewirtschaftungsprogramm/Detailliertes Maßnahmenprogramm für die FGE Weser bzgl. der Salzbelastung, S. 2+3
- Urteil des EuGH 01. Juli 2015 in der Rs. C-461/13, Rn. 50
- Erklärung des Hessischen Ministers für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Hessen, des Ministers für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt des Freistaates Thüringen und des Vorstandsvorsitzenden der K+S Aktiengesellschaft anlässlich der Konstituierung des Runden Tisches am 18. 03. 2008.
- Das Märchen von der Nordseepipeline – Wie alles begann, http://www.wasser-in-not.de/index.php/werraversalzung-oben/abwasserpipline-zur-nordsee/80-das-maerchen-von-der-nordseepipeline
- Das Märchen von der Nordseepipeline – Warum der „Große Wurf“ nicht gelungen ist, http://www.wasser-in-not.de/index.php/werraversalzung-oben/abwasserpipline-zur-nordsee/83-das-maerchen-von-der-nordseepipeline-teil-2
- Das Märchen von der Nordseepipeline – Die Diskussion über die Nordseepipeline ist nützlich – für K+S, http://www.wasser-in-not.de/index.php/werraversalzung-oben/abwasserpipline-zur-nordsee/87-das-maerchen-von-der-nordseepipeline-teil-3
- Das Märchen von der Nordseepipeline – Ein Märchen im Märchen: Die Oberweserpipeline als „Erster Schritt“, http://www.wasser-in-not.de/index.php/werraversalzung-oben/abwasserpipline-zur-nordsee/99-das-maerchen-von-der-nordseepipeline-teil-4-ein-maerchen-im-maerchen-die-oberweserpipeline-als-erster-schritt
- Die Abwasserpipeline zur Oberweser – eine politische Falle, http://www.wasser-in-not.de/index.php/werraversalzung-oben/abwasserpipline-zur-oberweser/89-die-abwasserpipeline-zur-oberweser-eine-politische-falle
- http://www.wasser-in-not.de/index.php/werraversalzung-oben/abwasserpipline-zur-nordsee/70-keine-abwasserpipeline-ins-wattenmeer-waterkant-artikel-vom-maerz-2011
- Sie wurden ergänzt durch einige Dutzend Verfahren, die aus Laienkreisen in die Diskussion des Pilotprojekts eingebracht worden waren und deren Untauglichkeit mit Händen zu greifen war.
- z.B. L. Waldmann, M. Eichholz, „Plausibilitätsprüfung der Projektidee: Eindampfen von 6,8 Mio. cbm Salzwässern/Produktion von Kaliumsulfat“, 17.01.2014
- http://www.wasser-in-not.de/index.php/component/content/article/75-stellungnahmen-gutachten/andere-stellungnahmen/281-kutec-wehrt-sich-gegen-falschdarstellung-des-runden-tisches
- H. Marx et al., „Überlegungen zur Aufbereitung der Abstoßlösungen des Werkes Werra – vorbereitete, aber nicht vorgestellte Präsentation“, Heringen 21.01.2014
- Umweltbundesamt Stellungnahme Oktober 2014 „Versalzung von Werra und Weser – Beseitigung der Abwässer aus der Kaliproduktion mittels „Eindampflösung““
- W. Hölzel, Stellungnahme der WWA zum Detaillierten Bewirtschaftungsprogramm/Detailliertes Maßnahmenprogramm für die FGE Weser bzgl. der Salzbelastung, 08. April 2016, S. 4+5
- W. Hölzel, Wertstoffausbeute, Energieeffizienz und ökologische Sinnhaftigkeit der Eindampfverfahren – Eine vergleichende Stellungnahme der WWA, 06.12.2015